Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.10.2018 - 21 W 38/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,44071
OLG Frankfurt, 23.10.2018 - 21 W 38/18 (https://dejure.org/2018,44071)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.10.2018 - 21 W 38/18 (https://dejure.org/2018,44071)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Oktober 2018 - 21 W 38/18 (https://dejure.org/2018,44071)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,44071) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2247, 2084
    Auslegung des "gleichzeitigen Ablebens" in gemeinschaftlichem Testament

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Testamentsauslegung "für den Fall eines gleichzeitigen Ablebens"

  • erbrechtsiegen.de

    Ehegattentestamentsauslegung - Begriff des gleichzeitigen Ablebens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2084
    Gemeinschaftliches Ehegattentestament; Grenzen der Testamentsauslegung; Andeutungstheorie; gleichzeitiges Versterben

  • rechtsportal.de

    BGB § 2084
    Auslegung eines Ehegattentestaments hinsichtlich der im Falle des "gleichzeitigen Ablebens" angeordneten Erbfolge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Testamentsauslegung "für den Fall eines gleichzeitigen Ablebens"

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ist beim gemeinsamen Testament eine Änderung der Erbfolge möglich?

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2019, 368
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 6/80

    Zum Begriff "gesetzliche Erbfolge" in einem Testament

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.10.2018 - 21 W 38/18
    Dazu gehört das gesamte Verhalten des Erblassers, seine Äußerungen und Handlungen (Palandt/Weidlich, a.a.O., § 2084 BGB Rn. 2 m.w.N.), jedoch müssen sich mit Blick auf die Formerfordernisse des § 2247 BGB für einen entsprechenden Willen des Erblassers in der letztwilligen Verfügung - wenn auch nur andeutungsweise - Anhaltspunkte finden lassen (vgl. BGH v. 09.04.1981, IVa ZB 6/80, NJW 981, 1736; BGHZ 86, 41; Palandt/Weidlich, a.a.O., § 2084 Rdn. 4).

    Zweck der Formvorschriften ist, dem wirklichen Willen des Erblassers zur Geltung zu verhelfen, nach Möglichkeit die Selbstständigkeit dieses Willens zu verbürgen und die Echtheit seiner Erklärungen sicherzustellen (BGH v. 09.04.1981, IVa ZB 6/80, NJW 1981, 1736).

    Denn nach der Rechtsprechung des BGH ist zunächst der Erblasserwille zu ermitteln und sodann zu überprüfen, ob dieser Wille des Erblassers - also das Auslegungsergebnis - formgültig erklärt ist (BGH v. 09.04.1981, IVa ZB 6/80, NJW 1981, 1736, 1737).

  • OLG München, 24.10.2013 - 31 Wx 139/13

    Gemeinschaftliches Testament: Auslegung der Formulierung "Für den Fall des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.10.2018 - 21 W 38/18
    Die obergerichtliche Rechtsprechung (OLG Düsseldorf v. 01.07.2015, Az. I - 3 Wx 193/14, BeckRS 2015, 14452; OLG Jena v. 23.02.2015, Az. 6 W 516/14, BeckRS 2015, 09957; OLG München v. 24.10.2013, Az. 31 Wx 139/13, juris), der sich der Senat anschließt, legt die Formulierung "bei gleichzeitigem Ableben" oder "bei gleichzeitigem Versterben" dahingehend aus, dass hiervon auch diejenigen Fälle erfasst werden sollen, in welchen die Ehegatten innerhalb eines kurzen Zeitraums nacheinander versterben und der Überlebende in dieser Zeitspanne daran gehindert ist, ein neues Testament zu errichten.

    Auf diese Fallgestaltung wollen Ehegatten mit der Verwendung von Formulierungen wie "bei gleichzeitigem Ableben" die Erbeinsetzung des Drittbedachten regelmäßig beschränken und so dem Überlebenden von ihnen die Bestimmung überlassen, wer ihn beerben soll (OLG München v. 24.10.2013, Az. 31 Wx 139/13, juris Rz. 12 m.w.N.).

