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   OLG Düsseldorf, 16.12.2014 - I-21 U 99/14   

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https://dejure.org/2014,58954
OLG Düsseldorf, 16.12.2014 - I-21 U 99/14 (https://dejure.org/2014,58954)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.12.2014 - I-21 U 99/14 (https://dejure.org/2014,58954)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Dezember 2014 - I-21 U 99/14 (https://dejure.org/2014,58954)
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  • BGH, 19.06.2007 - X ZR 61/06

    Haftung des Reiseveranstalters für einen Zusatzausflug

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.12.2014 - 21 U 99/14
    Anders als in einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.06.2007 (Az. X ZR 61/06) sei auch der Ausflug nicht nur bei den Reiseleitern der Beklagten, sondern auch bei dem eigentlichen Veranstalter S.

    Für die Frage, ob der Pauschalreiseveranstalter bei vor Ort zu einer Pauschalreise hinzu gebuchten Zusatzleistungen wie Ausflügen haftet, kommt es maßgeblich darauf an, ob er durch sein Auftreten dem Reisenden gegenüber den Eindruck erweckt hat, dass er die Leistung als eigene erbringen wollte (BGH NJW-RR 2007, 1501; Münchener Kommentar- Tonner, 6. Auflage, § 651a BGB , Rz. 91b).

    Der Bundesgerichtshof hat sich mit diesem Thema maßgeblich in seiner Entscheidung vom 19.06.2007 (Az.: X ZR 61/06, abgedruckt in NJW-RR 2007, 1501) befasst.

  • OLG Köln, 27.05.2002 - 5 U 202/01

    Definition des Reiseveranstalters; Möglichkeit einer Jeep-Safari als normales

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.12.2014 - 21 U 99/14
    Dies gelte insbesondere deshalb, da der Ausflugs-Gutschein von einem Reiseleiter der Beklagten ausgestellt und der Ausflug bei diesem gebucht worden sei (OLG Köln, Urteil vom 27.5.2002 - 5 U 202/01-BeckRS 2005, 12959).
  • BGH, 14.12.1999 - X ZR 122/97

    Leistungsumfang bei einer Pauschalreise (hier: Sportmöglichkeiten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.12.2014 - 21 U 99/14
    Der Bundesgerichtshof hat ausgeführt, dass die in dem Reiseprospekt beschriebenen umfangreichen Sportmöglichkeiten im Rahmen des Clubs als vertragliche Leistungen Gegenstand des Pauschalreisevertrages gewesen seien (BGH NJW 2000, 1188).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2004 - 18 U 101/02

    Reisepreisminderung und Entschädigung für vertane Urlaubszeit bei nachträglicher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.12.2014 - 21 U 99/14
    Auch der 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat in einer Entscheidung vom 08.11.2004 (18 U 101/02, abgedruckt in VuR 2005, 221) eine Haftung des Pauschalreiseveranstalters für eine vor Ort von einer anderen Agentur durchgeführte Jeep-Safari angenommen.
  • LG Frankfurt/Main, 17.06.2004 - 19 O 516/03

    Fremdleistung / Safari-Ausflug

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.12.2014 - 21 U 99/14
    Auch das Landgericht Frankfurt hat in einer Entscheidung vom 17.6.2004 (19 O 516/03, abgedruckt in NJW-RR 2005, 131) eine Haftung verneint.
  • OLG Düsseldorf, 16.12.2004 - 12 U 90/04

    Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen der Folgen eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.12.2014 - 21 U 99/14
    Demgegenüber hat der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf in einer Entscheidung vom 16.12.2004 (12 U 90/04, abgedruckt in RRa 2005, 118) die Haftung eines Pauschalreiseveranstalters für einen Ausflug vor Ort abgelehnt.
  • OLG Celle, 21.03.2002 - 11 U 139/01

    Zustandekommen eines Reisevertrages im eigentlichen Sinne; Übergang des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.12.2014 - 21 U 99/14
    Das Oberlandesgericht Celle hat danach eine Haftung des Pauschalreiseveranstalters für einen erst vor Ort gebuchten Ausflug in einer Konstellation bejaht, in der der Ausflug ausschließlich bei der Reiseleitung der Beklagten gebucht werden konnte, ohne dass die Reisenden darauf hingewiesen wurden, dass die Beklagte nur als Vermittlerin auftrat (OLG Celle NJW-RR 2002, 1637).
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