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   OLG München, 06.10.1995 - 21 U 6746/94   

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OLG München, 06.10.1995 - 21 U 6746/94 (https://dejure.org/1995,5314)
OLG München, Entscheidung vom 06.10.1995 - 21 U 6746/94 (https://dejure.org/1995,5314)
OLG München, Entscheidung vom 06. Oktober 1995 - 21 U 6746/94 (https://dejure.org/1995,5314)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 276 326 Abs. 1 § 554a
    Positive Vertragsverlätzung der Verpächter bei Ankündigung der Nichtgewährung der Pachtsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München II - 10 O 6768/92
  • OLG München, 06.10.1995 - 21 U 6746/94
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.01.1984 - VIII ZR 255/82

    Ersatzpflicht bei unberechtigter Kündigung eines Mietverhältnisses

    Auszug aus OLG München, 06.10.1995 - 21 U 6746/94
    Die Erfüllungsverweigerung, zumal bei ihrer hier erfolgten ernsthaften Ankündigung vor Fälligkeit des Anspruchs auf Gebrauchsgewährung, stellt eine positive Vertragsverletzung dar, auf welche die Rechtsfolgen des § 326 BGB entsprechend anzuwenden sind (BGHZ 116, 319/331 m.w.N.; BGH NJW 1987, 831/832 - 2 a; NJW-RR 1986, 1110/1112; BGHZ 89, 236 = NJW 1984, 1028/1029 f.- I. 3 b; NJW 1978, 103; OLG Frankfurt/Main, NJW 1977, 1015; Wolf/Eckert, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 7. Aufl., Rdnr. 190 f.; vgl. auch Wertenbruch AcP 193, 191 f. m.w.N.).

    Bei der hier gegebenen Sachlage kann die Frage weiterer Anspruchsgrundlagen offenbleiben, weil sämtliche Anspruchsgrundlagen auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung gehen und ihre Voraussetzungen dadurch erfüllt wären, daß die Beklagte die vereinbarte Nutzung des Gasthofes verweigert hat (zur Unmöglichkeit vgl. BGH NJW 1991, 267 = WM 1991, 328 ; Wolf/Eckert a.a.O. Rdnr. 338, 365; zum Verzug des Vermieters vgl. BGH NJW 1992, 3226 ; Wolf/Eckert a.a.O. Rdnr. 365 f., 857; zur positiven Vertragsverletzung durch - wegen fehlender materieller Gründe - unwirksame Kündigung des Mietverhältnisses: BGH NJW 1984, 1028 ; OLG Hamm NJW 1984, 1044 ,- schadensursächlich ist im vorliegenden Fall allerdings nicht eigentlich die außerordentliche Kündigung als solche, sondern die - darauf gestützte - Weigerung der Beklagten, der Klägerin den Gebrauch der Pachtsache zu gewähren).

    Die darin liegende Vertragsverletzung hat der Verpächter in aller Regel auch dann zu vertreten, wenn er sich über die Rechtslage geirrt haben sollte (vgl. BGH NJW 1984, 1028 /1029 f.; Wolf/Eckert a.a.O. Rdnr. 191).

  • OLG Düsseldorf, 12.01.1995 - 10 U 36/94

    Zeitpunkt für fristlose Kündigung in gewerblichem Mietverhältnis

    Auszug aus OLG München, 06.10.1995 - 21 U 6746/94
    § 554 a BGB (§ 581 Abs. 2 BGB ) ist auch dann anzuwenden, wenn es um die Frage das Antritts des Miet- oder Pachtverhältnisses aufgrund eines bereits abgeschlossenen Vertrages geht (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 1100 = ZMR 1995, 465 ).

    Die Nichtleistung der Kaution kann allerdings nach den konkreten Umständen das Sicherungsbedürfnis des Verpächters so erheblich berühren, daß er zur fristlosen Kündigung des Pachtverhältnisses gemäß §§ 581 Abs. 2, 554 a BGB oder aus wichtigem Grund berechtigt ist (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 1100 m.w.N.; Wolf/Eckert a.a.O. Rdnr. 1005).

  • OLG Frankfurt, 27.04.1976 - 5 U 3/74
    Auszug aus OLG München, 06.10.1995 - 21 U 6746/94
    Die Erfüllungsverweigerung, zumal bei ihrer hier erfolgten ernsthaften Ankündigung vor Fälligkeit des Anspruchs auf Gebrauchsgewährung, stellt eine positive Vertragsverletzung dar, auf welche die Rechtsfolgen des § 326 BGB entsprechend anzuwenden sind (BGHZ 116, 319/331 m.w.N.; BGH NJW 1987, 831/832 - 2 a; NJW-RR 1986, 1110/1112; BGHZ 89, 236 = NJW 1984, 1028/1029 f.- I. 3 b; NJW 1978, 103; OLG Frankfurt/Main, NJW 1977, 1015; Wolf/Eckert, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 7. Aufl., Rdnr. 190 f.; vgl. auch Wertenbruch AcP 193, 191 f. m.w.N.).
  • BGH, 12.10.1977 - VIII ZR 73/76