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von der von den Beschwerdeführern zitierten Entscheidung des OLG München vom 24.10.2013 (Az. 31 Wx 139/13) sowie den Entscheidungen des OLG München vom 16.07.2007 (Az. 31 Wx 35/07, juris) und 14.10.2010 (Az. Wx 84/10), in denen die Erblasser jeweils zusätzlich zu der Formulierung des "gleichzeitigen Versterbens" weitere Bestimmungen trafen, Motive darlegten oder weitere Erläuterungen machten, die darauf schließen ließen, dass die Erblasser eine Schlusserbeneinsetzung vornehmen und damit auch den Fall des Versterbens in erheblich zeitlichem Abstand erfassen wollten.

  • OLG Hamm, 06.01.2011 - 15 Wx 484/10

    Auslegung eines Testaments und Ermittlung des Erblasserwillens durch das

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.10.2018 - 21 W 38/18
    Der Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm in seiner Entscheidung vom 06.01.2011 (Az. 15 Wx 484/10, ZEV 2011, 427), wonach es im Rahmen der sogenannten Andeutungstheorie ausreichen soll, wenn sich die Auslegungsnotwendigkeit und die generelle Willensrichtung aus dem Wortlaut herleiten lassen, folgt der Senat nicht (abl. auch Herrler ZEV 2011, 429, Böttcher ZEV 2011, 537 ).

    Der Auffassung des OLG Hamm, dass hiermit der Auslegung Grenzen gesetzt würden, die nicht mit der Rechtsprechung des BGH vereinbar seien (OLG Hamm a.a.O. ZEV 2011, 427, 428 ), wird nicht zugestimmt.

  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.10.2018 - 21 W 38/18
    Vielmehr sind der Wortsinn und die vom Erblasser benutzten Ausdrücke zu hinterfragen, um festzustellen, was er mit seinen Worten hat sagen wollen und ob er mit ihnen genau das wiedergegeben hat, was er zum Ausdruck bringen wollte (BGH, NJW 1993, 256 m.w.N.).

    Zur Ermittlung des Inhalts der testamentarischen Verfügungen ist der gesamte Inhalt der Testamentsurkunde einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher außerhalb des Testaments, heranzuziehen und zu würdigen (BGH NJW 1993, 256 m.w.N.).

  • OLG München, 16.07.2007 - 31 Wx 35/07

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments zum "gleichzeitigen Ableben" -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.10.2018 - 21 W 38/18
    Eine Ausnahme von den oben ausgeführten Grundsätzen kann nur angenommen werden, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls festgestellt werden kann, dass die Testierenden den Begriff des "gleichzeitigen Ablebens" entgegen dem Wortsinn dahin verstanden haben, dass er auch das Versterben in erheblichem zeitlichem Abstand umfassen sollte, und wenn sich darüber hinaus eine Grundlage in der vorliegenden Verfügung von Todes wegen findet (OLG München a.a.O.; v. 16.07.2007, Az. 31 Wx 35/07, juris; v. 14.10.2010, Az. 31 Wx 84/10, juris).

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von der von den Beschwerdeführern zitierten Entscheidung des OLG München vom 24.10.2013 (Az. 31 Wx 139/13) sowie den Entscheidungen des OLG München vom 16.07.2007 (Az. 31 Wx 35/07, juris) und 14.10.2010 (Az. Wx 84/10), in denen die Erblasser jeweils zusätzlich zu der Formulierung des "gleichzeitigen Versterbens" weitere Bestimmungen trafen, Motive darlegten oder weitere Erläuterungen machten, die darauf schließen ließen, dass die Erblasser eine Schlusserbeneinsetzung vornehmen und damit auch den Fall des Versterbens in erheblich zeitlichem Abstand erfassen wollten.

  • BayObLG, 18.12.2003 - 1Z BR 130/02

    Auslegung einer für den Fall des "gleichzeitigen Versterbens" der Eheleute in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.10.2018 - 21 W 38/18
    Da nach der Auffassung des Senats das Testament keine ausreichenden Anhaltspunkte für die Annahme einer Schlusserbeneinsetzung bietet, konnte von der Beweiserhebung und damit Ermittlungen zu der Frage, ob die Eheleute tatsächlich Äußerungen gegenüber den Beschwerdeführern getätigt haben, aus denen sich ein entsprechender Erblasserwille ergibt, abgesehen werden (vgl. BayObLG v. 18.12.20013, 1Z BR 130/02, ZEV 2004, 200, 201; Horn/Kroiß, Testamentsauslegung, 2012, § 2 Rz. 69).
  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.10.2018 - 21 W 38/18
    Dazu gehört das gesamte Verhalten des Erblassers, seine Äußerungen und Handlungen (Palandt/Weidlich, a.a.O., § 2084 BGB Rn. 2 m.w.N.), jedoch müssen sich mit Blick auf die Formerfordernisse des § 2247 BGB für einen entsprechenden Willen des Erblassers in der letztwilligen Verfügung - wenn auch nur andeutungsweise - Anhaltspunkte finden lassen (vgl. BGH v. 09.04.1981, IVa ZB 6/80, NJW 981, 1736; BGHZ 86, 41; Palandt/Weidlich, a.a.O., § 2084 Rdn. 4).
  • BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 4/80

