Rechtsprechung
   AG Leipzig, 16.02.2005 - 215 OWi 500 Js 83213/04, 215 OWi 500 Js 83213 04 pa   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,22118
AG Leipzig, 16.02.2005 - 215 OWi 500 Js 83213/04, 215 OWi 500 Js 83213 04 pa (https://dejure.org/2005,22118)
AG Leipzig, Entscheidung vom 16.02.2005 - 215 OWi 500 Js 83213/04, 215 OWi 500 Js 83213 04 pa (https://dejure.org/2005,22118)
AG Leipzig, Entscheidung vom 16. Februar 2005 - 215 OWi 500 Js 83213/04, 215 OWi 500 Js 83213 04 pa (https://dejure.org/2005,22118)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    In einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325 StVO) beträgt die einzuhaltende Schrittgeschwindigkeit 15 km/h

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Wie schnell ist eigentlich Schrittgeschwindigkeit?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wie schnell ist Schrittgeschwindigkeit?

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Schrittgeschwindigkeit im verkehrsberuhigten Bereich maximal 10 km/h

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Naumburg, 21.03.2017 - 2 Ws 45/17

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigtem Bereich

    Das Amtsgericht Leipzig (DAR 2005, 703) hält eine Geschwindigkeit von 15 km/h noch für Schrittgeschwindigkeit.
  • LG Stendal, 06.09.2007 - 22 S 28/07

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der sich

    Daher liegt die Schrittgeschwindigkeit bei deutlich unter 20km/h (vgl. LG Aachen ZfS 1993, 114; AG Leipzig, DAR 2005, 703; Geißler, DAR 1999, 347; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Auflage, § 42 Rn 181).
  • OLG Frankfurt, 19.10.2017 - 22 U 124/15

    Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn bei Verlegung eines provisorischen

    "Nach wohl überwiegender Meinung ist dies eine Geschwindigkeit von deutlich unter 20 km/h ..." Auch das Amtsgericht Leipzig (Urteil vom 16.02.2005 - 215 OWi 500 Js 83213/04) hat entschieden, dass eine Geschwindigkeit von 15 km/h noch als Schrittgeschwindigkeit zu gelten habe.
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