Weitere Entscheidung unten: FG Hamburg, 23.11.2005

Rechtsprechung
   EuGH, 28.06.2005 - C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P, C-206/02 P, C-207/02 P, C-208/02 P, C-213/02 P   

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https://dejure.org/2005,127
EuGH, 28.06.2005 - C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P, C-206/02 P, C-207/02 P, C-208/02 P, C-213/02 P (https://dejure.org/2005,127)
EuGH, Entscheidung vom 28.06.2005 - C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P, C-206/02 P, C-207/02 P, C-208/02 P, C-213/02 P (https://dejure.org/2005,127)
EuGH, Entscheidung vom 28. Juni 2005 - C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P, C-206/02 P, C-207/02 P, C-208/02 P, C-213/02 P (https://dejure.org/2005,127)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Fernwärmerohre (vorisolierte Rohre) - Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 Absatz 1 EG) - Kartell - Boykott - Geldbußen - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung der Höhe von Geldbußen - Rückwirkungsverbot - Berechtigtes ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Dansk Rørindustri / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Fernwärmerohre (vorisolierte Rohre) - Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 Absatz 1 EG) - Kartell - Boykott - Geldbußen - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung der Höhe von Geldbußen - Rückwirkungsverbot - Berechtigtes ...

  • EU-Kommission PDF

    Dansk Rørindustri / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Fernwärmerohre (vorisolierte Rohre) - Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 Absatz 1 EG) - Kartell - Boykott - Geldbußen - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung der Höhe von Geldbußen - Rückwirkungsverbot - Berechtigtes ...

  • EU-Kommission

    Dansk Rørindustri / Kommission

    Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen , Abgestimmte Verhaltensweisen

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung einer Geldbuße gegen Unternehmen und Unternehmensvereinigungen; Voraussetzungen für vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln; Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot und den Grundsatz des Vertrauensschutzes; Rückwirkende Anwendung der Leitlinie; Systematik und ...

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 85 Abs. 1; ; EG-Vertrag Art. 86; ; EG-Vertrag Art. 82

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Wettbewerb - DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ EINES KARTELLS AUF DEM EUROPÄISCHEN FERNWÄRMEMARKT

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Dansk Rørindustri / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Fernwärmerohre (vorisolierte Rohre) - Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 Absatz 1 EG) - Kartell - Boykott - Geldbußen - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung der Höhe von Geldbußen - Rückwirkungsverbot - Berechtigtes ...

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Dansk Rørindustri / Kommission

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 20. März 2002 in der Rechtssache T-21/99 (Dansk Rørindustri/Kommission), soweit das Gericht den Antrag auf Herabsetzung der Geldbuße abgewiesen hat - Kartell betreffend den Markt für vorgedämmte Rohre ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (551)Neu Zitiert selbst (46)

  • EuG, 20.03.2002 - T-17/99

    KE KELIT / Kommission

    Auszug aus EuGH, 28.06.2005 - C-189/02
    2 Mit ihren Rechtsmitteln haben diese Unternehmen jeweils die Aufhebung der sie betreffenden Urteile des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 20. März 2002 beantragt, d. h. der Urteile in der Rechtssache T-21/99 (Dansk Rørindustri/Kommission, Slg. 2002, II-1681), in der Rechtssache T-9/99 (HFB u. a./Kommission, Slg. 2002, II-1487), in der Rechtssache T-17/99 (KE KELIT/Kommission, Slg. 2002, II-1647), in der Rechtssache T-23/99 (LR AF 1998/Kommission, Slg. 2002, II-1705), in der Rechtssache T-15/99 (Brugg Rohrsysteme/Kommission, Slg. 2002, II-1613), in der Rechtssache T-16/99 (Lögstör Rör/Kommission, Slg. 2002, II-1633) und in der Rechtssache T-31/99 (ABB Asea Brown Boveri/Kommission, Slg. 2002, II-1881) (im Folgenden bei Bezugnahmen auf eines dieser Urteile z. B.: angefochtenes Urteil Dansk Rørindustri/Kommission, bei Bezugnahmen auf sämtliche Urteile: angefochtene Urteile).

    33 Mit den angefochtenen Urteilen KE KELIT/Kommission, LR AF 1998/Kommission, Brugg Rohrsysteme/Kommission und Lögstör Rör/Kommission hat das Gericht.

    - das angefochtene Urteil KE KELIT/Kommission für nichtig zu erklären;.