    Zweck der Testamentsform

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.10.2018 - 21 W 38/18
    Die Eigenhändigkeit eines Testaments soll nach der Wertung des Gesetzes außerdem eine erhöhte Sicherheit vor Verfälschungen des Erblasserwillens bieten (BGH v. 09.04.1981, IVa ZB 4/80, NJW 1981, 1737).
  • BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 191/85

    Teilungsanordnung - Vorausvermächtnis - Begünstigung eins Miterben

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.10.2018 - 21 W 38/18
    Maßgeblich ist insoweit allein sein subjektives Verständnis der von ihm verwendeten Begriffe (BGH, FamRZ 1987, 475, 476; Palandt/Weidlich, BGB, 77. Aufl. 2018, § 2084 Rn. 1).
  • OLG München, 14.10.2010 - 31 Wx 84/10

    Testamentsauslegung: Verständnis der Formulierung "bei gleichzeitigem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.10.2018 - 21 W 38/18
    Eine Ausnahme von den oben ausgeführten Grundsätzen kann nur angenommen werden, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls festgestellt werden kann, dass die Testierenden den Begriff des "gleichzeitigen Ablebens" entgegen dem Wortsinn dahin verstanden haben, dass er auch das Versterben in erheblichem zeitlichem Abstand umfassen sollte, und wenn sich darüber hinaus eine Grundlage in der vorliegenden Verfügung von Todes wegen findet (OLG München a.a.O.; v. 16.07.2007, Az. 31 Wx 35/07, juris; v. 14.10.2010, Az. 31 Wx 84/10, juris).
  • OLG Jena, 23.02.2015 - 6 W 516/14

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments - Tod des

  • OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - 3 Wx 193/14

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments hinsichtlich des Versterbens "zu

  • OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - 3 Wx 91/16

    Antrag einer Nacherbin auf Ausstellung eines Erbscheins aufgrund eines Testaments

  • OLG Oldenburg, 26.09.2018 - 3 W 71/18

    Gemeinschaftliches Testament - Widerruf der Zustimmung zur Scheidung

    Es mehr Ratgeber Artikel Neu hinzugefügt Gemeinschaftliches Testament - Widerruf der Zustimmung zur Scheidung OLG Oldenburg - Az.: 3 W 71/18 - Beschluss vom 26.09.2018 Die Beschwerde der Zuwiderhandlung gegen eine Pflichtteilsstrafklausel OLG Köln - Az.: 2 Wx 314/18 und 2 Wx 316/18 - Beschluss vom 27.09.2018 Die Bindung des überlebenden Ehegatten an ein gemeinschaftliches Testament OLG Stuttgart - Az.: 8 W 423/16 - Beschluss vom 05.10.2018 1. Die Beschwerde Pflichtteilsstrafklausel - Auslegung der Formulierung - Verlangen des Pflichtteils Oberlandesgericht Hamburg - Az.: 2 W 104/16 - Beschluss vom 05.10.2018 1. Die Ehegattentestamentsauslegung - Begriff des gleichzeitigen Ablebens OLG Frankfurt - Az.: 21 W 38/18 - Beschluss vom 23.10.2018 Die befristete Zuständiges Gericht für die Entgegennahme der Ausschlagungserklärung in internationalen Erbfällen OLG Düsseldorf - Az.: I-3 Sa 1/18 - Beschluss vom 26.10.2018 Zuständig für Treuhandkontoanlage durch Behindertentestaments-Vollstreckerin LG Heidelberg - Az.: 4 O 131/18 - Urteil vom 31.10.2018 1. Die Klage wird weitere Erbrechts-Urteile .
  • OLG Düsseldorf, 26.10.2018 - 3 Sa 1/18

