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   VerfGH Bayern, 09.12.2011 - 21-VII-10   

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https://dejure.org/2011,27918
VerfGH Bayern, 09.12.2011 - 21-VII-10 (https://dejure.org/2011,27918)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 09.12.2011 - 21-VII-10 (https://dejure.org/2011,27918)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 09. Dezember 2011 - 21-VII-10 (https://dejure.org/2011,27918)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Unzulässige Wiederholung einer Popularklage gegen das gesetzliche Rauchverbot in Gaststätten.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer erneuten Popularklage gegen das gesetzliche Rauchverbot in Gaststätten; Zulässigkeit einer Popularklage unter dem Gesichtspunkt der Wiederholung; Klärung der Rechtslage im Falle einer bereits ergangenen Entscheidung in einem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • VerfGH Bayern, 14.04.2011 - 13-VII-08

    Verfassungsmäßigkeit des strikten Rauchverbots in Gaststätten

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.12.2011 - 21-VII-10
    Der Verfassungsgerichtshof hat bereits in seinen Entscheidungen vom 14. April 2011 (BayVBl 2011, 466) und vom 13. September 2011 - auch unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das das strikte Rauchverbot in Gaststätten für grundgesetzkonform erachtet hat (vgl. BVerfG vom 30.7.2008 = BVerfGE 121, 317/357; BVerfG vom 6.8.2008 = NJW 2008, 2701; BVerfG vom 2.8.2010 = NVwZ 2010, 1289) - festgestellt, dass die geltende Regelung zum Rauchverbot in Gaststätten nach Art. 2 Nr. 8 und Art. 3 Abs. 1 Satz 1 GSG mit der Bayerischen Verfassung vereinbar ist und weder die Betreiber noch die rauchwilligen Besucher der Gaststätten in ihrem Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 101 BV) verletzt.

    Der Verfassungsgerichtshof hat im Anschluss an das Bundesverfassungsgericht zur Begründung seiner Auffassung, dass die allgemeine Handlungsfreiheit rauchwilliger Personen durch das strikte Rauchverbot in Gaststätten nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werde, maßgeblich auf die herausragende Bedeutung des mit dem Rauchverbot verfolgten Ziels des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung abgestellt (vgl. VerfGH BayVBl 2011, 466/468 f.; VerfGH vom 13.9.2011 S. 23; BVerfGE 121, 317/356, 359).

    Dabei hat er die Auffassung vertreten, dass der mit dem vorübergehenden Verlassen der Innenräume von Gaststätten zum Rauchen verbundene Aufwand angesichts der andernfalls drohenden Gesundheitsgefährdung unbeteiligter Dritter rauchwilligen Personen "in jedem Fall" zumutbar sei (vgl. VerfGH BayVBl 2011, 466/469).

    Denn dies hätte zur Folge, dass entgegen der Regelungskonzeption des Gesetzgebers in einem nicht unwesentlichen Teil des Gaststättengewerbes auf den Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens gänzlich und auf Dauer verzichtet werden müsste (vgl. VerfGH BayVBl 2011, 466/469; VerfGH vom 13.9.2011 S. 23).

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.12.2011 - 21-VII-10
    Der Verfassungsgerichtshof hat bereits in seinen Entscheidungen vom 14. April 2011 (BayVBl 2011, 466) und vom 13. September 2011 - auch unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das das strikte Rauchverbot in Gaststätten für grundgesetzkonform erachtet hat (vgl. BVerfG vom 30.7.2008 = BVerfGE 121, 317/357; BVerfG vom 6.8.2008 = NJW 2008, 2701; BVerfG vom 2.8.2010 = NVwZ 2010, 1289) - festgestellt, dass die geltende Regelung zum Rauchverbot in Gaststätten nach Art. 2 Nr. 8 und Art. 3 Abs. 1 Satz 1 GSG mit der Bayerischen Verfassung vereinbar ist und weder die Betreiber noch die rauchwilligen Besucher der Gaststätten in ihrem Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 101 BV) verletzt.

    Der Verfassungsgerichtshof hat im Anschluss an das Bundesverfassungsgericht zur Begründung seiner Auffassung, dass die allgemeine Handlungsfreiheit rauchwilliger Personen durch das strikte Rauchverbot in Gaststätten nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werde, maßgeblich auf die herausragende Bedeutung des mit dem Rauchverbot verfolgten Ziels des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung abgestellt (vgl. VerfGH BayVBl 2011, 466/468 f.; VerfGH vom 13.9.2011 S. 23; BVerfGE 121, 317/356, 359).

