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Rechtsprechung
   AG Hamburg, 13.08.2020 - F 21/20   

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https://dejure.org/2020,74088
AG Hamburg, 13.08.2020 - F 21/20 (https://dejure.org/2020,74088)
AG Hamburg, Entscheidung vom 13.08.2020 - F 21/20 (https://dejure.org/2020,74088)
AG Hamburg, Entscheidung vom 13. August 2020 - F 21/20 (https://dejure.org/2020,74088)
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Rechtsprechung
   KAGH, 09.07.2021 - M 21/2020   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,40427
KAGH, 09.07.2021 - M 21/2020 (https://dejure.org/2021,40427)
KAGH, Entscheidung vom 09.07.2021 - M 21/2020 (https://dejure.org/2021,40427)
KAGH, Entscheidung vom 09. Juli 2021 - M 21/2020 (https://dejure.org/2021,40427)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • zmv-online.de PDF

    Wirksame Bildung eines Wirtschaftsausschusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • KAG Augsburg, 29.06.2020 - 2 MV 22/19

    Für die Bayerischen (Erz-)Diözesen

    Auszug aus KAGH, 09.07.2021 - M 21/20
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Kirchlichen Arbeitsgerichts für die Bayerischen (Erz-) Diözesen vom 29.06.2020 (2 MV 22/19) wird zurückgewiesen.
  • OVG Sachsen, 19.03.2021 - 3 B 81/21

    Zutrittsverbot; Testpflicht; Schulgelände; Corona

    Keinesfalls können ihre Belange die gegenläufigen Interessen in Bezug auf die Verwirklichung des Staatsziels aus Art. 7 SächsVerf und auf den Schutz von Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) überwiegen, welche angesichts des derzeitigen Infektionsgeschehens in überaus hohem Maße gefährdet sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11. November 2020 - 1 BvR 2530/20 -, juris Rn. 13 ff.; BbgVerfG, Beschl. v. 11. Dezember 2020 - 21/20 EA -, juris Rn. 17 ff.).
  • OVG Sachsen, 07.01.2021 - 3 B 446/20

    Corona; Covid-19; Ladenschließung; Bestimmtheit; Gleichbehandlung

    Die danach verbleibenden wirtschaftlichen und grundrechtlich geschützten Interessen der Antragstellerin überwiegen, auch wenn sie sehr erheblich sind, gegenüber dem Interesse am Schutz von Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG), welche angesichts des derzeitigen Infektionsgeschehens in überaus hohem Maße gefährdet sind, nicht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11. November 2020 - 1 BvR 2530/20 -, juris Rn. 13 ff.; BbgVerfG, Beschl. v. 11. Dezember 2020 - 21/20 EA -, juris Rn. 17ff.).
  • OVG Sachsen, 22.12.2020 - 3 B 438/20

    Corona; Einzelhandel; Schließung; Entschädigung

    Die danach verbleibenden wirtschaftlichen und grundrechtlich geschützten Interessen der Antragstellerin überwiegen, auch wenn sie sehr erheblich sind, gegenüber dem Interesse am Schutz von Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG), welche angesichts des derzeitigen Infektionsgeschehens in überaus hohem Maße gefährdet sind, nicht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11. November 2020 - 1 BvR 2530/20 -, juris Rn. 13 ff.; BbgVerfG, Beschl. v. 11. Dezember 2020 - 21/20 EA -, juris Rn. 17ff.).61 3. Da die angegriffene Verordnungsregelung demnach voraussichtlich die Rechte der Antragstellerin aus dem Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 18 Abs. 1 SächsVerf), der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 28 Abs. 1 SächsVerf) und der Eigentumsfreiheit (Art. 14 Abs. 1 GG, Art. 31 Abs. 1 SächsVerf) nicht verletzt, hat auch ihr Hilfsantrag keinen Erfolg.
  • OVG Sachsen, 17.03.2021 - 3 B 53/21

    Corona; Sonnenstudio

    Die danach verbleibenden wirtschaftlichen und grundrechtlich geschützten Interessen der Antragstellerin überwiegen, auch wenn sie sehr erheblich sind, nicht gegenüber dem Interesse am Schutz von Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG), welche angesichts des derzeitigen Infektionsgeschehens in überaus hohem Maße gefährdet sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11. November 2020 - 1 BvR 2530/20 -, juris Rn. 13 ff.; SächsVerfGH, Beschl. v. 25. Februar 2021 - Vf. 19-IV-21 [e.A.] -, juris; BbgVerfG, Beschl. v. 11. Dezember 2020 - 21/20 EA -, juris Rn. 17 ff.).
  • OVG Sachsen, 14.01.2021 - 3 B 442/20

