Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 21.01.1987 - 21 U 164/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Betrunkener
§ 22 KUG
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schmerzensgeld; Ehrverletzung; Videoaufnahmen eines Betrunkenen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Videoaufnahme eines Betrunkenen und Weitergabe der Aufnahmen an Dritte stellt schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung dar - Betroffener hat Anspruch auf Schmerzensgeld
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1987, 1087
- NJW-RR 1987, 541 (Ls.)
- VersR 1987, 620
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 20.05.1958 - VI ZR 104/57
Tonbandaufnahme - Allgemeines Persönlichkeitsrecht
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.01.1987 - 21 U 164/86
Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 20.5.1958 (BGHZ 27, 284 ff. = NJW 1958, 1344) zu Recht entschieden, daß durch eine heimliche Tonaufnahme einer Aussprache in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des heimlich aufgenommenen Gesprächspartners eingegriffen wird.Wer, wie der Kl. "eine solche Videotonaufnahme in den Händen eines anderen weiß, wird das lähmende und seine Menschenwürde beeinträchtigende Gefühl eines Preisgegebenseins schwerlich überwinden können" (vgl. BGHZ 27, 284 ff. = NJW 1958, 1344).
- BGH, 26.01.1971 - VI ZR 95/70
Persönlichkeitsrecht - Verletzung - Immaterieller Schaden - Genugtuung - …
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.01.1987 - 21 U 164/86
Auch die weiteren Voraussetzungen für die Zubilligung eines Schmerzensgeldes, nämlich die Schwere des Eingriffs und die mangelnde Möglichkeit, die erlittene Beeinträchtigung in anderer Weise befriedigend auszugleichen (vgl. OLG Hamburg, NJW 1967, 2316; BGHZ 35, 363 = NJW 1961, 2059; BGHZ 39, 124 = NJW 1963, 902; BGH, NJW 1971, 698; BGH, VersR 1975, 332), sind erfüllt. - OLG Frankfurt, 06.11.1980 - 16 U 146/80
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.01.1987 - 21 U 164/86
Dies gilt um so mehr, wenn - wie hier - mit der Tonfilmaufnahme ein allgemein als negativ eingestuftes Verhalten des Betroffenen festgehalten wird (vgl. im übrigen zu der Frage unbefugter Fotoaufnahmen OLG Frankfurt, MDR 1981, 316 sowie OLG Hamm, GRUR 1971, 84, wonach aus § 22 KunstUrhG nicht durch Umkehrschluß zu folgern ist, daß die nach dem Wortlaut der Vorschrift nicht verbotene Herstellung eines Bildes auch ohne Einwilligung des Abgebildeten in jedem Fall jedermann erlaubt sei, und zwar selbst dann nicht, wenn eine verbotene Verbreitung oder Ausstellung i. S. des § 22 KunstUrhG nicht beabsichtigt ist).
- BGH, 19.09.1961 - VI ZR 259/60
Ginseng - Geldentschädigung für Persönlichkeitsrechtsverletzung
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.01.1987 - 21 U 164/86
Auch die weiteren Voraussetzungen für die Zubilligung eines Schmerzensgeldes, nämlich die Schwere des Eingriffs und die mangelnde Möglichkeit, die erlittene Beeinträchtigung in anderer Weise befriedigend auszugleichen (vgl. OLG Hamburg, NJW 1967, 2316; BGHZ 35, 363 = NJW 1961, 2059; BGHZ 39, 124 = NJW 1963, 902; BGH, NJW 1971, 698; BGH, VersR 1975, 332), sind erfüllt. - OLG Hamm, 02.12.1969 - 4 U 232/69
Hochzeitsfotografen
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.01.1987 - 21 U 164/86
Dies gilt um so mehr, wenn - wie hier - mit der Tonfilmaufnahme ein allgemein als negativ eingestuftes Verhalten des Betroffenen festgehalten wird (vgl. im übrigen zu der Frage unbefugter Fotoaufnahmen OLG Frankfurt, MDR 1981, 316 sowie OLG Hamm, GRUR 1971, 84, wonach aus § 22 KunstUrhG nicht durch Umkehrschluß zu folgern ist, daß die nach dem Wortlaut der Vorschrift nicht verbotene Herstellung eines Bildes auch ohne Einwilligung des Abgebildeten in jedem Fall jedermann erlaubt sei, und zwar selbst dann nicht, wenn eine verbotene Verbreitung oder Ausstellung i. S. des § 22 KunstUrhG nicht beabsichtigt ist). - BGH, 05.03.1963 - VI ZR 55/62
