Rechtsprechung
VK Thüringen, 07.11.2003 - 216-4002.20-055/03-EF-S |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausschluss eines Nebenangebotes von der Wertung auf Grund mangelnder Gleichwertigkeit; Bedingter Preisnachlass als Nebenangebot; Abhängigkeit des Bedingungseintritts von weiteren Faktoren als allein von dem Willen des Bieters; Prognoseentscheidung hinsichtlich der ...
- oeffentliche-auftraege.de
Nebenangebot: möglicher Inhalt und Wertung (Pauschalpreisangebot)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Pauschalpreisnebenangebot: Wann darf es gewertet werden?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Pauschalpreisnebenangebot: Wann darf es gewertet werden? (IBR 2004, 93)
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 26.03.2002 - 11 Verg 3/01
Vergabeverfahren: Ausschluss eines Nebenangebots mit fehlenden Einheitspreisen …
Auszug aus VK Thüringen, 07.11.2003 - 216-4002.20-055/03-EF-S
Im Gegensatz zu dem von der AST zitierten Beschlusses des OLG Frankfurt vom 26.03.2002 11 Verg 3/01, NZBau 2002, S. 692 ff. handelt es sich vorliegend gerade nicht um ein technisches Nebenangebot, welches dann pauschaliert worden ist, bei dem es sich bereits aus der Natur der Sache um ein Nebenangebot handeln könnte, bei dem es zu Massenänderungen insbesondere Einsparungen kommen kann. - BayObLG, 02.12.2002 - Verg 24/02
Anwaltliche Organisationspflichten im Vergabeverfahren - wirksamer Beschluss der …
Auszug aus VK Thüringen, 07.11.2003 - 216-4002.20-055/03-EF-S
Als Nebenangebot ist es auch anzusehen, wenn ohne Änderung des Leistungsinhalts eine andere Vergütungsart, als in der Ausschreibung verlangt angeboten wird (BayObLG, Beschluß vom 2.12.2002 Verg 24/02 m. w. N.). - OLG Jena, 03.05.2002 - 6 Verg 1/02
Rechtsanwaltsgebühr im Vergabekammerverfahren
Auszug aus VK Thüringen, 07.11.2003 - 216-4002.20-055/03-EF-S
Die AST, als die im Nachprüfungsverfahren unterlegene Verfahrensbeteiligte, hat auch die notwendigen Kosten der AST und der BEI zu ihrer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Nachprüfungsverfahren zu tragen.Eine Erstattung von außergerichtlichen Kosten für das Gestattungsverfahren im Wege einer Erhöhung der Geschäftsgebühr für Zwischenverfahren (§ 65a BRAGO analog), findet dabei nach der Rechtsprechung des Thüringer Oberlandesgerichts (Beschluß vom 03.05.2002 6 Verg 1/02) in Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer nicht statt.
- VK Thüringen, 19.12.2003 - 216-4005.20-065/03-EF-S
Aufwendungen eines Ingenieurbüros nicht erstattungsfähig
auf Grund des Antrages der Vergabestelle vom 21.11.2003 zum Ausgangsverfahren: Az. 216-4002.20-055/03-EF-S, dem Nachprüfungsverfahren vom29.09.2003, 1. der Bietergemeinschaft (BG) #### ./. 2. der #### AG/Erfurt betreffend die Ausschreibung: #### - #### #### ####.Die erstattungsfähigen notwendigen Kosten der Vergabestelle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Nachprüfungsverfahren (Az. 216-4002.20-055/03-EF-S), werden auf 2668, 68 Euro festgesetzt.
Mit ihrem Antrag vom 21.11.2003, eingegangen bei der Vergabekammer am gleichen Tage, begehrt die VST des Ausgangsverfahrens die Festsetzung ihrer erstattungsfähigen Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung in dem Nachprüfungsverfahren (Az. 216-4002.20-055/03-EF-S).
