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   RG, 05.10.1904 - Rep. I. 217/04   

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https://dejure.org/1904,61
RG, 05.10.1904 - Rep. I. 217/04 (https://dejure.org/1904,61)
RG, Entscheidung vom 05.10.1904 - Rep. I. 217/04 (https://dejure.org/1904,61)
RG, Entscheidung vom 05. Oktober 1904 - Rep. I. 217/04 (https://dejure.org/1904,61)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Können Streitigkeiten über die Verteilung des Vermögens einer Gesellschaft m. b. H. unter die Gesellschafter durch Klage eines Gesellschafters gegen die Liquidatoren zum Austrag gebracht werden?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Liquidation der Gesellschaft m. b. H.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 59, 58
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VerfGH Thüringen, 02.02.2011 - VerfGH 20/09

    Organstreitverfahren - Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag ./. Thüringer

    f) Diese nach der Thüringer Verfassung bestehende Rechtslage zur rechtlichen Unverbindlichkeit schlichter Parlamentsbeschlüsse wird weder in der Literatur zum Thüringer Verfassungsrecht (vgl. Linck, in: Linck/Jutzi/Hopfe, Die Verfassung des Freistaats Thüringen, 1994, Art. 48 Rn. 30 f.) noch durch die Rechtsprechung zum Verfassungsrecht anderer Länder der Bundesrepublik Deutschland in Frage gestellt (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 30. September 1959 - Vf. 86-VI-58 - VerfGH n. F. 12, 119 [126 f.]; Entscheidung vom 21. Juli 1965 - Vf.67-VI-63 - VerfGH 18, 79 [84]; Entscheidung vom 17. Juni 1993 - Vf.85-VI-91 - VerfGH 46, 176 [182]; BerlVerfGH, Urteil vom 22. November 2005 - 217/04 - juris Rn. 48; SächsVerfGH, Urteil vom 29. Februar 2008 - Vf. 87-I-06 - juris Rn. 111).
  • VG Schwerin, 19.01.2012 - 8 A 288/10

    Abschiebungsverbot wegen drohender Folter und Mißhandlungen in Armenien

    Die gegen den vorstehenden Bescheid des Bundesamtes gerichtete Klage des Klägers wurde durch Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 11. März 2004 - 8 A 438/96 As - abgewiesen; der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil am 19. August 2004 durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern - 3 L 217/04 - abgelehnt.
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