Rechtsprechung
LG Köln, 29.09.2011 - 213 O 337/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kriterien für das öffentliche Zugänglichmachen von geschützten Werken in gewerblichem Ausmaß
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UrhG § 101 Abs. 9
Kriterien für das öffentliche Zugänglichmachen von geschützten Werken in gewerblichem Ausmaß - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 29.09.2011 - 213 O 337/11
- OLG Köln, 02.11.2011 - 6 W 237/11
- BGH, 19.04.2012 - I ZB 80/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Köln, 09.02.2009 - 6 W 182/08
Begriff des gewerblichen Ausmaßes einer Urheberrechtsverletzung
Auszug aus LG Köln, 29.09.2011 - 213 O 337/11
Denn innerhalb dieser besonders marktrelevanten Phase wird das Interesse des Rechteinhabers an der ungestörten kommerziellen Verwertung der ihm zustehenden Rechte durch das unbefugte öffentliche Zugänglichmachen offensichtlich massiv geschädigt (vgl. insoweit auch OLG Köln, Beschl. v. 09.02.2009 - 6 W 182/08: "relevante Verkaufs- bzw. Verwertungsphase").Denn der im Gesetzentwurf der Bundesregierung noch enthaltene und eine solche Lesart nahelegende engere Begriff des Handelns "im geschäftlichen Verkehr" (…vgl. BT-Drs. 16/5048, S. 49, 44) wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens bewusst fallengelassen (…vgl. insoweit die Stellungnahme der CDU/CSU-Fraktion zur Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Bundestags, BT-Drs. 16/8783, S. 44; OLG Köln, Beschl. v. 09.02.2009 - 6 W 182/08).
Zu berücksichtigen ist bei der Gesamtwürdigung auch, ob das Interesse an dem streitgegenständlichen Werk aufgrund der Eigenart der Vermarktung des Produkts bzw. der jeweiligen Unterhaltungsbranche nur vorübergehender Natur ist (OLG Köln, Beschl. v. 09.02.2009 - 6 W 182/08 zur "Zeitlosigkeit" klassischer Musik).
Des Weiteren sind der Umfang (…vgl. BT-Drs. 16/8783, S. 50: besonders umfangreiche Datei wie bspw. ein vollständiger Kinofilm) sowie auch der Umstand, dass das Werk nach wie vor zu einem üblichen Verkaufspreis und nicht zu einem Auslaufpreis auf dem Markt angeboten wird, von Bedeutung (OLG Köln, Beschl. v. 09.02.2009 - 6 W 182/08).
- LG Oldenburg, 15.09.2008 - 5 O 2421/08
Gewerbliche Urheberrechtsverletzungen bei Tauschbörsen
Auszug aus LG Köln, 29.09.2011 - 213 O 337/11
Allein durch die Wahl einer "Tauschbörse" wird jedoch nicht ausgeschlossen, dass es sich um eine in gutem Glauben vorgenommene Handlung eines Endverbrauchers (vgl. insoweit Erwägungsgrund 14 der RiLi 2004/48 EG v. 29.04.2004, Abl. L 195/16 v. 02.06.2004) handelt (ebenso: OLG Zweibrücken, Beschl. v. 27.10.2008 - 3 W 184/08; a. A. wohl: LG Oldenburg, MMR 2008, 832;… vgl. insoweit auch die Kritik des Rechtsausschusses des Bundesrates gegenüber der Gesetzesfassung bei BR-Drs. 279/1/08, S. 3 f.; die entsprechende Empfehlung wurde durch den Bundesrat hingegen nicht beschlossen, BR-Drs. 279/08). - OLG Köln, 21.10.2008 - 6 Wx 2/08
Gewerbliches Ausmaß von Urheberrechtsverletzungen
Auszug aus LG Köln, 29.09.2011 - 213 O 337/11
Hierfür spricht auch die Gesetzesgenese (vgl. Erwägungsgrund 14 der RiLi 2004/48 EG v. 29.04.2004, Abl. L 195/16 v. 02.06.2004;… Referentenentwurf "Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" v. 03.01.06, S. 78, zu § 140b PatG nF;… Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 16/5048, S. 49 zu der Fassung "im geschäftlichen Verkehr"; ebenso: OLG Köln, Beschl. v. 21.10.2008 - 6 Wx 2/08). - OLG Zweibrücken, 27.10.2008 - 3 W 184/08
Urheberrechtsverletzung: Auskunftsanspruch gegen einen Internetprovider auf …
Auszug aus LG Köln, 29.09.2011 - 213 O 337/11
Allein durch die Wahl einer "Tauschbörse" wird jedoch nicht ausgeschlossen, dass es sich um eine in gutem Glauben vorgenommene Handlung eines Endverbrauchers (vgl. insoweit Erwägungsgrund 14 der RiLi 2004/48 EG v. 29.04.2004, Abl. L 195/16 v. 02.06.2004) handelt (ebenso: OLG Zweibrücken, Beschl. v. 27.10.2008 - 3 W 184/08; a. A. wohl: LG Oldenburg, MMR 2008, 832;… vgl. insoweit auch die Kritik des Rechtsausschusses des Bundesrates gegenüber der Gesetzesfassung bei BR-Drs. 279/1/08, S. 3 f.; die entsprechende Empfehlung wurde durch den Bundesrat hingegen nicht beschlossen, BR-Drs. 279/08).
- OLG Köln, 02.11.2011 - 6 W 237/11
Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß
1.) Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 13. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 29.09.2011 - 213 O 337/11 - wird zurückgewiesen.