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   OLG Düsseldorf, 19.06.2007 - I-21 U 198/06   

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https://dejure.org/2007,41308
OLG Düsseldorf, 19.06.2007 - I-21 U 198/06 (https://dejure.org/2007,41308)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.06.2007 - I-21 U 198/06 (https://dejure.org/2007,41308)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Juni 2007 - I-21 U 198/06 (https://dejure.org/2007,41308)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anzeige in einem Kupon-Katalog ist bei Nutzung eines nicht vereinbartem Papiers und daraus resultierender schlechter Druckqualität mangelhaft; Mangelhaftigkeit einer Anzeige in einem Kupon-Katalog aufgrund der Nutzung eines nicht vereinbartem Papiers und daraus ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 07.02.1992 - 22 U 172/91
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.06.2007 - 21 U 198/06
    Es handelt sich um einen so genannten Anzeigenvertrag, bei dem die Klägerin einen bestimmten Erfolg schuldet, nämlich den Abdruck der Werbeanzeige in der näher vorgegebenen Ausgestaltung in dem Kupon-Katalog mit der vereinbarten Auflagenhöhe sowie zusätzlich die Verteilung dieses Kataloges durch Einwurf in Briefkästen (OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 822; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 945; Palandt-Sprau, a.a.O., Einf v § 631 RN 18 Stichwort "Anzeigenvertrag").

    Gerade in der Werbung kommt aber der Gestaltung und Aufmachung eine erhebliche Bedeutung zu (OLG Düsseldorf [21. ZS] NJW-RR 1992, 822, 823 zu einem vergessenen Logo).

  • LG Kleve, 19.06.2002 - 4 S 2/02

    Anspruch auf Wandlung eines Anzeigenvertrages; Auslegung eines Vertrages über die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.06.2007 - 21 U 198/06
    Maßgebend ist hier aber vor allem, dass die von den Parteien mit der Zurverfügungstellung von Anzeigenraum in dem Kuponkatalog gemeinsam vorausgesetzte Eignung der Anzeige zu Werbezwecken (vgl. dazu auch LG Kleve NJW-RR 2002, 1633f.) aufgrund der mangelhaften Papierqualität nur eingeschränkt gegeben war.
  • BGH, 13.09.2004 - II ZR 276/02

    Begriff des Repräsentanten einer ausländischen Investmentgesellschaft; Haftung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.06.2007 - 21 U 198/06
    Aus dem Verhalten der Parteien im Prozess, in dem sich beide Parteien auf deutsche Rechtsvorschriften berufen - die Beklagte ausdrücklich unter Berufung auf § 323 BGB, die Klägerin mittelbar im Rahmen ihrer Begründung des Zinsanspruchs (8 % über dem Basiszinssatz) und der Voraussetzungen für einen Minderungsanspruch sowie des Ausschlusses eines Nachbesserungsanspruchs -, liegt aber eine stillschweigende Vereinbarung der Geltung deutschen Rechts (st. Rspr., vgl. nur BGH NJW 2004, 3706, 3708; Palandt-Heldrich, BGB, 66. Aufl., Art. 27 EGBGB RN 7).
  • BGH, 24.03.2006 - V ZR 173/05

    Erheblichkeit der Pflichtverletzung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.06.2007 - 21 U 198/06
    Zu berücksichtigen sind vor allem der für die Mängelbeseitigung erforderliche Aufwand bzw. bei einem nicht behebbaren Mangel, die von ihm ausgehende funktionelle und ästhetische Beeinträchtigung, aber auch die Schwere des Verschuldens des Schuldners, wobei bei Arglist eine unerhebliche Pflichtverletzung in der Regel zu verneinen ist (BGH NJW 2006, 1960, 1961; Palandt-Grüneberg, a.a.O., § 323 RN 32).
  • LG Saarbrücken, 19.12.1997 - 13 BS 135/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.06.2007 - 21 U 198/06
    Es handelt sich um einen so genannten Anzeigenvertrag, bei dem die Klägerin einen bestimmten Erfolg schuldet, nämlich den Abdruck der Werbeanzeige in der näher vorgegebenen Ausgestaltung in dem Kupon-Katalog mit der vereinbarten Auflagenhöhe sowie zusätzlich die Verteilung dieses Kataloges durch Einwurf in Briefkästen (OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 822; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 945; Palandt-Sprau, a.a.O., Einf v § 631 RN 18 Stichwort "Anzeigenvertrag").
  • OLG Frankfurt, 19.09.2013 - 6 U 105/12

    Berechnung des infolge eines Wettbewerbsverstoßes entgangenen Gewinns; Höhe der

    Der geschuldete Erfolg liegt in dem Abdruck der Werbeanzeige (OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.6.2007 - I-21 U 198/06 Rn. 27 bei juris m.w.N.).
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