    Zuständiges Gericht für die Entgegennahme der Ausschlagungserklärung in

    Ebenfalls lesenswert Erbschaftssteuer 2021 Nahezu jährlich erfahren die Gesetze in Deutschland Anpassungen und Kein Testament hinterlassen? Was tun? Vorgehensweise für die Hinterbliebenen, wenn ein Verstorbener kein Testament 10-Jahresfrist des § 2325 III BGB im Erbrecht Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen des Erblassers an Dritte Ein Die Nachlasspflege Was bedeutet eine Nachlasspflegschaft? Tritt ein Todesfall ein, sieht die Pflichtteil Berechnung - Wie hoch ist der Pflichtteilsanspruch? Berechnen Sie den obligatorischen Pflichtanteil: Was ist der gesetzliche Testamentarische Anordnung Was versteht man unter einer Testamentarischen Anordnung? Das Deutsche Gesetz Erbanspruch Stiefkind - Haben Stiefkinder ein Erbrecht? Stiefkinder haben nur bei ihren leiblichen Eltern ein gesetzliches Erbrecht Es mehr Ratgeber Artikel Neu hinzugefügt Ehegattentestamentsauslegung - Begriff des gleichzeitigen Ablebens OLG Frankfurt - Az.: 21 W 38/18 - Beschluss vom 23.10.2018 Die befristete Zuständiges Gericht für die Entgegennahme der Ausschlagungserklärung in internationalen Erbfällen OLG Düsseldorf - Az.: I-3 Sa 1/18 - Beschluss vom 26.10.2018 Zuständig für Treuhandkontoanlage durch Behindertentestaments-Vollstreckerin LG Heidelberg - Az.: 4 O 131/18 - Urteil vom 31.10.2018 1. Die Klage wird Bestimmung der Vergütungshöhe des Nachlasspflegers bei einem nicht mittellosen Nachlass OLG Braunschweig - Az.: 1 W 144/16 - Beschluss vom 01.11.2018 Die Beschwerde Gemeinschaftliches Ehegattentestament - Auslegung "sollten wir beide zur gleichen Zeit sterben" KG Berlin - Az.: 6 W 48/18 - Beschluss vom 09.11.2018 Auf die Beschwerde der Verjährung Abfindungsanspruchs einer Erbengemeinschaft aufgrund Auseinandersetzungsvertrags KG Berlin - Az.: 20 U 132/17 - Urteil vom 12.11.2018 Auf die Berufung der Testamentsvollstrecker - widerruf von erteilten Vollmachten KG Berlin - Az.: 1 W 323/18 - Beschluss vom 13.11.2018 Der angefochtene weitere Erbrechts-Urteile .
  • OLG Brandenburg, 31.01.2019 - 3 W 37/18

    Gemeinschaftliches Testament: Auslegung der Formulierung "Bei einem gemeinsamen

    Auf einen solchen Fall soll eine für den Fall des "gleichzeitigen Versterbens" getroffene Erbeinsetzung nur dann anzuwenden sein, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls festgestellt werden kann, dass die Testierenden den Begriff entgegen seinem Wortsinn dahin verstanden haben, dass er auch das Versterben in erheblichem zeitlichem Abstand umfassen sollte, dies allerdings nach der so genannten Andeutungstheorie nur dann, wenn sich darüber hinaus eine Grundlage in der vorliegenden Verfügung von Todes wegen selbst findet (OLG Frankfurt, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 21 W 38/18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Juli 2017 - I-3 Wx 91/16 - FamRZ 2018, 211; OLG München, Beschluss vom 14.10.2010, 31 Wx 84/10, FamRZ 2011, 504, OLG München, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 31 Wx 139/13, MDR 2013, 1407; OLG Hamm, Beschluss vom 1. Juli 2011 - I-15 W 327/10, FamRZ 2012, 64; OLG München, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - 31 Wx 84/10, NJW-RR 2011, 444).

