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   VGH Bayern, 14.12.2018 - 21 ZB 16.1678   

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VGH Bayern, 14.12.2018 - 21 ZB 16.1678 (https://dejure.org/2018,42883)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.12.2018 - 21 ZB 16.1678 (https://dejure.org/2018,42883)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Dezember 2018 - 21 ZB 16.1678 (https://dejure.org/2018,42883)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    WaffG § 4 Abs. 1 Nr. 2, § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, § 45 Abs. 2 S. 1; VwGO § 124 Abs. 2, § 124a Abs. 4 S. 4; GG Art. 5 Abs. 2
    Widerruf zum Erwerb und Besitz von Waffen wegen Äußerungen auf Facebook

  • JurPC

    Widerruf des Erwerbs und Besitzes von Waffen wegen Äußerungen auf Facebook

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf von erteilten Erlaubnissen zum Erwerb und Besitz von Waffen aufgrund von aggressiven Äußerungen zu Medienbeiträgen sowie Bildern im persönlichen Facebook-Profil; Recht auf freie Meinungsäußerung; Vorliegen einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit

  • rewis.io

    Widerruf zum Erwerb und Besitz von Waffen wegen Äußerungen auf Facebook

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf von erteilten Erlaubnissen zum Erwerb und Besitz von Waffen aufgrund von aggressiven Äußerungen zu Medienbeiträgen sowie Bildern im persönlichen Facebook-Profil; Recht auf freie Meinungsäußerung; Vorliegen einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2019, 770
  • K&R 2019, 135
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 09.01.1990 - 1 B 1.90

    Gerichtliche Aufklärungspflicht bei Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2018 - 21 ZB 16.1678
    Der Kläger behauptet das Verwaltungsgericht weiche mit dem angefochtenen Urteil von einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Januar 1990 (1 B 1.90) ab, ohne dass erkennbar ist, welchen entscheidungstragenden, divergierenden Rechtssatz das Verwaltungsgericht aufgestellt hat.

    Das Gericht bewegt sich mit einer entsprechenden tatsächlichen Würdigung in der Regel in Lebens- und Erkenntnisbereichen, die dem Richter allgemein zugänglich sind (vgl. BVerwG, B.v. 9.1.1990 - 1 B 1.90 - juris Rn. 3 zum Fall eines wiederholt straffällig gewordenen Waffenbesitzers).

  • VGH Bayern, 14.03.2013 - 22 ZB 13.103

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwei Windkraftanlagen; wesentliche

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2018 - 21 ZB 16.1678
    Derartige Fehler bei der verwaltungsgerichtlichen Überzeugungsbildung, die ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils rechtfertigen würden, zeigt das Zulassungsvorbringen nicht auf; sie liegen auch nicht offensichtlich zutage (vgl. BayVGH, B.v. 14.3.2013 - 22 ZB 13.103 - juris Rn. 11; VGH BW, B.v. 12.7.2012 - 2 S 1265.12 - juris Rn. 3 f; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124 Rn. 19).
  • BVerfG, 24.07.2013 - 1 BvR 444/13

    Strafrechtliche Verurteilung von Mitarbeitern einer Flüchtlingsorganisation wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2018 - 21 ZB 16.1678
    Entsprechendes gilt, soweit mit dem Zulassungsantrag eine Divergenz zu den auszugsweise im Wortlaut wiedergegebenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 10. März 2016 (1 BvR 2844/13), vom 29. Juni 2016 (1 BvR 2732/15), vom 29. Juni 2016 (1 BvR 2646/15) und vom 24. Juli 2013 (1 BvR 444/13) behauptet wird.
  • VGH Bayern, 08.01.2016 - 21 CS 15.2465

    Widerruf von Erlaubnissen zum Erwerb und Besitz von Waffen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2018 - 21 ZB 16.1678
    Im Übrigen hat der Senat im Beschwerdeverfahren (21 CS 15.2465) des Klägers die auf dem Facebook-Profil enthaltenen Aussagen des Klägers in seinem Beschluss vom 8. Januar 2016 im Einzelnen gewürdigt und zusammenfassend unter anderem festgestellt: Die Äußerungen illustrierten die Einstellung des Klägers zu Waffen und deren Anwendung, die er ersichtlich als bevorzugtes Mittel betrachte, Konflikte zu lösen; sie unterstrichen zudem unter Berücksichtigung von Wortwahl und Diktion den Eindruck einer erheblichen (latenten) Aggressivität des Klägers.
  • BVerfG, 10.03.2016 - 1 BvR 2844/13

