Weitere Entscheidung unten: AG Berlin-Charlottenburg, 01.10.2020

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   AG Berlin-Charlottenburg, 12.08.2021 - 210 C 198/20   

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https://dejure.org/2021,35210
AG Berlin-Charlottenburg, 12.08.2021 - 210 C 198/20 (https://dejure.org/2021,35210)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 12.08.2021 - 210 C 198/20 (https://dejure.org/2021,35210)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 12. August 2021 - 210 C 198/20 (https://dejure.org/2021,35210)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 543 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 185 StGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG
    Wohnraummiete: Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung durch den Vermieter bei öffentlicher Beleidigung in einer Fernsehsendung; Geldentschädigungsanspruch bei Persönlichkeitsrechtsverletzung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Öffentliche Beleidigung durch Prominenten als Kündigungsgrund, Schmerzensgeld

  • kanzlei-kotz.de

    Mietvertragskündigung wegen Beleidigung im Fernsehen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorsicht bei negativen Äußerungen im Fernsehen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Öffentliche Beleidigung im Fernsehen ist ein Kündigungsgrund

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Beleidigung des Vermieters als "Arschlöcher aus München" rechtfertigt fristlose Kündigung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Öffentliche Beleidigung des Vermieters im Fernsehen rechtfertigt außerordentliche Kündigung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Öffentliche Beleidigung des Vermieters als "Arschlöcher aus München" durch Promi rechtfertigt fristlose Kündigung des Mietvertrags und Schmerzensgeld von 4.000 EUR - Schwerwiegende Verletzung mietvertraglicher Pflichten und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorsicht bei negativen Äußerungen im Fernsehen! (IMR 2021, 454)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.05.2016 - VI ZR 496/15

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts: Geldentschädigungsanspruch bei

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 12.08.2021 - 210 C 198/20
    Hierbei sind insbesondere die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie der Grad seines Verschuldens zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 2016 - VI ZR 496/15, Rn. 9 m. w. N., juris).
  • LG München I, 27.09.2017 - 14 S 288/17

    Fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung Beleidigung und Bedrohung eines

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 12.08.2021 - 210 C 198/20
    Zudem gilt in Mietverhältnissen mit mehreren Personen auf der Mieterseite der Grundsatz, dass es für die Beendigung eines Mietverhältnisses ausreicht wenn einer der Mieter sich in einer Weise verhält, dass dies zur fristlosen Kündigung gereicht (vgl. Landgericht München, Urteil vom 27. September 2017- 14 S 288/17; Landgericht Hamburg, Urteil vom 25. April 2014 - 311 O 27/14; Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, Urteil vom 28. Februar 1997 -10 C 3456/96; Landgericht Stuttgart, a. a. O., juris).
  • LG Stuttgart, 10.07.1997 - 6 S 144/97
    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 12.08.2021 - 210 C 198/20
    Die Ehefrau als Mitmieterin einer Wohnung muss sich eine Vertragsverletzung ihres Ehemanns als Mieter jedoch zumindest dann zurechnen lassen, wenn sie sich nicht unverzüglich nachhaltig von dieser distanziert (vgl. Landgericht Stuttgart, Urteil vom 10. Juli 1997 - 6 S 144/97, juris; Blank, in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 13. A., vor § 535 Rn. 345).
  • AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 28.02.1997 - 10 C 3456/96
    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 12.08.2021 - 210 C 198/20
    Zudem gilt in Mietverhältnissen mit mehreren Personen auf der Mieterseite der Grundsatz, dass es für die Beendigung eines Mietverhältnisses ausreicht wenn einer der Mieter sich in einer Weise verhält, dass dies zur fristlosen Kündigung gereicht (vgl. Landgericht München, Urteil vom 27. September 2017- 14 S 288/17; Landgericht Hamburg, Urteil vom 25. April 2014 - 311 O 27/14; Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, Urteil vom 28. Februar 1997 -10 C 3456/96; Landgericht Stuttgart, a. a. O., juris).
  • LG Hamburg, 25.04.2014 - 311 O 27/14

    Mietvertrag über ein "Wohnbüro": Fristlose Kündigung wegen vorsätzlicher

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 12.08.2021 - 210 C 198/20
    Zudem gilt in Mietverhältnissen mit mehreren Personen auf der Mieterseite der Grundsatz, dass es für die Beendigung eines Mietverhältnisses ausreicht wenn einer der Mieter sich in einer Weise verhält, dass dies zur fristlosen Kündigung gereicht (vgl. Landgericht München, Urteil vom 27. September 2017- 14 S 288/17; Landgericht Hamburg, Urteil vom 25. April 2014 - 311 O 27/14; Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, Urteil vom 28. Februar 1997 -10 C 3456/96; Landgericht Stuttgart, a. a. O., juris).
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AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 01.10.2020 - 210 C 198/20 (https://dejure.org/2020,88743)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 01. Oktober 2020 - 210 C 198/20 (https://dejure.org/2020,88743)
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