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   AG Berlin-Charlottenburg, 26.05.2016 - 218 C 37/16   

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https://dejure.org/2016,12455
AG Berlin-Charlottenburg, 26.05.2016 - 218 C 37/16 (https://dejure.org/2016,12455)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 26.05.2016 - 218 C 37/16 (https://dejure.org/2016,12455)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 26. Mai 2016 - 218 C 37/16 (https://dejure.org/2016,12455)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 97 UrhG, § 31 UrhG
    Urheberrechtsverletzung im Internet: Aktivlegitimation des Inhabers eines Rechts zur Verbreitung eines Musikwerks über P2P- und Internet-Filesharing-Netzwerke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    DigiRights - Niederlage von Abmahner mangels Aktivlegitimation

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Filesharing-Niederlage von DigiRights wegen fehlender Aktivlegitimation

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.07.2000 - I ZR 244/97

    OEM-Version

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 26.05.2016 - 218 C 37/16
    Eine schuldrechtliche oder dingliche Aufspaltung des Verbreitungsrechts kommt allerdings dabei nur in Betracht, wenn es sich insoweit um übliche, technisch und wirtschaftlich eigenständige und damit abgrenzbare Nutzungsformen handelt (BGH, Urt. v. 6. Juli 2000 - I ZR 244/97, NJW 2000, 3571, 3572; BGH, Urt. v. 8. Nov. 1989 - I ZR 14/88, GRUR 1990, 669, 671; Wandtke/Grunert in Wandtke/Bullinger, UrhG, 4. Aufl. 2014, § 31 Rn. 4; m.w.N.).
  • BGH, 08.11.1989 - I ZR 14/88

    Bibelreproduktion; Vertrieb von Bibelreproduktionen über Kaffeefilialgeschäfte;

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 26.05.2016 - 218 C 37/16
    Eine schuldrechtliche oder dingliche Aufspaltung des Verbreitungsrechts kommt allerdings dabei nur in Betracht, wenn es sich insoweit um übliche, technisch und wirtschaftlich eigenständige und damit abgrenzbare Nutzungsformen handelt (BGH, Urt. v. 6. Juli 2000 - I ZR 244/97, NJW 2000, 3571, 3572; BGH, Urt. v. 8. Nov. 1989 - I ZR 14/88, GRUR 1990, 669, 671; Wandtke/Grunert in Wandtke/Bullinger, UrhG, 4. Aufl. 2014, § 31 Rn. 4; m.w.N.).
  • BGH, 08.01.2014 - I ZR 169/12

    BearShare - Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 26.05.2016 - 218 C 37/16
    Eine Belehrung des Ehemanns war nach der Rechtsprechung nicht erforderlich, weil unstreitig keine Veranlassung bestand anzunehmen, er könne derartige Rechtsverletzungen begehen wollen (vgl. BGH NJW 14, 2360 - BearShare - zitiert nach juris, dort Rdnr. 15).
  • LG München I, 06.06.2019 - 7 O 5358/19

    Auskunftsanspruch gegenüber Telefon- und Internetdienstleister bezüglich der

    Soweit sie vortrage, ihr sei hinsichtlich bestimmte Tonaufnahmen bzw. Werke, eine nähere Unterscheidung werde nicht getroffen, ein "Internet-Filesharing-Recht" eingeräumt worden, könne dies eine Aktivlegitimation nicht begründen, weil ein derartiges Recht ausweislich einer rechtskräftigen Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg vom 26. Mai 2016, Az. 218 C 37/16 (Anlage AG 1), die zum Nachteil der hiesigen Klägerin ergangen sei, keine eigenständig abspaltbare Nutzungsform und damit kein dingliches Nutzungsrecht darstelle.
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