    Corona; Abholdienst; Lieferdienst; Click & Collect; Schließung; Einzelhandel;

    Die danach verbleibenden wirtschaftlichen und grundrechtlich geschützten Interessen der Antragstellerin überwiegen, auch wenn sie sehr erheblich sind, gegenüber dem Interesse am Schutz von Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG), welche angesichts des derzeitigen Infektionsgeschehens in überaus hohem Maße gefährdet sind, nicht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11. November 2020 - 1 BvR 2530/20 -, juris Rn. 13 ff.; BbgVerfG, Beschl. v. 11. Dezember 2020 - 21/20 EA -, juris Rn. 17ff.).
  • OVG Sachsen, 30.03.2021 - 3 B 65/21

    Corona; Elektrofachmarkt; Terminbuchung; Mischbetrieb

    Die danach verbleibenden wirtschaftlichen und grundrechtlich geschützten Interessen der Antragstellerin überwiegen, auch wenn sie sehr erheblich sind, nicht gegenüber dem Interesse am Schutz von Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG), welche angesichts des derzeitigen Infektionsgeschehens in überaus hohem Maße gefährdet sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11. November 2020 - 1 BvR 2530/20 -, juris Rn. 13 ff.; SächsVerfGH, Beschl. v. 25. Februar 2021 - Vf. 19-IV-21 [e. A.] -, juris; BbgVerfG, Beschl. v. 11. Dezember 2020 - 21/20 EA -, juris Rn. 17 ff.).
  • OVG Sachsen, 07.01.2021 - 3 B 424/20

    Corona-Pandemie; Kundenbeschränkung für großflächigen Einzelhandel; 800

    Die danach verbleibenden wirtschaftlichen und grundrechtlich geschützten Interessen der Antragstellerin überwiegen gegenüber dem Interesse am Schutz von Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG), welche angesichts des derzeitigen Infektionsgeschehens in überaus hohem Maße gefährdet sind, nicht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11. November 2020 - 1 BvR 2530/20 -, juris Rn. 13 ff.; BbgVerfG, Beschl. v. 11. Dezember 2020 - 21/20 EA -, juris Rn. 17ff.; NdsOVG a. a. O. Rn. 71 f.; OVG NRW a. a. O. Rn. 65 f.; ThürOVG a. a. O. Rn. 82 ff.; OVG LSA a. a. O.; HessVGH a. a. O.).
  • OVG Sachsen, 02.02.2021 - 3 B 8/21

    Corona-Pandemie; Schließung von Ladengeschäften zum Vertrieb von E-Zigaretten und

    Die danach verbleibenden wirtschaftlichen und grundrechtlich geschützten Interessen der Antragstellerin überwiegen, auch wenn sie sehr erheblich sind, nicht gegenüber dem Interesse am Schutz von Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG), welche angesichts des derzeitigen Infektionsgeschehens in überaus hohem Maße gefährdet sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11. November 2020 - 1 BvR 2530/20 -, juris Rn. 13 ff.; BbgVerfG, Beschl. v. 11. Dezember 2020 - 21/20 EA -, juris Rn. 17 ff.).
  • OVG Sachsen, 14.04.2021 - 3 B 21/21

    Ferienwohnung; Corona; Beherbergungsverbot; Test

    Die danach verbleibenden wirtschaftlichen und grundrechtlich geschützten Interessen des Antragstellers überwiegen, auch wenn sie erheblich sind, nicht gegenüber dem Interesse am Schutz von Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG), welche angesichts des derzeitigen Infektionsgeschehens in überaus hohem Maße gefährdet sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11. November 2020 - 1 BvR 2530/20 -, juris Rn. 13 ff.; SächsVerfGH, Beschl. v. 25. Februar 2021 - Vf. 19-IV-21 [e. A.] -, juris; BbgVerfG, Beschl. v. 11. Dezember 2020 - 21/20 EA -, juris Rn. 17 ff.).
  • OVG Sachsen, 22.04.2021 - 3 B 172/21

