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   OLG München, 02.08.2002 - 21 U 2677/02   

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https://dejure.org/2002,15316
OLG München, 02.08.2002 - 21 U 2677/02 (https://dejure.org/2002,15316)
OLG München, Entscheidung vom 02.08.2002 - 21 U 2677/02 (https://dejure.org/2002,15316)
OLG München, Entscheidung vom 02. August 2002 - 21 U 2677/02 (https://dejure.org/2002,15316)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1 § 249
    Höhe der Entschädigung bei unerlaubter Werbung mit der Abbildung eines Tennisspielers auf einem in einem Prospekt abgebildeten Fernsehbildschirm

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2003, 139
  • afp 2003, 71
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Hamburg, 27.10.2006 - 324 O 381/06

    200.000 fiktive Lizenz für Joschka Fischer

    Für die Schätzung einer angemessenen Lizenz stellen grundsätzlich die Bekanntheit und der Sympathie-/Imagewert des Abgebildeten, der Aufmerksamkeitswert, der Verbreitungsgrad und die Rolle, die dem Abgebildeten in der Werbung zugeschrieben wird (z. B. Blickfang oder Empfehler ("Testimonial")), die wesentlichen Gesichtspunkte dar (vgl. OLG München, ZUM 2003, 139; LG Hamburg, Urt. v. 9.1. 2004, Az. 324 O 554/03).
  • OLG Köln, 08.11.2022 - 15 U 142/22
    Abschn. Rn. 54 f.; für prominenten Sportler als lizenzerhöhender Faktor in Werbeprospekten etwa auch OLG München v. 02.08.2002 - 21 U 2677/02, juris Rn. 32; für ersparte Drehtage auch OLG Karlsruhe v. 30.01.1998 - 14 U 210/95, BeckRS 1998, 9877 Rn. 23) und auch hier - in Abgrenzung zu den vertraglich vereinbarten Leistungen mit festen Foto-/Promotiontagen und Preisen für weitere Tage - für die Schätzung wichtig.

    2002,565, 566;bestätigt durch OLG München v. 02.08.2002 - 21 U 2677/02, juris).

  • OLG München, 06.03.2007 - 18 U 3961/06
    Unter Hinweis auf das rechtskräftige Endurteil des Oberlandesgerichts München vom 02.08.2002, Az. 21 U 2677/02, sowie des Landgerichts München I vom 13.03.2002, Az. 21 O 12437/99, "Saturn-Entscheidung", führte er aus, dass pro Veröffentlichung ein Betrag von pauschal sechs Pfennig angemessen sei (1/30 von 2, 00 DM).
  • LG Köln, 15.05.2013 - 28 O 836/11

    Unterlassungsanspruch eines Fernsehmoderators bzgl. der Verwendung der Bildnisse

    Für die Schätzung einer angemessenen Lizenz stellen grundsätzlich die Bekanntheit und der Sympathie-/Imagewert des Abgebildeten, der Aufmerksamkeitswert, der Verbreitungsgrad und die Rolle, die dem Abgebildeten in der Werbung zugeschrieben wird (z.B. Blickfang oder Empfehler ["Testimonial"]), die wesentlichen Gesichtspunkte dar (vgl. OLG München, ZUM 2003, 139; LG Hamburg, Urt. v. 9.1. 2004 - 324 O 554/03).
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