Fernsehansagerin - 'ausgemolkene Ziege' - §§ 823 Abs. 1, 847, 31 BGB, § 253 BGB, …
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.01.1987 - 21 U 164/86
Auch die weiteren Voraussetzungen für die Zubilligung eines Schmerzensgeldes, nämlich die Schwere des Eingriffs und die mangelnde Möglichkeit, die erlittene Beeinträchtigung in anderer Weise befriedigend auszugleichen (vgl. OLG Hamburg, NJW 1967, 2316; BGHZ 35, 363 = NJW 1961, 2059; BGHZ 39, 124 = NJW 1963, 902; BGH, NJW 1971, 698; BGH, VersR 1975, 332), sind erfüllt. - BGH, 03.12.1974 - VI ZR 201/73
Vorliegen eines schweren Eingriffs in Persönlichkeitsrechte durch …
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.01.1987 - 21 U 164/86
Auch die weiteren Voraussetzungen für die Zubilligung eines Schmerzensgeldes, nämlich die Schwere des Eingriffs und die mangelnde Möglichkeit, die erlittene Beeinträchtigung in anderer Weise befriedigend auszugleichen (vgl. OLG Hamburg, NJW 1967, 2316; BGHZ 35, 363 = NJW 1961, 2059; BGHZ 39, 124 = NJW 1963, 902; BGH, NJW 1971, 698; BGH, VersR 1975, 332), sind erfüllt.
- BGH, 19.12.1995 - VI ZR 15/95
Achtung der Privatsphäre einer Person der Zeitgeschichte; Veröffentlichung …
Schon bisher ist die Bildniserschleichung durch heimliche Aufnahme in der Rechtsprechung stets als rechtswidrig angesehen worden (BGHZ 24, 200, 208; Senatsurteil vom 16. September 1966 - VI ZR 268/64 - NJW 1966, 2353, 2355 - "Vor unserer eigenen Tür"; OLG Frankfurt NJW 1987, 1087; vgl. BGHZ 27, 284 - Tonbandaufnahme; 73, 120 - Telefonabhören; BAG, Urteil vom 7. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 - JZ 1988, 108). - LG Bochum, 26.10.2007 - 5 O 37/07
Amtshaftung wegen der Anfertigung von Filmaufnahmen anlässlich der polizeilichen …
Hierüber muss zuvor eine Aufklärung stattgefunden haben (OLG Hamburg, GRUR-RR 2005, 140; OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 1198, vgl. OLG Frankfurt NJW 1987, 1087).Voraussetzung für einen solchen Anspruch ist, dass es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (BGH NJW 1961, 2059; BGH NJW 1963, 902; BGH NJW 1971, 698; OLG Frankfurt NJW 1987, 1087; OLG Frankfurt NJW-RR 2006, 1198).
- AG Marburg, 09.01.2006 - 51 Ls 2 Js 6842/04
Kundgabe der Missachtung einer Person gegenüber einer unbestimmten Anzahl Dritter …
Speziell im Zusammenhang mit Videoaufnahmen ist Schmerzensgeld zugesprochen worden in Höhe von 1.300 DM (…ArbG Frankfurt am Main, Urt. v. 26.09.2000, 18 Ca 4036/00 - zweimonatige Videoüberwachung des Arbeitsplatzes), 3.000 DM (OLG Frankfurt am Main, NJW 1987, 1087 f. [OLG Frankfurt am Main 21.01.1987 - 21 U 164/86] - Vorführung eines Videofilmes über einen Volltrunkenen im Kreis von dessen Arbeitskollegen). - OLG Köln, 13.10.1988 - 18 U 37/88
Beseitigung einer auf einem Dach installierten Kamera auf einem …
Im Ausgangspunkt zutreffend, vom Landgericht aber ebenfalls zugrunde gelegt, stellt die Berufung darauf ab, daß bei einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts nur dann eine - hier verlangte - Geldentschädigung für den zugefügten immateriellen Schaden in Betracht kommt, wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung des (der) Betroffenen nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (BGH NJW 1985, 16, 17 - 16, 19 -, ständig; für einen Fall von Videoaufnahmen: OLG Frankfurt/Main NJW 1987, 1087). - LG Zweibrücken, 20.02.1989 - 1 O 738/88
Verpflichtung zur Beseitigung einer in Höhe einer Hofeinfahrt installierten …
Bei Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht muß die Rechtswidrigkeit im Wege einer Güter- und Pflichtenabwägung im Einzelfall festgestellt werden (vgl. OLG Frankfurt NJW 1987, 1087, 1088).