- VK Thüringen, 19.12.2003 - 360-4005.20-065/03-EF-S
Aufwendungen eines Ingenieurbüros nicht erstattungsfähig
auf Grund des Antrages der Vergabestelle vom 21.11.2003 zum Ausgangsverfahren: Az. 216-4002.20-055/03-EF-S, dem Nachprüfungsverfahren vom29.09.2003, 1. der Bietergemeinschaft (BG) #### ./. 2. der #### AG/Erfurt betreffend die Ausschreibung: #### - #### #### ####.Die erstattungsfähigen notwendigen Kosten der Vergabestelle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Nachprüfungsverfahren (Az. 216-4002.20-055/03-EF-S), werden auf 2668, 68 Euro festgesetzt.
Mit ihrem Antrag vom 21.11.2003, eingegangen bei der Vergabekammer am gleichen Tage, begehrt die VST des Ausgangsverfahrens die Festsetzung ihrer erstattungsfähigen Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung in dem Nachprüfungsverfahren (Az. 216-4002.20-055/03-EF-S).
- VK Schleswig-Holstein, 17.03.2006 - VK-SH 2/06
AGB nicht anerkannt: Ausschluss!
Zwischen dem Eingang der Mitteilung am 17.02.2006 (Freitag) und dem Rügeschreiben vom 21.02.2006 (Dienstag) liegen zwar nahezu vier Tage; dabei ist jedoch das dazwischen liegende Wochenende zu berücksichtigen (vgl. in entsprechenden Fällen auch OLG München, Beschluss vom 12.07.2005, Verg 8/05; VK Sachsen, Beschluss vom 12.07.2005, 1/SVK/073-05; VK Lüneburg, Beschluss vom 05.07.2005, VgK-26/2005; VK Hessen, Beschluss vom 28.06.2005, 69d-VK-07/2005; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.03.2004, 11 Verg 4/04; VK Thüringen, Beschluss vom 07.11.2003, 216-4002.20-055/03-EF-S).
- VK Schleswig-Holstein, 31.01.2006 - VK-SH 33/05
Das Fehlen welcher Erklärungen führt zwingend zum Ausschluss?
Zwischen der Mitteilung vom 30.11.2005 (Mittwoch) und dem Rügeschreiben vom 05.12.2005 (Montag) liegen zwar nahezu 5 Tage; dabei ist jedoch das dazwischen liegende Wochenende zu berücksichtigen (vgl. in entsprechenden Fällen auch OLG München, Beschluss vom 12.07.2005, Verg 8/05; VK Sachsen, Beschluss vom 12.07.2005, 1/SVK/073-05; VK Lüneburg, Beschluss vom 05.07.2005, VgK-26/2005; VK Hessen, Beschluss vom 28.06.2005, 69d-VK- 07/2005; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.03.2004, 11 Verg 4/04; VK Thüringen, Beschluss vom 07.11.2003, 216-4002.20-055/03-EF-S). - VK Schleswig-Holstein, 11.02.2010 - VK-SH 29/09
Wann ist die Rüge (noch) rechtzeitig?
Ein Nebenangebot liegt dabei insbesondere auch dann vor, wenn ohne Änderung des eigentlichen Leistungsinhalts eine andere Vergütungsart, als in der Ausschreibung verlangt, angeboten wird (BayObLG, Beschluss vom 02.12.2002 - Verg 24/02; VK Thüringen, Beschluss vom 07.11.2003 - 216-4002.20-055/03-EF-S). - VK Baden-Württemberg, 06.04.2009 - 1 VK 13/09
Technische Nebenangebote müssen geforderte Erklärungen enthalten
Soweit die Antragstellerin der Auffassung ist, dass sich der Entscheidung der Vergabekammer Thüringen v. 7.11.2003, IBR 2004, 93 entnehmen lasse, dass eine Verpflichtung zur Aufschlüsselung der Leistung nach Mengen und Preisen nicht bestehe, kann dem nicht gefolgt werden.