    Anspruch auf den Ersatz des Mietzinsausfalles - Rechtmäßigkeit einer Kündigung

    Auszug aus OLG München, 06.10.1995 - 21 U 6746/94
    Die Erfüllungsverweigerung, zumal bei ihrer hier erfolgten ernsthaften Ankündigung vor Fälligkeit des Anspruchs auf Gebrauchsgewährung, stellt eine positive Vertragsverletzung dar, auf welche die Rechtsfolgen des § 326 BGB entsprechend anzuwenden sind (BGHZ 116, 319/331 m.w.N.; BGH NJW 1987, 831/832 - 2 a; NJW-RR 1986, 1110/1112; BGHZ 89, 236 = NJW 1984, 1028/1029 f.- I. 3 b; NJW 1978, 103; OLG Frankfurt/Main, NJW 1977, 1015; Wolf/Eckert, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 7. Aufl., Rdnr. 190 f.; vgl. auch Wertenbruch AcP 193, 191 f. m.w.N.).
  • BGH, 10.12.1986 - VIII ZR 349/85

    Vereinbarung einer Rücktrittsklausel bei Störungen der öffentlichen Sicherheit

    Auszug aus OLG München, 06.10.1995 - 21 U 6746/94
    Die Erfüllungsverweigerung, zumal bei ihrer hier erfolgten ernsthaften Ankündigung vor Fälligkeit des Anspruchs auf Gebrauchsgewährung, stellt eine positive Vertragsverletzung dar, auf welche die Rechtsfolgen des § 326 BGB entsprechend anzuwenden sind (BGHZ 116, 319/331 m.w.N.; BGH NJW 1987, 831/832 - 2 a; NJW-RR 1986, 1110/1112; BGHZ 89, 236 = NJW 1984, 1028/1029 f.- I. 3 b; NJW 1978, 103; OLG Frankfurt/Main, NJW 1977, 1015; Wolf/Eckert, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 7. Aufl., Rdnr. 190 f.; vgl. auch Wertenbruch AcP 193, 191 f. m.w.N.).
  • BGH, 23.09.1992 - XII ZR 44/91

    Mängelhaftung bei Bauverzögerung wegen Nachbarwiderspruch

    Auszug aus OLG München, 06.10.1995 - 21 U 6746/94
    Bei der hier gegebenen Sachlage kann die Frage weiterer Anspruchsgrundlagen offenbleiben, weil sämtliche Anspruchsgrundlagen auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung gehen und ihre Voraussetzungen dadurch erfüllt wären, daß die Beklagte die vereinbarte Nutzung des Gasthofes verweigert hat (zur Unmöglichkeit vgl. BGH NJW 1991, 267 = WM 1991, 328 ; Wolf/Eckert a.a.O. Rdnr. 338, 365; zum Verzug des Vermieters vgl. BGH NJW 1992, 3226 ; Wolf/Eckert a.a.O. Rdnr. 365 f., 857; zur positiven Vertragsverletzung durch - wegen fehlender materieller Gründe - unwirksame Kündigung des Mietverhältnisses: BGH NJW 1984, 1028 ; OLG Hamm NJW 1984, 1044 ,- schadensursächlich ist im vorliegenden Fall allerdings nicht eigentlich die außerordentliche Kündigung als solche, sondern die - darauf gestützte - Weigerung der Beklagten, der Klägerin den Gebrauch der Pachtsache zu gewähren).
  • OLG Hamm, 31.01.1984 - 4 REMiet 7/83

    Schadensersatzpflicht des Vermieters für Kündigungsfolgeschäden des Mieters unter

    Auszug aus OLG München, 06.10.1995 - 21 U 6746/94
    Bei der hier gegebenen Sachlage kann die Frage weiterer Anspruchsgrundlagen offenbleiben, weil sämtliche Anspruchsgrundlagen auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung gehen und ihre Voraussetzungen dadurch erfüllt wären, daß die Beklagte die vereinbarte Nutzung des Gasthofes verweigert hat (zur Unmöglichkeit vgl. BGH NJW 1991, 267 = WM 1991, 328 ; Wolf/Eckert a.a.O. Rdnr. 338, 365; zum Verzug des Vermieters vgl. BGH NJW 1992, 3226 ; Wolf/Eckert a.a.O. Rdnr. 365 f., 857; zur positiven Vertragsverletzung durch - wegen fehlender materieller Gründe - unwirksame Kündigung des Mietverhältnisses: BGH NJW 1984, 1028 ; OLG Hamm NJW 1984, 1044 ,- schadensursächlich ist im vorliegenden Fall allerdings nicht eigentlich die außerordentliche Kündigung als solche, sondern die - darauf gestützte - Weigerung der Beklagten, der Klägerin den Gebrauch der Pachtsache zu gewähren).
  • BGH, 12.12.1991 - IX ZR 178/91