  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

    Auszug aus EuGH, 28.06.2005 - C-189/02
    169 Hierzu ist festzustellen, dass das Gericht zu Recht daran erinnert hat, dass die Kommission dadurch, dass sie in der Vergangenheit für bestimmte Arten von Zuwiderhandlungen Geldbußen in bestimmter Höhe verhängt hat, nicht daran gehindert ist, dieses Niveau innerhalb der in der Verordnung Nr. 17 gezogenen Grenzen anzuheben, wenn dies erforderlich ist, um die Durchführung der gemeinschaftlichen Wettbewerbspolitik sicherzustellen; vielmehr verlangt die wirksame Anwendung der Wettbewerbsregeln der Gemeinschaft, dass die Kommission das Niveau der Geldbußen jederzeit den Erfordernissen dieser Politik anpassen kann (Urteile vom 7. Juni 1983 in den Rechtssachen 100/80 bis 103/80, Musique Diffusion française u. a./Kommission, Slg. 1983, 1825, Randnr. 109, und Aristrain/Kommission, Randnr. 81).

    170 Die der Kommission durch die Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag und 86 EG-Vertrag (jetzt Artikel 82 EG) übertragene Überwachungsaufgabe umfasst nämlich nicht nur die Pflicht, einzelne Zuwiderhandlungen zu ermitteln und zu ahnden, sondern auch den Auftrag, eine allgemeine Politik mit dem Ziel zu verfolgen, die im Vertrag niedergelegten Grundsätze auf das Wettbewerbsrecht anzuwenden und das Verhalten der Unternehmen in diesem Sinne zu lenken (vgl. Urteil Musique Diffusion française u. a./Kommission, Randnr. 105).

    181 Eine solche Grenze ergibt sich jedoch, wie auch die Kommission erklärt hat, keineswegs aus Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17, da sich die in dieser Bestimmung vorgesehene Grenze auf den Gesamtumsatz und nicht auf den relevanten Umsatz der Unternehmen bezieht (vgl. in diesem Sinne Urteil Musique Diffusion française u. a./Kommission, Randnr. 119).

  • EuG, 20.03.2002 - T-21/99

    Dansk Rørindustri / Kommission

    Auszug aus EuGH, 28.06.2005 - C-189/02
    2 Mit ihren Rechtsmitteln haben diese Unternehmen jeweils die Aufhebung der sie betreffenden Urteile des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 20. März 2002 beantragt, d. h. der Urteile in der Rechtssache T-21/99 (Dansk Rørindustri/Kommission, Slg. 2002, II-1681), in der Rechtssache T-9/99 (HFB u. a./Kommission, Slg. 2002, II-1487), in der Rechtssache T-17/99 (KE KELIT/Kommission, Slg. 2002, II-1647), in der Rechtssache T-23/99 (LR AF 1998/Kommission, Slg. 2002, II-1705), in der Rechtssache T-15/99 (Brugg Rohrsysteme/Kommission, Slg. 2002, II-1613), in der Rechtssache T-16/99 (Lögstör Rör/Kommission, Slg. 2002, II-1633) und in der Rechtssache T-31/99 (ABB Asea Brown Boveri/Kommission, Slg. 2002, II-1881) (im Folgenden bei Bezugnahmen auf eines dieser Urteile z. B.: angefochtenes Urteil Dansk Rørindustri/Kommission, bei Bezugnahmen auf sämtliche Urteile: angefochtene Urteile).

    31 Mit dem angefochtenen Urteil Dansk Rørindustri/Kommission hat das Gericht.

    - hilfsweise, das angefochtene Urteil Dansk Rørindustri/Kommission aufzuheben und die Rechtssache an das Gericht zurückzuverweisen, damit dieses erneut über die Höhe der Geldbuße entscheidet;.

  • EuGH, 03.09.2008 - C-402/05

    und Sicherheitspolitik - DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE VERORDNUNG, MIT DER DIE

    Angesichts der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu anderen Bereichen (vgl. u. a. Urteile vom 15. Oktober 1987, Heylens u. a., 222/86, Slg. 1987, 4097, Randnr. 15, und vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnrn.
  • EuGH, 10.09.2009 - C-97/08

    Akzo Nobel u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81

    Könnte nämlich eine Partei vor dem Gerichtshof erstmals ein Angriffs- oder Verteidigungsmittel vorbringen, das sie vor dem Gericht nicht vorgebracht hat, so könnte sie den Gerichtshof, dessen Befugnisse im Rechtsmittelverfahren beschränkt sind, letztlich mit einem weiter reichenden Rechtsstreit befassen, als ihn das Gericht zu entscheiden hatte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnr. 165).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14

    Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im

    Das von der Antragstellerin zitierte Urteil des EuGH vom 28. Juni 2005 (C-189/02 P) behandelt Rechtsmittel gegen Urteile des Gerichts erster Instanz (EuG) über von der Kommission wegen kartellrechtswidriger Vereinbarungen und abgestimmter Verhaltensweisen verhängte Geldbußen.
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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 23.11.2005 - V 213/02 VI E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,13796
FG Hamburg, 23.11.2005 - V 213/02 VI E (https://dejure.org/2005,13796)
FG Hamburg, Entscheidung vom 23.11.2005 - V 213/02 VI E (https://dejure.org/2005,13796)
FG Hamburg, Entscheidung vom 23. November 2005 - V 213/02 VI E (https://dejure.org/2005,13796)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    FGO § 81; BRAGO § 24 § 31 Abs. 1 Nr. 3
    Voraussetzungen für eine Erledigungs- und eine Beweisgebühr

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen für eine Erledigungs- und eine Beweisgebühr

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für das Anfallen einer Beweisgebühr und einer Erledigungsgebühr ; Anforderungen an die Festsetzung von Eigenheimzulage für die Herstellung eines Neubaus

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Verfahrensrecht/Kostenrecht: Voraussetzungen für eine Erledigungs- und eine Beweisgebühr

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 370
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Hamburg, 31.05.1988 - I 30/87
    Auszug aus FG Hamburg, 23.11.2005 - V 213/02
    Die Gebühr fällt daher nach ständiger Rechtsprechung der für die Kosten zuständigen Senate des Finanzgerichts Hamburg (vgl. z.B. Beschluss vom 31.05.1988, I 30/87 VI-E, EFG 1988, S. 594) und der weitaus überwiegenden Rechtsprechung der Finanzgerichte (vgl. die Nachweise bei Hartmann, Kostengesetze, 33. Aufl. 2004, § 24 BRAGO Tz. 9-12) nur an, wenn der Bevollmächtigte eine besondere, gerade auf die außergerichtliche Erledigung gerichtete Tätigkeit entfaltet, die über eine bereits mit der Prozessgebühr gemäß § 31 Nr. 1 BRAGO abgegoltene Verfahrensförderung hinausgeht (vgl. hierzu Hartmann, a.a.O., § 24 BRAGO Rdnr. 9 m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 17.03.1992 - 9 Ko 6/91
    Auszug aus FG Hamburg, 23.11.2005 - V 213/02
    In diesem Fall kommt es nicht mehr darauf an, ob das Gericht einen förmlichen Beweisbeschluss erlassen hat, ob statt des Spruchkörpers der Vorsitzende oder der Berichterstatter tätig wurde, das Gericht sich der Beweisaufnahme gar nicht bewusst war oder der mit einer Beweisaufnahme beauftragte Berichterstatter eigenmächtig gehandelt hat (z.B. Beschlüsse des Finanzgerichts - FG - Baden-Württemberg vom 17.03.1992, 9 Ko 6/91, EFG 1992, 485, und des FG Bremen vom 13.1.2000, 2 99 302 Ko 2, EFG 2000, 289 ; beide m.w.N.).
  • BFH, 31.08.1994 - X R 170/93

    Bemessung des Veräußerungspreises aus teilentgeltlicher Veräußerung bei

    Auszug aus FG Hamburg, 23.11.2005 - V 213/02
    In der Konstellation des Streitfalles kann das Sachverständigengutachten auch nicht als Parteivorbringen angesehen werden (vgl. dazu BFH-Urteil vom 31.08.1994, X R 170/93, BFH/NV 1995, 299).
  • BFH, 08.11.1972 - VII B 41/71

    Akten - Beiziehung zum Beweis - Beweisbeschluß - Wille des Gerichts

    Auszug aus FG Hamburg, 23.11.2005 - V 213/02
    Dabei muss allerdings der objektive Wille des Gerichts, Beweis erheben zu wollen, nach außen erkennbar werden (BFH- Beschluss vom 8.11.1972, VII B 41/71, BStBl II 1973, 229 ).
  • FG Bremen, 13.01.2000 - 299302Ko 2

    Anfall der Beweisgebühr bei Anhörung eines Verfahrensbeteiligten

    Auszug aus FG Hamburg, 23.11.2005 - V 213/02
    In diesem Fall kommt es nicht mehr darauf an, ob das Gericht einen förmlichen Beweisbeschluss erlassen hat, ob statt des Spruchkörpers der Vorsitzende oder der Berichterstatter tätig wurde, das Gericht sich der Beweisaufnahme gar nicht bewusst war oder der mit einer Beweisaufnahme beauftragte Berichterstatter eigenmächtig gehandelt hat (z.B. Beschlüsse des Finanzgerichts - FG - Baden-Württemberg vom 17.03.1992, 9 Ko 6/91, EFG 1992, 485, und des FG Bremen vom 13.1.2000, 2 99 302 Ko 2, EFG 2000, 289 ; beide m.w.N.).
  • FG Hamburg, 11.07.2012 - 3 KO 49/12

