Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 28.04.1993

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   OLG Celle, 30.12.1992 - 21 U 26/92   

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OLG Celle, 30.12.1992 - 21 U 26/92 (https://dejure.org/1992,9333)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.12.1992 - 21 U 26/92 (https://dejure.org/1992,9333)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. Dezember 1992 - 21 U 26/92 (https://dejure.org/1992,9333)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Rückgriffsanspruch des Inhabers gegen den Aussteller eines Schecks; Verjährung des Rückgriffsanspruch; Frage der Rechtsverwirkung der Geltendmachung von Verjährungseinreden im anhängigen Nachverfahren; Rechtsverwirkung der Geltendmachung von Verjährungseinreden in Bezug ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückgriffsanspruch des Inhabers gegen den Aussteller eines Schecks; Verjährung des Rückgriffsanspruch; Frage der Rechtsverwirkung der Geltendmachung von Verjährungseinreden im anhängigen Nachverfahren; Rechtsverwirkung der Geltendmachung von Verjährungseinreden in Bezug ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 559
  • NJW-RR 1993, 559 (Volltext mit red. LS)
  • WM 1993, 1957
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 10.10.1989 - 22 U 235/88
    Auszug aus OLG Celle, 30.12.1992 - 21 U 26/92
    Das gilt grundsätzlich auch für die Befugnis, im Nachverfahren Einwendungen geltend zu machen (vgl. OLG Frankfurt MDR 1990, 256; Zöller-Schneider, ZPO, 17. Aufl. 1991, § 600 RdNr. 3).

    Der Senat sieht daher die vom Oberlandesgericht Frankfurt (MDR 1990, 256-257) in einem vergleichbaren Fall für die Verwirkung angenommene Frist der Untätigkeit von mehr als 5 Jahren als eher an der unteren Grenze liegend an.

  • BGH, 20.10.1988 - VII ZR 302/87

    Fälligkeit der Schlußzahlung bei einem Pauschalvertrag nach VOB/B

    Auszug aus OLG Celle, 30.12.1992 - 21 U 26/92
    Nach gesicherter Rechtsprechung kann ausnahmsweise auch eine prozessuale Befugnis verwirkt werden, wenn der Berechtigte sie längere Zeit nicht geltend gemacht hat und der Gegner nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten sich darauf einrichten durfte und auch eingerichtet hat, daß dieser die Befugnis auch in Zukunft nicht geltend machen werde (st. Rspr., vgl. zuletzt BGHZ 105, 298 [BGH 20.10.1988 - VII ZR 302/87] ).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.04.1993 - 21 U 26/92   

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OLG Frankfurt, 28.04.1993 - 21 U 26/92 (https://dejure.org/1993,8859)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.04.1993 - 21 U 26/92 (https://dejure.org/1993,8859)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. April 1993 - 21 U 26/92 (https://dejure.org/1993,8859)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AGBG § 1 Abs. 1, 2 § 9 Abs. 1
    Begriff des Aushandelns von AGB; Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe

Verfahrensgang

  • LG Gießen - 4 O 160/91
  • OLG Frankfurt, 28.04.1993 - 21 U 26/92
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