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   VGH Bayern, 01.07.2015 - 21 ZB 15.788   

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VGH Bayern, 01.07.2015 - 21 ZB 15.788 (https://dejure.org/2015,18647)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.07.2015 - 21 ZB 15.788 (https://dejure.org/2015,18647)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. Juli 2015 - 21 ZB 15.788 (https://dejure.org/2015,18647)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Jagdrecht/WaffenrechtZulassungsberufung; Unzuverlässigkeit; Regelvermutung; rechtskräftige Verurteilung wegen Tierquälerei; Geldstrafe von 60 Tagessätzen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis aufgrund der Annahme der Regelunzuverlässigkeit des Jagdscheininhabers (hier: Verurteilung wegen Tierquälerei)

  • rewis.io

    Ungültigerklärung eines Jagdscheins und Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis aufgrund der Annahme der Regelunzuverlässigkeit des Jagdscheininhabers (hier: Verurteilung wegen Tierquälerei)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 21.07.2008 - 3 B 12.08

    Jagdschein; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; Regelvermutung; Neuregelung des

    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2015 - 21 ZB 15.788
    Das Verwaltungsgericht hat dazu zutreffend ausgeführt, es müsse unberücksichtigt bleiben, dass der Kläger seit längerem strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten sei; von einem Waffenbesitzer werde generell verlangt, dass er sich in jeder Hinsicht gesetzestreu verhalte (vgl. dazu BVerwG, B.v. 21.7.2008 - 3 B 12/08 - NVwZ 2009, 398).

    Eine Abweichung von der Regelvermutung kommt nur in Betracht, wenn die Umstände der abgeurteilten Tat die Verfehlung ausnahmsweise derart in einem milden Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Straftat begründeten Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (vgl. BVerwG, B.v. 21.7.2008 - 3 B 12/08 - NVwZ 2009, 398; BayVGH, B.v. 18.2.2014 - 21 ZB 13.2506 - juris m.w.N.).

    Das Verwaltungsgericht hat seiner Entscheidung diese Rechtsprechung zugrunde gelegt und dabei zutreffend darauf abgestellt, dass bei der Prüfung, ob solche atypischen Umstände vorliegen, grundsätzlich von der Richtigkeit des Strafurteils und der ihm zugrunde liegenden tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts ausgegangen werden darf (dazu BVerwG, B.v. 21.7.2008 - 3 B 12/08 - NVwZ 2009, 398).

  • VG Augsburg, 27.02.2015 - Au 4 K 14.1710

    Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Tierquälerei durch Unterlassen

    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2015 - 21 ZB 15.788
    Das Verwaltungsgericht hat die gegen den Bescheid des Landratsamts gerichtete Anfechtungsklage des Klägers mit Urteil vom 27. Februar 2015 (Au 4 K 14.1710 und 1717), zugestellt am 13. März 2015 abgewiesen.
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2015 - 21 ZB 15.788
    1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642; BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/547).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2015 - 21 ZB 15.788
    1.3 Grundsätzliche Bedeutung im Sinn des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn die im Zulassungsantrag dargelegte Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung der Vorinstanz von Bedeutung war, auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich wäre, bisher höchstrichterlich nicht geklärt ist und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist (Happ in Eyermann, VwGO, 14. Auflage 2014, § 124 Rn. 36; BVerwG, B.v. 19.8.1997 - 7 B 261.97 - juris zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2015 - 21 ZB 15.788
    1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642; BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/547).
  • VGH Bayern, 18.02.2014 - 21 ZB 13.2506

    Waffenrecht / Jagdrecht; rechtskräftige Verurteilung; Regelfall der

    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2015 - 21 ZB 15.788
    Eine Abweichung von der Regelvermutung kommt nur in Betracht, wenn die Umstände der abgeurteilten Tat die Verfehlung ausnahmsweise derart in einem milden Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Straftat begründeten Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (vgl. BVerwG, B.v. 21.7.2008 - 3 B 12/08 - NVwZ 2009, 398; BayVGH, B.v. 18.2.2014 - 21 ZB 13.2506 - juris m.w.N.).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2015 - 21 ZB 15.788
    Ernstliche Zweifel an der für eine Berufungszulassung maßgebenden Ergebnisrichtigkeit (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV/03 - NVwZ-RR 2004, 542/543) des angegriffenen Urteils ergeben sich aus dem Zulassungsvorbringen nicht.
  • VG Ansbach, 21.08.2015 - AN 14 K 15.00456

    Widerruf von Waffenbesitzkarte und Einziehung des Jagdscheins - Erfolglose Klage

    Die Behörde darf grundsätzlich von der Richtigkeit der Verurteilung ausgehen und sich auf die Prüfung beschränken, ob das die Verurteilung begründende Verhalten im Zusammenhang mit den sonstigen Umständen die Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit rechtfertigt oder ob die Regelvermutung aufgrund besonderer Umstände ausnahmsweise ausgeräumt ist (BVerwG, Beschluss vom 27. März 2007, Az. 6 B 108/06, juris, Rdnr. 6; ebenso BayVGH, B.v. 01.07.2015, Az.: 21 ZB 15.788 unter Hinweis auf BVerwG, B.v. 21.07.2008, a.a.O.).
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