    Meinungsfreiheit schützt auch emotionalisierte Äußerungen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2018 - 21 ZB 16.1678
    Entsprechendes gilt, soweit mit dem Zulassungsantrag eine Divergenz zu den auszugsweise im Wortlaut wiedergegebenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 10. März 2016 (1 BvR 2844/13), vom 29. Juni 2016 (1 BvR 2732/15), vom 29. Juni 2016 (1 BvR 2646/15) und vom 24. Juli 2013 (1 BvR 444/13) behauptet wird.
  • BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 2646/15

    Die falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2018 - 21 ZB 16.1678
    Entsprechendes gilt, soweit mit dem Zulassungsantrag eine Divergenz zu den auszugsweise im Wortlaut wiedergegebenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 10. März 2016 (1 BvR 2844/13), vom 29. Juni 2016 (1 BvR 2732/15), vom 29. Juni 2016 (1 BvR 2646/15) und vom 24. Juli 2013 (1 BvR 444/13) behauptet wird.
  • BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 2732/15

    Die falsche Einordnung einer Äußerung als Tatsache verkürzt den grundrechtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2018 - 21 ZB 16.1678
    Entsprechendes gilt, soweit mit dem Zulassungsantrag eine Divergenz zu den auszugsweise im Wortlaut wiedergegebenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 10. März 2016 (1 BvR 2844/13), vom 29. Juni 2016 (1 BvR 2732/15), vom 29. Juni 2016 (1 BvR 2646/15) und vom 24. Juli 2013 (1 BvR 444/13) behauptet wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2021 - 6 S 2193/19

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft in einem Chapter des

    Das Gericht bewegt sich mit einer entsprechenden tatsächlichen Würdigung in der Regel in Lebens- und Erkenntnisbereichen, die dem Richter allgemein zugänglich sind (vgl. BayVGH, Beschluss vom 14.12.2018 - 21 ZB 16.1678 -, MMR 2019, 770 ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2021 - 2 LA 214/17

    Ausbau einer Straße

    Ein Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO liegt demnach vor, wenn das Gericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, namentlich Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen, oder wenn die Beweis- oder Tatsachenwürdigung objektiv willkürlich ist, gegen die Denkgesetze verstößt oder einen allgemeinen Erfahrungssatz missachtet (vgl. VGH München, Beschluss vom 14. Dezember 2018 - 21 ZB 16.1678 - Rn. 20 m.w.N., juris).
  • VGH Bayern, 23.06.2020 - 24 ZB 19.2439

    Sog. "Reichsbürger"- waffenrechtliche Unzuverlässigkeit

    Ein Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO liegt vor, wenn das Gericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, namentlich Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen, oder wenn die Beweiswürdigung objektiv willkürlich ist, gegen die Denkgesetze verstößt oder einen allgemeinen Erfahrungssatz missachtet (stRspr z.B. BayVGH B.v. 14.12.2018 - 21 ZB 16.1678 - juris Rn. 20 n.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.08.2022 - 24 ZB 22.652

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit - Selbstverwalter der sogenannten

    Ein Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO liegt nur vor, wenn das Gericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, namentlich Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen, oder wenn die Beweiswürdigung objektiv willkürlich ist, gegen die Denkgesetze verstößt oder einen allgemeinen Erfahrungssatz missachtet (stRspr z.B. BayVGH, B.v. 14.12.2018 - 21 ZB 16.1678 - juris Rn. 20 m.w.N.).

    Auch hiermit greift der Kläger im Ergebnis die Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts an, ohne dass er konkret ausführt, dass das Gericht dadurch gegen § 108 Abs. 1 VwGO verstoßen hat, dass es von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgegangen ist, Umstände übergangen hat, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen oder die Beweiswürdigung objektiv willkürlich war, gegen die Denkgesetze verstößt oder einen allgemeinen Erfahrungssatz missachtet hat (stRspr z.B. BayVGH, B.v. 14.12.2018 - 21 ZB 16.1678 - juris Rn. 20 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 20.02.2019 - 10 ZB 18.2343

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein die Ausweisung eines

    Dementsprechend verlangt die Darlegung (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung, dass eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert und aufgezeigt wird, weshalb die Frage im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) ist; ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (vgl. BayVGH, B.v. 14.12.2018 - 21 ZB 16.1678 - juris Rn. 29; B.v. 24.1.2019 - 10 ZB 17.1343 - juris Rn. 11; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124a Rn. 72).
  • VGH Bayern, 08.02.2019 - 10 ZB 18.1768

    Anforderung an die Gefahrenprognose bei einem unter Führungsaufsicht gestellten

    Dementsprechend verlangt die Darlegung (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung, dass eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert und aufgezeigt wird, weshalb die Frage im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) ist; ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (vgl. BayVGH, B.v. 14.12.2018 - 21 ZB 16.1678 - juris Rn. 29; B.v. 24.1.2019 - 10 ZB 17.1343 - Rn. 11; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124a Rn. 72).
  • VGH Bayern, 21.07.2021 - 24 ZB 21.167

