Rechtsprechung
OLG München, 12.09.2005 - 21 U 2982/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)
Veräußerung und Übertragung von Geschäftsanteilen an eine MVZ-GmbH
Besprechungen u.ä.
- aerztehaus-aktuell.de (Entscheidungsbesprechung)
Vertragsärztliche Gemeinschaftspraxis nur mit Vertragsärzten
Verfahrensgang
- LG Ingolstadt - 5 O 809/04
- OLG München, 12.09.2005 - 21 U 2982/05
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.03.2005 - XI ZB 36/04
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Vertrauens des …
Auszug aus OLG München, 12.09.2005 - 21 U 2982/05
Auch bezüglich der Frage, ob die Berufung aufgrund arglistiger Erschleichung der Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist als unzulässig anzusehen wäre, kam eine Zulassung der Revision nicht in Betracht, zumal der Senat nicht vom Beschluss des BGH vom 22.03.2005, Az. XI ZB 36/04 , der eine andere Fallkonstellation betrifft, abweicht.
- LG Köln, 01.12.2016 - 5 O 236/15 So hat das OLG München die Nichtigkeit eines Gemeinschaftspraxisvertrags gemäß § 134 BGB angenommen, an dem entgegen der Vorschrift des § 33 Abs. 2 Ärzte-ZV ein Arzt beteiligt war, der nicht über eine kassenärztliche Zulassung verfügte (vgl. OLG München, Urteil vom 12.09.2005, Az. 21 U 2982/05, MedR 2006, 172, 173).
- OLG Köln, 16.01.2015 - 19 Sch 13/14
Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs
Ein allgemeines Verbot des Zusammenschlusses von Ärzten mit und ohne Kassenzulassung zur gemeinsamen Berufsausübung gibt es nach dem unwidersprochen gebliebenen Vorbringen der Antragsteller nicht (vgl. auch Möller, Gemeinschaftspraxis zwischen Privatarzt und Vertragsarzt, in: MedR 2003, 195, 198 m.w.N.), folgt insbesondere auch nicht aus der vom Antragsgegner in Bezug genommenen Entscheidung des Oberlandesgerichts München (Urteil vom 12.9.2005 - 21 U 2982/05, in: MedR 2006, 172 f., zitiert nach juris), auch wenn dies im ersten Leitsatz ("Werden in einer Gemeinschaftspraxis ("Dialysezentrum") auch Kassenpatienten behandelt, ist ein Gemeinschaftspraxisvertrag auch mit einem Arzt, der nicht über eine kassenärztliche Zulassung verfügt, nach § 33 Abs. 2 Ärzte-ZV, § 134 BGB nichtig.") anklingt. - OLG Köln, 16.01.2015 - 19 Sch 18/14
Vollstreckbarerklärung eines in einem Schiedsverfahren ergangenen …
Ein allgemeines Verbot des Zusammenschlusses von Ärzten mit und ohne Kassenzulassung zur gemeinsamen Berufsausübung gibt es nach dem unwidersprochen gebliebenen Vorbringen der Antragsteller nicht (vgl. auch Möller, Gemeinschaftspraxis zwischen Privatarzt und Vertragsarzt, in: MedR 2003, 195, 198 m.w.N.), folgt insbesondere auch nicht aus der vom Antragsgegner in Bezug genommenen Entscheidung des Oberlandesgerichts München (Urteil vom 12.9.2005 - 21 U 2982/05, in: MedR 2006, 172 f., zitiert nach juris), auch wenn dies im ersten Leitsatz ("Werden in einer Gemeinschaftspraxis ("Dialysezentrum") auch Kassenpatienten behandelt, ist ein Gemeinschaftspraxisvertrag auch mit einem Arzt, der nicht über eine kassenärztliche Zulassung verfügt, nach § 33 Abs. 2 Ärzte-ZV, § 134 BGB nichtig.") anklingt.