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   AG Berlin-Charlottenburg, 08.09.2009 - 216 C 141/09   

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https://dejure.org/2009,33656
AG Berlin-Charlottenburg, 08.09.2009 - 216 C 141/09 (https://dejure.org/2009,33656)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 08.09.2009 - 216 C 141/09 (https://dejure.org/2009,33656)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 08. September 2009 - 216 C 141/09 (https://dejure.org/2009,33656)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • reise-recht-wiki.de

    Bei Aufgabe einer wertvollen Brille im Reisegepäck als Wertgegenstand kann die Haftung der Fluggesellschaft für Verlust wegen überwiegendem Mitverschulden entfallen

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Montrealer Übereinkommen /Verlust des Reisegepäcks / Mitverschulden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Reisegepäck: Teure Brille unbedingt ins Handgepäck nehmen

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Baden-Baden, 28.07.1999 - 6 C 58/98
    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 08.09.2009 - 216 C 141/09
    Wird ein im Handgepäck zu transportierender Wertgegenstand im aufgegebenen Gepäck befördert und tritt daraufhin eine Beschädigung oder ein Verlust dieses Gegenstandes ein, so schließt regelmäßig das Verschulden des Reisenden die Haftung des Beförderungsunternehmens aus (vgl. Amtsgericht Baden-Baden, Urteil vom 28.07.1999, 6 C 58/98).
  • OLG Frankfurt, 25.06.2012 - 16 U 66/12

    Reiserecht: Verlust von aufgegebenem Gepäck

    Nach allgemeiner Ansicht ist ein Schadensersatzanspruch aus Art. 17 Abs. 2, 18 MÜ ausgeschlossen, wenn ein wesentliches Mitverschulden des Reisenden vorliegt, das darin begründet ist, dass dieser wertvolle Gegenstände oder wichtige Unterlagen ins aufgegebene Reisegepäck statt ins Handgepäck oder im persönlichen Gewahrsam verstaut (Amtsgericht Baden Baden, RRa 1999, 216 für Schmuck; Amtsgericht Charlottenburg, RRa 2009, 293 für Brille im Wert von 1.000 Euro; Amtsgericht Charlottenburg, RRa 2009, 298 für Pocket-PC; Naumann Transportrecht 2010, 415, 416; Reuschle, MÜ, 2. Auflage, Art. 20, Rz. 8; Landgericht Köln, ZLW 1988, 265 für wichtiger Unterlagen; Führich Reiserecht, 6. Aufl., Rz. 1096).
  • LG Köln, 12.03.2013 - 11 S 250/12

    Luftfrachtführer, Gepäckverlust, Haftung

    Denn für eine Kürzung oder einen Ausschluss eines klägerseitigen Anspruches wäre zunächst Voraussetzung, dass feststände bzw. zunächst überhaupt vorgetragen wäre, dass der Koffer gestohlen wurde (die durch das AG Baden-Baden, Urteil vom 28.07.1999, 6 C 58/98, angestellten Plausibilitätserwägungen können diesbezüglich nicht als ausreichend angesehen werden - die Entscheidungen OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.06.2012, Az.: 16 U 66/12 m.w.N. und AG Charlottenburg, Urteile vom 08.09.2009, Az.: 216 C 141/09, und 09.09.2009, Az.: 207 C 242/09 gehen in vergleichbaren Sachverhalten auf diese Frage nicht ein).
  • OLG Frankfurt, 29.06.2012 - 16 U 66/12

    Montrealer Übereinkommen / Verlust von aufgegebenem Gepäck / Diebstahl /

    Nach allgemeiner Ansicht ist ein Schadensersatzanspruch aus Art. 17 Abs. 2, 18 MÜ ausgeschlossen, wenn ein wesentliches Mitverschulden des Reisenden vorliegt, das darin begründet ist, dass dieser wertvolle Gegenstände oder wichtige Unterlagen ins aufgegebene Reisegepäck statt ins Handgepäck oder im persönlichen Gewahrsam verstaut (AG Baden Baden, RRa 1999, 216 für Schmuck; AG Charlottenburg, RRa 2009, 293 für Brille im Wert von 1.000,- EUR; AG Charlottenburg, RRa 2009, 298 für Pocket-PC; Naumann, Transportrecht 2010, 415, 416; Reuschle, MÜ [2. Aufl.], Art. 20 Rn. 8; LG Köln, ZLW 1988, 265 für wichtige Unterlagen; Führich, Reiserecht [6. Aufl.], Rn. 1096).
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