    Demgegenüber hat das Oberlandesgericht Hamm (Beschluss vom 06.01.2011, 15 Wx 484/10, ZEV 2011, 427) ausgeführt, die Andeutungstheorie setze auch bei der Formulierung "Für den Fall, dass wir gleichzeitig versterben sollten, soll unser Nachlass fallen an unsere gemeinsame Nichte..." der richterlichen Auslegung des Testaments im Hinblick auf die Möglichkeit, dass diese Erbeinsetzung auch für den Fall des in zeitlich größerem Abstand aufeinanderfolgenden Versterbens der Ehegatten gewollt sei, keine Grenze (dagegen OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.10.2018, 21 W 38/18, derzeit anhängig beim BGH).

  • OLG Brandenburg, 14.05.2019 - 3 W 29/19

    Beschwerde im Erbscheinverfahren

    Auf einen solchen Fall soll eine für den Fall des "gleichzeitigen Versterbens" getroffene Erbeinsetzung nur dann anzuwenden sein, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls festgestellt werden kann, dass die Testierenden den Begriff entgegen seinem Wortsinn dahin verstanden haben, dass er auch das Versterben in erheblichem zeitlichem Abstand umfassen sollte, dies allerdings nach der sogenannten Andeutungstheorie nur dann, wenn sich darüber hinaus eine Grundlage in der vorliegenden Verfügung von Todes wegen selbst findet (OLG Frankfurt, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 21 W 38/18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Juli 2017 - I-3 Wx 91/16 -FamRZ 2018, 211; OLG München, Beschluss vom 14.10.2010, 31 Wx 84/10, FamRZ 2011, 504, OLG München, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 31 Wx 139/13, MDR 2013, 1407; OLG Hamm, Beschluss vom 1. Juli 2011 - I-15 W 327/10, FamRZ 2012, 64; OLG München, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - 31 Wx 84/10, NJW-RR 2011, 444).
  • OLG Hamburg, 05.02.2020 - 2 W 2/20

    Auslegung eines Testaments mit einer Organisation (hier: ein Tierpark) als

    Vielmehr ist es in Übereinstimmung mit dem OLG Frankfurt a.M. (Beschluss vom 23.10.2018 - 21 W 38/18 = DNotZ 2019, 368) der Auffassung, dass eine solche Lesart der Andeutungstheorie zu einem Zirkelschluss führen würde.
  • OLG Schleswig, 01.02.2023 - 3 Wx 29/22

    Auslegung einer Gleichzeitigkeits- bzw. Katastrophenklausel in einem

    Die Rechtsprechung hat das in den Obersatz gekleidet, dass Gleichzeitigkeit auch dann noch vorliegt, wenn der überlebende Ehegatte keine Möglichkeit mehr hat, eine neue Verfügung von Todes wegen zu errichten (Senat v. 16.12.2020 - 3 Wx 43/20 - n.v.; OLG Frankfurt v. 23.10.2018 - 21 W 38/18, DNotZ 2019, 368ff, bei juris Tz. 15f m.w.N.; OLG München v. 24.10.2013 - 31 Wx 139/13, FamRZ 2014, 1064ff, bei juris Tz. 12; OLG Jena vom 23.02.2015 - 6 W 516/14, FamRZ 2016, 412 = BeckRS 2015, 09957; BayObLG v. 13.04.1995 - 1Z BR 32/95, FamRZ 2995, 1446; OLG Stuttgart v. 29.12.1993 - 8 W 583/92, NJW-RR 1994, 592f; OLG Stuttgart v. 10.03.1982 - 8 W 224/81, FamRZ 1982, 1136f; OLG Düsseldorf v. 01.07.2015 - 3 Wx 193/14, FamZR 2016, 408 = BeckRS 2015, 14452, bei juris Tz. 38; KG v. 29.11.2005 - 1 W 17/05, FamRZ 2006, 511).
  • OLG Rostock, 11.01.2022 - 3 W 70/20

    Erbscheinverfahren: Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments; Erbeinsetzung

    Wird eine solche Formulierung gewählt, dann spricht dies nach Auffassung des Senats dafür, dass die Erblasser damit nur den Fall des zeitgleichen Versterbens regeln wollten (vgl. hierzu auch OLG Düsseldorf, Beschluss v. 28.04.2021 - 3 Wx 193/20 -, zit. n. juris, Rn. 13; OLG Frankfurt, Beschluss v. 23.10.2018 - 21 W 38/18 -, zit. n. juris, Rn. 16; OLG München, Beschluss v. 24.10.2013 - 31 Wx 139/13 -, zit. n. juris, Rn. 12 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht