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   AG Berlin-Charlottenburg, 21.02.2018 - 215 C 311/17   

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https://dejure.org/2018,8174
AG Berlin-Charlottenburg, 21.02.2018 - 215 C 311/17 (https://dejure.org/2018,8174)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 21.02.2018 - 215 C 311/17 (https://dejure.org/2018,8174)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 21. Februar 2018 - 215 C 311/17 (https://dejure.org/2018,8174)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Keine Notdienstpauschale in den Betriebskosten!

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Betriebskosten bei Raummiete: Umlagefähigkeit einer Notdienstpauschale

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Vermieter durfte Pauschale nicht umlegen

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Pauschale für Notdienst zählt nicht zu umlagefähigen Betriebskosten

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Kosten für Notdienstpauschale - keine Betriebskosten des Mieters

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kosten eines Notdienstes stellen keine Betriebskosten dar - Notdienstpauschalen sind als nicht umlagefähige Verwaltungskosten zu qualifizieren

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Notdienstpauschale ist nicht umlagefähig! (IMR 2018, 1062)

Papierfundstellen

  • NZM 2018, 747
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 279/06

    Geltendmachung von Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 21.02.2018 - 215 C 311/17
    Das von der Klägerin insofern zitierte Urteil des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 10. Oktober 2007, AZ: VIII ZR 279/06) hat die Klägerin falsch verstanden, wenn sie davon ausgeht, der Bundesgerichtshof habe dem Mieter den Einwand, es fehle für eine bestimmte Betriebskostenposition an einer vertraglichen Vereinbarung, für immer verwehrt, wenn dieser nicht bei der erstmaligen Umlage innerhalb der gesetzlichen Einwendungsfrist erhoben werde.
  • BGH, 18.12.2019 - VIII ZR 62/19

    Handeln bei einer an den Hausmeister entrichteten Notdienstpauschale um vom

    Zur Begründung wird angeführt, die Bereithaltung für die Entgegennahme von Mängel-, Havarie-, Schadens- und Notfallmeldungen und die darauffolgende Veranlassung von Reparaturmaßnahmen seien Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Grundstücksverwaltung, was sich nicht zuletzt daran zeige, dass solche Meldungen während der normalen Geschäftszeiten üblicherweise an die Hausverwaltung gerichtet würden (AG Charlottenburg, NZM 2018, 747, 748; ebenso BeckOK-MietR/Pfeifer, Stand 1. September 2019, § 556 BGB Rn. 957a; Wall, Betriebs- und Heizkosten, 4. Aufl., Rn. 4428).
  • LG Berlin, 30.01.2019 - 64 S 25/18

    Umlagefähigkeit einer "Notdienstpauschale" als Betriebskosten im

    Der Vermieter will durch die Bereitstellung eines Ansprechpartners außerhalb der Öffnungszeiten seiner Hausverwaltung ganz vorrangig erreichen, dass von ihm fachlich und kostenmäßig gebilligte Maßnahmen zum Schutz der Mietsache ergriffen werden (vgl. AG Berlin-Charlottenburg, Urteil vom 21. Februar 2018 - 215 C 311/17, GE 2018, 208, beck-online).
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