    Grundversorgung; Inzidenzwert; Schuhgeschäft; Gleichbehandlung

    Die danach verbleibenden wirtschaftlichen und grundrechtlich geschützten Interessen der Antragstellerin überwiegen, auch wenn sie sehr erheblich sind, nicht gegenüber dem Interesse am Schutz von Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG), welche angesichts des derzeitigen Infektionsgeschehens in überaus hohem Maße gefährdet sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11. November 2020 - 1 BvR 2530/20 -, juris Rn. 13 ff.; SächsVerfGH, Beschl. v. 25. Februar 2021 - Vf. 19-IV-21 [e. A.] -, juris; BbgVerfG, Beschl. v. 11. Dezember 2020 - 21/20 EA -, juris Rn. 17 ff.).
  • OVG Sachsen, 04.03.2021 - 3 B 49/21

    Fahrschule; Corona

  • OVG Sachsen, 22.03.2021 - 3 B 56/21

    Gastronomiebetrieb; Corona; Kantine; Übernachtungsangebot

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Rechtsprechung
   KAG Mainz, 16.09.2020 - M 21/20 Tr   

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https://dejure.org/2020,79303
KAG Mainz, 16.09.2020 - M 21/20 Tr (https://dejure.org/2020,79303)
KAG Mainz, Entscheidung vom 16.09.2020 - M 21/20 Tr (https://dejure.org/2020,79303)
KAG Mainz, Entscheidung vom 16. September 2020 - M 21/20 Tr (https://dejure.org/2020,79303)
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Volltextveröffentlichung

  • zmv-online.de PDF

    Verkürzung der Anhörungsfrist bei außerordentlicher Kündigung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11

    Tat- und Verdachtskündigung

    Auszug aus KAG Mainz, 16.09.2020 - M 21/20
    Wegen der subjektiven Determinierung der Kündigungsabsicht (vgl. BAG v. 21.11.2013 - 2 AZR 797/11) ist der Arbeitgeber auch nur gehalten, diejenigen Gründe mitzuteilen, die aus seiner Sicht die Kündigung rechtfertigen sollen.
  • BAG, 07.05.2020 - 2 AZR 678/19

    Außerordentliche Kündigung - Unterrichtung des Betriebsrats

    Auszug aus KAG Mainz, 16.09.2020 - M 21/20
    Die Mitteilungspflicht des Dienstgebers im Rahmen von § 31 Abs. 1 MAVO reicht nicht so weit wie seine Darlegungslast im Prozess (BAG v. 07.05.2020 - 2 AZR 678/19, NZA 2020, 1110; BAG v. 26.03.2015 - 2 AZR 417/14, NZA 2015, 1083).
  • BGH, 02.10.2018 - VI ZR 213/17

    Gehörsverstoß wegen unterbliebener Berücksichtigung einer konkret in Bezug

    Auszug aus KAG Mainz, 16.09.2020 - M 21/20
    Die MAV ist nicht verpflichtet, sich Kündigungsgründe zusammen zu suchen, die in umfangreichen, ungeordneten Anlagen dem eigentlichen Kündigungsschreiben beigefügt sind (vgl. BGH v. 02.10.2018 - VI ZR 213/17; BAG v. 17.04.2019 - 7 AZR 292/17 zum Umfang der Begründung eines Rechtsmittels).
  • BAG, 17.04.2019 - 7 AZR 292/17

    Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit - betriebliches

    Auszug aus KAG Mainz, 16.09.2020 - M 21/20
    Die MAV ist nicht verpflichtet, sich Kündigungsgründe zusammen zu suchen, die in umfangreichen, ungeordneten Anlagen dem eigentlichen Kündigungsschreiben beigefügt sind (vgl. BGH v. 02.10.2018 - VI ZR 213/17; BAG v. 17.04.2019 - 7 AZR 292/17 zum Umfang der Begründung eines Rechtsmittels).
  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 417/14

    Verfahrensfehler - Geheime Beratung - Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus KAG Mainz, 16.09.2020 - M 21/20
    Die Mitteilungspflicht des Dienstgebers im Rahmen von § 31 Abs. 1 MAVO reicht nicht so weit wie seine Darlegungslast im Prozess (BAG v. 07.05.2020 - 2 AZR 678/19, NZA 2020, 1110; BAG v. 26.03.2015 - 2 AZR 417/14, NZA 2015, 1083).
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