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   OLG Hamm, 30.10.2007 - 21 U 57/07   

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https://dejure.org/2007,4660
OLG Hamm, 30.10.2007 - 21 U 57/07 (https://dejure.org/2007,4660)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.10.2007 - 21 U 57/07 (https://dejure.org/2007,4660)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Oktober 2007 - 21 U 57/07 (https://dejure.org/2007,4660)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Wohnungseigentümers gegen den Architekten auf Schadensersatz wegen einer mangelhaften Betonüberdeckung; Verletzung der Pflicht des Architekten zur Bauüberwachung; Verlängerung der Normalverjährung bei arglistigem Verschweigen des Mangels; Erweiterung der ...

  • Judicialis

    ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § ... 288; ; ZPO § 290; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 195 a.F.; ; BGB § 199 Abs. 1; ; BGB § 634a Abs. 1 Nr. 2; ; BGB § 634a Abs. 3; ; BGB § 635 a.F.; ; BGB § 638 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 638 Abs. 1 S. 1; ; HOAI § 15 Nr. 8; ; HOAI § 64 Nr. 8; ; EGBGB Art. 229 § 5

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Architekten bei der Bauüberwachung: Keine Pflicht zur lückenlosen Kontrolle des Betoniervorgangs - Voraussetzungen der Arglist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unzureichende Betonüberdeckung: Haftet Architekt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    Architektenhaftung - Bauüberwachung

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Risikomanagement in der Bauleitung - Bautagebuch mindert Haftungsrisiken

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unzureichende Betonüberdeckung: Haftet Architekt wegen Verletzung der Überwachungspflicht? (IBR 2008, 104)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 1023
  • BauR 2008, 723
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Wuppertal, 11.03.2005 - 2 O 139/04

    Übergang werkvertraglicher Gewährleistungsansprüche auf die Mitglieder einer

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2007 - 21 U 57/07
    Die Wohnungseigentümer nahmen die Klägerin gemäß Klageschrift vom 06.05.2004 beim LG Wuppertal (Aktz. 2 O 139/04) aus abgetretenem Recht der Veräußerin der Eigentumswohnungen, der J GmbH & Co. KG, auf Zahlung des von dem Sachverständigen D ermittelten Mangelbeseitigungsaufwandes von 38.294,50 EUR nebst Zinsen in Anspruch.

    Die Beiakten 2 OH 5/03 LG Wuppertal (BA I), 2 O 139/04 LG Wuppertal (BA II) und 1238.90.11.3 Stadt T haben vorgelegen und sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

  • OLG Hamm, 20.06.2002 - 24 U 45/01

    Organisationsverschulden: Haften Unternehmer u. Architekt 30 Jahre?

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2007 - 21 U 57/07
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von den Beklagten angeführten Entscheidung des hiesigen 24. Zivilsenats (BauR 2002, 1706, 1708), in der ein Organisationsverschulden des Architekten verneint worden ist, weil nicht feststellbar sei, dass sein Mitarbeiter der Überwachungspflicht überhaupt nicht nachgekommen sei.
  • KG, 08.12.2005 - 4 U 16/05

    Haftung des bauüberwachenden Architekten: Arglist aufgrund fehlender

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2007 - 21 U 57/07
    Ähnlich hat das KG formuliert, das eine Arglist nicht nur dann für möglich hält, wenn überhaupt keine Bauüberwachung stattgefunden hat, sondern bereits dann, wenn hinsichtlich eines abgrenzbaren und besonders schadensträchtigen Teils der Baumaßnahme keine Kontrolle stattgefunden hat und eine Arglist erst dann ausschließt, wenn wenigstens stichprobenhaft überprüft worden ist (BauR 2006, 1778).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.2005 - 21 U 52/05

    Schadensersatz wegen mangelhafter Herstellung der Sichtbetonbauteile einer

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2007 - 21 U 57/07
    Das OLG Düsseldorf wies die dagegen gerichtete Berufung mit Urteil vom 22.11.2005 (I-21 U 52/05, Bl. 358ff. BA II) zurück und stellte auf die Anschlussberufung der Wohnungseigentümer zusätzlich fest, dass die Klägerin (damalige Beklagte) auch zu weitergehendem Schadensersatz verpflichtet sei.
  • OLG Stuttgart, 21.04.2008 - 5 U 22/08

    Architektenhaftung: Überwachungsbedürftigkeit der Abdichtung eines Balkons;

    Arglistiges Verhalten kann insbesondere angenommen werden, wenn der Architekt hinsichtlich eines abgrenzbaren und besonders schadensträchtigen Teils der Baumaßnahme keine Bauüberwachung vorgenommen hat (KG KGR Berlin 2006, 840) oder wenn der Architekt weiß, dass er seine Überwachungspflichten nicht korrekt wahrgenommen hat und er deshalb damit rechnen muss und in Kauf nimmt, einen wesentlichen Ausführungsmangel übersehen zu haben (OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2007, 21 U 57/07) und dieses Risiko nicht offen legt.

    Nach der Rechtsprechung (OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2007, 21 U 57/07; KG KGR 2006, 840) wäre damit nicht nur von einem fahrlässigen Überwachungsfehler auszugehen, sondern von einem arglistigen Verschweigen ungenügender Bauüberwachung.

    Ähnlich wie bei der Feststellung eines die Arglisthaftung begründenden Organisationsverschuldens des Bauunternehmers kann auf Arglist geschlossen werden, wenn ein Mangel derart augenfällig ist, dass nach der Lebenserfahrung der Schluss gerechtfertigt ist, dass der Auftragnehmer ihn erkannt und als Mangel eingeordnet hat (OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2007, 21 U 57/07; gegen die Anwendung der Grundsätze zum Organisationsverschulden auf Architekten beim Baumangel OLG Naumburg NJW-RR 2007, 815, ohne auf die Möglichkeit einer Haftung wegen bewusst nicht vorgenommener Bauüberwachung einzugehen).

  • OLG Köln, 01.09.2016 - 3 U 204/13

    Wann wird ein Bauüberwachungsfehler arglistig verschwiegen?

    Nach der Rechtsprechung wäre damit nicht nur von einem fahrlässigen Überwachungsfehler auszugehen, sondern von einem arglistigen Verschweigen ungenügender Bauüberwachung (vgl. BGH, Beschluss vom 05.08.2010, VII ZR 46/09; Beschluss vom 17.06.2004, VII ZR 345/03; OLG Brandenburg Urteil vom 03.06.2016, 11 U 183/14; OLG Stuttgart, Urteil vom 21.04.2008, 5 U 22/08; OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2007, 21 U 57/07; KG Berlin, Urteil vom 08.12.2005, 4 U 16/05; jeweils zitiert nach juris).

    Ähnlich wie bei der Feststellung eines die Arglisthaftung begründenden Organisationsverschuldens kann auf Arglist geschlossen werden, wenn ein Mangel derart augenfällig ist, dass nach der Lebenserfahrung der Schluss gerechtfertigt ist, dass der Auftragnehmer ihn erkannt und als Mangel eingeordnet hat (vgl. BGH, Urteil vom 10.02.2014, VII ZR 26/12; OLG Dresden, Urteil vom 25.06.2009, 10 U 1559/07; OLG Stuttgart, Urteil vom 21.04.2008, 5 U 22/08; OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2007, 21 U 57/07, a.A. wohl OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.02.2007, 21 U 109/06; jeweils zitiert nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2012 - 23 U 18/12

    Auch einfache Arbeiten sind zu überwachen!

    Dies gilt insbesondere auch bei Bewehrungs-/Betonierungsleistungen zur Herstellung einer "weißen Wanne" (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.09.1998.22 U 39/98, NJW-RR 1999, 244); dabei muss die - auch zur hinreichenden Druckwasserdichtigkeit notwendige - Bewehrung und die hinreichende Betonüberdeckung der Bewehrung in gesteigerter Form überwacht werden (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 30.12.2007, 21 U 57/07, BauR 2008, 1023; OLG Stuttgart, Urteil vom 01.08.1989, 1o U 217/88, NJW-RR 1989, 1428; Werner/Pastor, a.a.O, Rn 2019 mwN).
  • LG Aachen, 10.07.2020 - 7 O 219/16
    Dies gilt insbesondere auch bei Bewehrungs-/Betonierungsleistungen zur Herstellung einer "weißen Wanne" (vgl. OLG Hamm, BauR 2008, 1023 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 244 f.; OLG Stuttgart, NJW-RR 1989, 1428).

    Es ist anerkannt, dass das Gießen der Betonsohlen bzw. -decken und deren Bewehrung, zu den wichtigsten Bauabschnitten zählen, da von ihnen das Gelingen des ganzen Werks abhängt (vgl. OLG Hamm, BauR 2008, 1023 f.).

  • OLG Dresden, 25.01.2018 - 10 U 780/17

    Pflichten des Architekten im Rahmen der Bauüberwachung

    Ein Architekt, der weiß, dass er seine Überwachungsaufgaben nicht ordnungsgemäß ausführt bzw. nicht ausführen kann, darf den Auftraggeber darüber nicht im Unklaren lassen (OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2007 - 21 U 57/07, Rn. 50 bei juris).
  • OLG Braunschweig, 01.04.2022 - 8 U 96/20

    Mängelansprüche wegen Bauüberwachungsfehlern verjähren in fünf Jahren!

    Arglistiges Verhalten kann insbesondere angenommen werden, wenn der Architekt hinsichtlich eines abgrenzbaren und besonders schadensträchtigen Teils der Baumaßnahme keine Bauüberwachung vorgenommen hat oder nur völlig unzureichend und er deshalb damit rechnen muss und in Kauf nimmt, einen wesentlichen Ausführungsmangel übersehen zu haben und dieses Risiko nicht offenlegt (OLG Köln, Urteil vom 01.09.2016 - 3 U 204/13, Tz. 21- IBR 2019, 445; OLG Hamm, Urteil v 30.10.2007 - 21 U 57/07, Tz. 50 - BauR 2008, 1023-1025; OLG Stuttgart, Urteil vom 21.4.2008 - 5 U 22/08, Tz, 33 - NJW-RR 2008, 1192).
  • OLG Braunschweig, 31.03.2022 - 8 U 96/20
    Arglistiges Verhalten kann insbesondere angenommen werden, wenn der Architekt hinsichtlich eines abgrenzbaren und besonders schadensträchtigen Teils der Baumaßnahme keine Bauüberwachung vorgenommen hat oder nur völlig unzureichend und er deshalb damit rechnen muss und in Kauf nimmt, einen wesentlichen Ausführungsmangel übersehen zu haben und dieses Risiko nicht offenlegt (OLG Köln, Urteil vom 01.09.2016 - 3 U 204/13, Tz. 21- IBR 2019, 445 ; OLG Hamm, Urteil v. 30.10.2007 - 21 U 57/07, Tz. 50 - BauR 2008, 1023 -1025; OLG Stuttgart, Urteil vom 21.4.2008 - 5 U 22/08, Tz. 33 - NJW-RR 2008, 1192 ).
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