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   OLG München, 09.07.1993 - 21 U 6720/92   

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https://dejure.org/1993,3054
OLG München, 09.07.1993 - 21 U 6720/92 (https://dejure.org/1993,3054)
OLG München, Entscheidung vom 09.07.1993 - 21 U 6720/92 (https://dejure.org/1993,3054)
OLG München, Entscheidung vom 09. Juli 1993 - 21 U 6720/92 (https://dejure.org/1993,3054)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Pygmäen-Lokal

    Art. 5 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; GG Art. 5 Abs. 1
    Grenzen der Gastronomiekritik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Landshut - 24 O 1390/92
  • OLG München, 09.07.1993 - 21 U 6720/92

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1964
  • NVwZ 1994, 932 (Ls.)
  • afp 1993, 760
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.03.1986 - I ZR 13/84

    Gastrokritiker

    Auszug aus OLG München, 09.07.1993 - 21 U 6720/92
    a) Dabei sind zwar nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 87, 1082, 1083) die strengen Grundsätze, für vergleichende Waren- und Dienstleistungstests nicht insgesamt anzuwenden, da sich Gastronomiekritiken in weitgehendem Maße einer objektiven Beurteilung entziehen und es von den persönlichen Eindrücken und Empfindungen des Kritikers abhängt, wie er die angebotene Leistung bewertet.

    Eine Presseberichterstattung kann zwar im Fall einer Beurteilung eines gewerblichen Angebots durch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt sein, wenn die ihr zugrundeliegende Meinungskundgabe das Mittel zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage ist, wenn es also dem Handelnden um eine argumentative Auseinandersetzung, z.B. über wirtschaftliche Belange der interessierten Öffentlichkeit geht (BGH NJW 87, 1082).

    Auch eine - grundsätzlich zulässige (vgl. BGH NJW 87, 1082, 1084 m.w.N.) - harte Gastronomiekritik überschreitet dann die Grenze zu einer stets unzulässigen Schmähkritik, wenn sie insgesamt auf eine gezielte Herabwürdigung des Kritisierten zielt (OLG Frankfurt, NJW 90, 2002; Mathy/Wendt, a.a.O. Seite 151).

  • OLG Frankfurt, 24.11.1989 - 6 W 122/89

    Berichterstattung; Zeitungsartikel; Herabsetzung des Kritisierten; Grenzen

    Auszug aus OLG München, 09.07.1993 - 21 U 6720/92
    Auch eine - grundsätzlich zulässige (vgl. BGH NJW 87, 1082, 1084 m.w.N.) - harte Gastronomiekritik überschreitet dann die Grenze zu einer stets unzulässigen Schmähkritik, wenn sie insgesamt auf eine gezielte Herabwürdigung des Kritisierten zielt (OLG Frankfurt, NJW 90, 2002; Mathy/Wendt, a.a.O. Seite 151).

    In Bezug auf die "Einkleidung" wird auf die Gründe des landgerichtlichen Urteils (Seite 7/8) verwiesen (vgl. auch OLG Frankfurt NJW 90, 2002).

  • BGH, 06.11.1990 - VI ZR 117/90

    Zulässigkeit einer Streitwertrevision in einer nicht vermögensrechtlichen

    Auszug aus OLG München, 09.07.1993 - 21 U 6720/92
    Bei ihr geht es in wesentlicher Weise auch um die Wahrung der wirtschaftlichen Belange der Kläger, um die Abwehr von Beeinträchtigungen im wirtschaftlichen Fortkommen der Kläger (vgl. BGH NJW 91, 847).
  • BGH, 23.10.1979 - VI ZR 230/77

    Verbotsanspruch des Betriebsinhabers gegenüber einem ehemaligen Teilhaber

    Auszug aus OLG München, 09.07.1993 - 21 U 6720/92
    Ein Überschreiten der Grenze der Äußerungsfreiheit kommt u.a. bei bewußten Verzerrungen, bei einseitiger Auswahl der Leistungen, bei einer den Boden sachlich gerechtfertigter Kritik verlassenden Wertung in Betracht (vgl. Ricker, a.a.O. Seite 71 ff. m.w.N.; BGH NJW 80, 881).
  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82

    Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit

    Auszug aus OLG München, 09.07.1993 - 21 U 6720/92
    Eine textliche Darstellung ist als Kunst zu qualifizieren, wenn sie über den Rahmen der üblichen Form der Meinungsäußerung hinausgehend Ausdruck einer freien schöpferischen Gestaltung ist, in welcher der Autor seine Überzeugungen, Eindrücke, Erfahrungen oder Erlebnisse zu unmittelbarer Anschauung bringt (BVerfGE 67, 213, 224 ff.).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 514/90

    TITANIC/'geb. Mörder'

    Auszug aus OLG München, 09.07.1993 - 21 U 6720/92
    Nach der Entscheidung des - Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 1992 (JZ 92, 974.) kann Satire Kunst sein, ist jedoch nicht jede Satire Kunst; das ihr wesenseigene Merkmal, mit Verfremdungen, Verzerrungen und Übertreibungen zu arbeiten, kann auch ein Mittel der einfachen Meinungsäußerung oder der durch Massenmedien sein.
  • OLG Stuttgart, 11.09.2013 - 4 U 88/13

    Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche eines Hotelbetreibers gegen den

    Zutreffend habe das Landgericht die Entscheidung des OLG München vom 09.07.1993 (Az.: 21 U 6720/92) nicht für einschlägig erachtet.

    Etwas anderes lässt sich auch nicht - wie der Kläger annimmt - aus dem Urteil des OLG München vom 09.07.1993 - 21 U 6720/92 - entnehmen.

  • LG Frankfurt/Main, 05.12.2017 - 3 O 425/16
    Zwar entziehen sich Gastronomiekritiken in weitgehendem Maße einer objektiven Beurteilung, da es von persönlichen Eindrücken und Empfindungen des Kritikers abhängt, wie er die angebotenen Leistungen bewertet (vgl. OLG München NJW 1994, 1964 [OLG München 09.07.1993 - 21 U 6720/92] - Pygmäenlokal).

    Ein einziger Besuch in einem Restaurant bietet regelmäßig keine ausreichende Grundlage für eine verantwortliche Kritik, selbst wenn es sich um wahre Tatsachenbehauptungen handeln sollte, da insbesondere die Gefahr besteht, dass "Ausreißer" die Richtigkeit des Ergebnisses verfälschen (BGH NJW-RR 1998, 250 ff., 252 [BGH 12.06.1997 - I ZR 36/95] - Restaurantführer; OLG München NJW 1994, 1964 ff. [OLG München 09.07.1993 - 21 U 6720/92] - Pygmäenlokal; Steffen in: Löffler, Presserecht, 6. Aufl., § 6 LPG Rn. 147; Soehring/Hoene, a.a.O., § 22 Tz. 25; Wenzel/Burkhardt, a.a.O., Kap. 10 Rn. 79).

    In einem anderen Fall ging das OLG München (NJW 1994, 1964 [OLG München 09.07.1993 - 21 U 6720/92] - Pygmäen-Lokal) von einer unzulässigen Schmähkritik aus, da ein Verriss eines Restaurants insbesondere darauf beruhte, dass der Tester eine Tasse Cappuccino probiert hatte und ihm nebensächliche Dinge wie eine defekte Telefonbuchse in der Toilette nicht gefallen hatten.

  • OLG Saarbrücken, 27.01.2016 - 5 U 5/15

    Schadensersatzanspruch eines Unternehmers wegen Presseberichterstattung über

    So hat etwa das OLG München mit Urteil vom 09.07.1993 (21 U 6720/92 - NJW 1994, 1964) eine Gastronomiekritik mangels ausreichender Grundlagen für die durchgängig negative Beurteilung für unzulässig erachtet.
  • LG Hamburg, 08.02.2007 - 324 O 658/07
    Im vorliegenden Fall geht es nicht um einen Gastronomietest, wo ein "Ausrutscher" durchaus vorkommen kann etwa bei dem Test eines "Cappuccino" und daher ein einmaliger Test nicht ausreichend für eine vernichtende Kritik ist (vgl. insoweit das OLG München, AfP 1993, 760 (761) [OLG München 09.07.1993 - 21 U 6720/92] ), sondern um eine Finanzberatung von einiger Tragweite, bei der ein solcher "Ausrutscher" nicht vorkommen darf.
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