    Bindungswirkung eines außergerichtlichen Sanierungsvergleichs

    Auszug aus OLG München, 06.10.1995 - 21 U 6746/94
    Die Erfüllungsverweigerung, zumal bei ihrer hier erfolgten ernsthaften Ankündigung vor Fälligkeit des Anspruchs auf Gebrauchsgewährung, stellt eine positive Vertragsverletzung dar, auf welche die Rechtsfolgen des § 326 BGB entsprechend anzuwenden sind (BGHZ 116, 319/331 m.w.N.; BGH NJW 1987, 831/832 - 2 a; NJW-RR 1986, 1110/1112; BGHZ 89, 236 = NJW 1984, 1028/1029 f.- I. 3 b; NJW 1978, 103; OLG Frankfurt/Main, NJW 1977, 1015; Wolf/Eckert, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 7. Aufl., Rdnr. 190 f.; vgl. auch Wertenbruch AcP 193, 191 f. m.w.N.).
  • BGH, 14.11.1990 - VIII ZR 13/90

    Nachträgliche Unmöglichkeit der Gebrauchsüberlassung; Annahmeverzug des Mieters

    Auszug aus OLG München, 06.10.1995 - 21 U 6746/94
    Bei der hier gegebenen Sachlage kann die Frage weiterer Anspruchsgrundlagen offenbleiben, weil sämtliche Anspruchsgrundlagen auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung gehen und ihre Voraussetzungen dadurch erfüllt wären, daß die Beklagte die vereinbarte Nutzung des Gasthofes verweigert hat (zur Unmöglichkeit vgl. BGH NJW 1991, 267 = WM 1991, 328 ; Wolf/Eckert a.a.O. Rdnr. 338, 365; zum Verzug des Vermieters vgl. BGH NJW 1992, 3226 ; Wolf/Eckert a.a.O. Rdnr. 365 f., 857; zur positiven Vertragsverletzung durch - wegen fehlender materieller Gründe - unwirksame Kündigung des Mietverhältnisses: BGH NJW 1984, 1028 ; OLG Hamm NJW 1984, 1044 ,- schadensursächlich ist im vorliegenden Fall allerdings nicht eigentlich die außerordentliche Kündigung als solche, sondern die - darauf gestützte - Weigerung der Beklagten, der Klägerin den Gebrauch der Pachtsache zu gewähren).
  • OLG Düsseldorf, 11.04.2013 - 10 U 68/12

    Umfang des Schadensersatzes wegen schuldhaft grundloser Kündigung des

    Auf einen schuldausschließenden Rechtsirrtum kann sich ein Vermieter - zumal als Immobiliengesellschaft mit eigener Rechtsabteilung - nur in besonderen Ausnahmefällen berufen (BGH NJW 1984, 1028, 1030; NJW-RR 2002, 730, 731 = NZM 2002, 291; OLG München NJWE-MietR 1996, 127, 129); hierfür bestehen vorliegend keinerlei Anhaltspunkte.

    Eben deshalb ist es auch bedeutungslos, wenn sich der Mieter dem von ihm als unberechtigt angesehenen Räumungsverlangen des Vermieters beugt; dies gilt selbst dann, wenn er aus anderen Gründen - sei es wegen zurückgehender Umsatzzahlen oder infolge Vertrauensverlusts in die Kompetenz und Kooperationsbereitschaft des Vermieters - das Interesse an einer Fortsetzung des Mietverhältnisses verloren hat, weil hierdurch der durch die unberechtigte Kündigungserklärung in Gang gesetzte Kausalzusammenhang nicht rückwirkend außer Kraft gesetzt wird (BGH NJW 1984, 1028, 1029 f.; NJW 2009, 2059, 2060 = NZM 2009, 429, 430 [Rn. 14 f.]; NJW 2010, 1068, 1069 = NZM 2010, 273, 274 [Rn. 18]; OLG München NJWE-MietR 1996, 127, 129).

  • LG Braunschweig, 08.12.2015 - 6 S 409/15

    Wohnungseigentum: Unterbringung von Flüchtlingen in einem Hotel

    Es liegt auch nicht auf der Hand, dass Flüchtlinge vermehrt die Wohnungen abnutzen und beschädigen (vergleiche dazu die obigen Ausführungen sowie - ebenfalls verneinend - auch OLG München, Urteil vom 06.10.1995 zu 21 U 6746/94, NJWE-MietR 1996, 127, beck-online).
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