    Widerruf der Waffenbesitzkarte und Ungültigerklärung des Jagdscheins

    Ein Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO liegt nur vor, wenn das Gericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, namentlich Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen, oder wenn die Beweiswürdigung objektiv willkürlich ist, gegen die Denkgesetze verstößt oder einen allgemeinen Erfahrungssatz missachtet (stRspr z.B. BayVGH, B.v. 14.12.2018 - 21 ZB 16.1678 - juris Rn. 20 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 31.01.2019 - 10 ZB 18.1534

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen mangels positiver Legalprognose

    Dementsprechend verlangt die Darlegung (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung, dass eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert und aufgezeigt wird, weshalb die Frage im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) ist; ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (vgl. BayVGH, B.v. 14.12.2018 - 21 ZB 16.1678 - juris Rn. 29; B.v. 24.1.2019 - 10 ZB 17.1343 - Rn. 11; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124a Rn. 72).
  • VGH Bayern, 28.07.2022 - 24 ZB 22.451

    Erfolgloser Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung in einem

    Dass das Verwaltungsgericht bei seiner Beweiswürdigung gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung gem. § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO verstoßen hat, das Gericht also insbesondere von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgegangen ist, namentlich Umstände übergangen hat, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen, oder dass die Beweiswürdigung objektiv willkürlich ist, gegen die Denkgesetze verstößt oder einen allgemeinen Erfahrungssatz missachtet (stRspr z.B. BayVGH, B.v. 14.12.2018 - 21 ZB 16.1678 - juris Rn. 20 m.w.N.), zeigt die Zulassungsbegründung nicht auf; sie sind auch nicht ersichtlich.
  • VGH Bayern, 29.12.2020 - 24 ZB 20.1876

    Keine waffenrechtliche Zuverlässigkeit eines "Reichsbürgers"

    Ein Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO liegt nur vor, wenn das Gericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, namentlich Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen, oder wenn die Beweiswürdigung objektiv willkürlich ist, gegen die Denkgesetze verstößt oder einen allgemeinen Erfahrungssatz missachtet (stRspr z.B. BayVGH, B.v. 14.12.2018 - 21 ZB 16.1678 - juris Rn. 20 m.w.N.).
  • VG München, 17.01.2020 - M 7 S 19.1834

    Widerruf von Waffenbesitzkarten

  • VGH Bayern, 24.06.2021 - 24 ZB 20.2744

    Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zum Abschuss von Kormoranen - keine

  • VGH Bayern, 20.12.2021 - 24 ZB 20.1386

    Widerruf Waffenbesitzkarte und Ungültigkeitserklärung Jagdschein -

  • VGH Bayern, 24.06.2021 - 24 ZB 20.2759

    Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zum Abschuss von Kormoranen - keine

  • VGH Bayern, 14.07.2020 - 24 ZB 19.2196

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte wegen Zugehörigkeit zur Reichsbürgerbewegung -

  • VGH Bayern, 28.03.2023 - 24 ZB 23.180

    Keine Beihilfefähigkeit von Fahrtkosten zu einer ambulanten Krankenbehandlung

  • VGH Bayern, 12.05.2020 - 24 ZB 18.2349

    Erfolgreiche Klage gegen Entzug von Waffenbesitzkarten wegen vermeintlicher

  • VGH Bayern, 08.05.2023 - 6 ZB 22.2552

    Wiederaufbauhilfe nach einem Hochwasserschaden

  • VGH Bayern, 03.05.2022 - 24 ZB 20.208

    Vergleichbarkeit eines öffentlichen mit einem privaten Krankenhaus bzgl. einer

  • VGH Bayern, 18.01.2021 - 24 ZB 20.2272

    Widerruf der Waffenbesitzkarte für ein Mitglied der Reichsbürgerbewegung

  • VGH Bayern, 27.10.2020 - 24 ZB 19.1364

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei sog. Reichsbürgern

  • VGH Bayern, 02.06.2020 - 24 ZB 19.1957

    Rücknahme waffenrechtlicher Erlaubnisse für "Reichsbürger"

  • VGH Bayern, 29.04.2020 - 24 ZB 18.2348

    Widerruf von Waffenbesitzkarten - erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

  • VGH Bayern, 17.04.2019 - 10 ZB 19.20

    Behördliche Verpflichtung zur Aushändigung des Passes

  • VGH Bayern, 25.11.2020 - 24 ZB 19.2269

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte

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