    Gefahreinschätzungen wären nicht schlüssig, wenn identischen Gefährdungen in demselben Gesetz unterschiedliches Gewicht beigemessen würde (vgl. BVerfGE 121, 317/362 f.).

  • VerfGH Bayern, 12.10.2010 - 19-VII-09

    Kirchenlohnsteuer

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.12.2011 - 21-VII-10
    Ein erneuter Antrag nach Art. 98 Satz 4 BV gegen eine vom Verfassungsgerichtshof bereits für verfassungsmäßig befundene Rechtsvorschrift ist nur dann zulässig, wenn ein grundlegender Wandel der Lebensverhältnisse oder der allgemeinen Rechtsauffassung eingetreten ist oder wenn maßgebliche neue rechtliche Gesichtspunkte oder neue, in der früheren Entscheidung noch nicht gewürdigte Tatsachen geltend gemacht werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.10.2009 = BayVBl 2010, 140 m. w. N.; VerfGH vom 12.10.2010 = BayVBl 2011, 107/108; VerfGH vom 13.9.2011 S. 14).
  • BVerfG, 02.08.2010 - 1 BvR 1746/10

    Verfassungsbeschwerde gegen das strikte Rauchverbot in bayerischen Gaststätten

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.12.2011 - 21-VII-10
    Der Verfassungsgerichtshof hat bereits in seinen Entscheidungen vom 14. April 2011 (BayVBl 2011, 466) und vom 13. September 2011 - auch unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das das strikte Rauchverbot in Gaststätten für grundgesetzkonform erachtet hat (vgl. BVerfG vom 30.7.2008 = BVerfGE 121, 317/357; BVerfG vom 6.8.2008 = NJW 2008, 2701; BVerfG vom 2.8.2010 = NVwZ 2010, 1289) - festgestellt, dass die geltende Regelung zum Rauchverbot in Gaststätten nach Art. 2 Nr. 8 und Art. 3 Abs. 1 Satz 1 GSG mit der Bayerischen Verfassung vereinbar ist und weder die Betreiber noch die rauchwilligen Besucher der Gaststätten in ihrem Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 101 BV) verletzt.
  • BVerfG, 06.08.2008 - 1 BvR 3198/07

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen bayerische Nichtraucherschutzregelungen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.12.2011 - 21-VII-10
    Der Verfassungsgerichtshof hat bereits in seinen Entscheidungen vom 14. April 2011 (BayVBl 2011, 466) und vom 13. September 2011 - auch unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das das strikte Rauchverbot in Gaststätten für grundgesetzkonform erachtet hat (vgl. BVerfG vom 30.7.2008 = BVerfGE 121, 317/357; BVerfG vom 6.8.2008 = NJW 2008, 2701; BVerfG vom 2.8.2010 = NVwZ 2010, 1289) - festgestellt, dass die geltende Regelung zum Rauchverbot in Gaststätten nach Art. 2 Nr. 8 und Art. 3 Abs. 1 Satz 1 GSG mit der Bayerischen Verfassung vereinbar ist und weder die Betreiber noch die rauchwilligen Besucher der Gaststätten in ihrem Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 101 BV) verletzt.
  • VerfGH Bayern, 23.11.2016 - 1-VII-15

    Das Erfordernis einer inländischen Erlaubnis für die Vermittlung von Pferdewetten

    Das gilt auch, wenn die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs bei der Antragstellung noch nicht vorliegt, aber vor Abschluss des anhängigen Verfahrens ergeht (vgl. VerfGH vom 14.4.2011 VerfGHE 64, 39/42 f.; vom 9.12.2011 - Vf. 21-VII-10 - juris Rn. 19 ff.).
  • VerfGH Bayern, 21.12.2023 - 2-VII-20

    Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 21. Dezember 2023 über

    Neben der Sache liegende oder sonst nicht beachtenswerte Ausführungen können die Zulässigkeit eines neuen Antrags nicht begründen (VerfGH vom 10.4.1979 VerfGHE 32, 56/64; vom 22.7.1998 VerfGHE 51, 131/141; vom 9.12.2011 - Vf. 21-VII-10 - juris Rn. 21).
  • VerfGH Bayern, 21.12.2023 - 22-VII-19

    Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 21. Dezember 2023 über

    Neben der Sache liegende oder sonst nicht beachtenswerte Ausführungen können die Zulässigkeit eines neuen Antrags nicht begründen (VerfGH vom 10.4.1979 VerfGHE 32, 56/64; vom 22.7.1998 VerfGHE 51, 131/141; vom 9.12.2011 - Vf. 21-VII-10 - juris Rn. 21).
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