    RVG-VV: Terminsgebühr statt Erledigungsgebühr, keine Erweiterung der Erinnerung

    Denn mit der Erledigungsgebühr soll die zusätzliche Arbeit und Mühe des Bevollmächtigten honoriert werden, die er darauf verwendet, einen belastenden Verwaltungsakt ohne Herbeiführung einer gerichtlichen Entscheidung von seinem Mandanten abzuwenden und ihm hierdurch die Unannehmlichkeiten, Unsicherheiten, den Zeitaufwand und das Kostenrisiko zu ersparen, die mit der Fortführung eines gerichtlichen Verfahrens verbunden sind (Hessisches FG vom 10. Mai 2011 13 KO 276/11 m. w. N., Juris; FG Hamburg vom 19. April 2011 3 KO 24/11 m. w. N, Juris; vom 23. November 2005 V 213/02, EFG 2006, 370, DStRE 2006, 831).
  • FG Baden-Württemberg, 25.08.2006 - 3 KO 1/02

    Streitwert bei gleichzeitiger Anfechtung von Haftungsbescheid und Leistungsgebot

    Er bildete aber keine "Mitwirkung bei der Erledigung", denn diese setzt eine besondere Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten voraus, die über die allgemeine Prozessführung hinausgeht, welche bereits durch andere Gebühren (hier die Prozessgebühr) abgegolten wird, und auf eine außergerichtliche, nicht streitige Erledigung der Streitsache gerichtet ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des 4. Senats des Gerichts vom 27. Oktober 2003 4 KO 3/03, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2004, 144, des Finanzgerichts -FG- Köln vom 1. Juni 2005 10 KO 707/05, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst -DStRE- 2005, 1045 oder des FG Hamburg vom 23. November 2005 V 213/02 [VI-E], EFG 2006, 370, jeweils m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 22.05.2006 - 10 K 355/05

    Die bloße Begründung eines Rechtsbehelfs kann die Erledigungsgebühr nicht

    Erforderlich ist eine über diese Verfahrenshandlung hinausgehende Mitwirkung (LSG Nordrhein-Westfalen vom 9. Juni 2005 - L 9 AL 196/04, juris; VG Braunschweig vom 20. Dezember 2005 - 6 B 196/05, juris; FG Hamburg vom 23. November 2005 - V 213/02, juris; SG Dortmund vom 2. November 2005 - S 7 SB 87/05, juris).
  • FG Hamburg, 24.09.2013 - 3 KO 172/13

    Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: Erledigungsgebühr des beigeordneten Anwalts

    4.Jedoch genügen dafür nicht die Erhebung und Begründung der Klage (vgl. FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.08.2007 8 KO 1/07, EFG 2007, 1972) oder eine ergänzte Begründung - wie hier in einem überschaubaren Kindergeldfall - bei anschließender Abhilfeeinigung und beiderseitiger Erledigungserklärung (vgl. Beschlüsse BFH vom 10.02.2007 III B 140/06, BFH/NV 2007, 1109; FG Hamburg vom 23.11.2005 V 213/02, EFG 2006, 370, DStRE 2006, 831; FG Brandenburg vom 14. August 2006 1 KO 817/06, EFG 2006, 1786; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 42. A., Rd. 44 Hartmann, Kostengesetze, 41. A., VV 1002, Rd. 13 ""Beschwerde", "Einlenken", Rd. 15 "Schriftsatz" m. w. N.).
  • FG Hamburg, 19.04.2011 - 3 KO 24/11

    Keine Erledigungsgebühr für Einreichung von Beweisunterlagen - Zuständigkeit für

    Dafür genügen nicht - wie hier - die Erhebung und Begründung der Klage (vgl. FG Baden-Württemberg vom 27. August 2007 8 KO 1/07, EFG 2007, 1972) oder eine ergänzte Begründung bei anschließender Abhilfe und beiderseitiger Erledigungserklärung (vgl. Bundesfinanzhof --BFH-- vom 10. Februar 2007 III B 140/06, BFH/NV 2007, 1109; FG Hamburg vom 23. November 2005 V 213/02, EFG 2006, 370, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst --DStRE-- 2006, 831; FG Brandenburg vom 14. August 2006 1 KO 817/06, EFG 2006, 1786; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 18. A., Rd. 44 Hartmann, Kostengesetze, 41. A., VV 1002, Rd. 13 ""Beschwerde", "Einlenken", Rd. 15 "Schriftsatz" m.w.N.).
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