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   OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.1995 - 22 A 969/94   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.1995 - 22 A 969/94 (https://dejure.org/1995,9863)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.01.1995 - 22 A 969/94 (https://dejure.org/1995,9863)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Januar 1995 - 22 A 969/94 (https://dejure.org/1995,9863)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Habilitationsordnung; Fortsetzung oder Nichtfortsetzung des Habilitationsverfahrens; Nachbesserungsmöglichkeit; Habilitationsschrift; Habilitationskommission; Änderung der Bewertung; Bericht einer Habilitationskommission; Verwertbarkeit

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 1.93

    Habilitation

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.1995 - 22 A 969/94
    Das BVerwG hat in dem bereits oben angesprochenen Urteil - BVerwG, Urteil vom 16. März 1994 6 C 1.93 -, DVBl. 94, 1351 = NVwZ 94, 1209 die Auffassung des Senats in seinem vom VG ausführlich zitierten Urteil vom 14.10.1992 bestätigt, daß es sich bei der Habilitation um eine Berufszulassungsprüfung handele, deren Durchführung an den Maßstäben des Art. 12 Abs. 1 GG zu messen sei.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.1988 - 22 A 1424/85
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.1995 - 22 A 969/94
    Der Senat hat zu der dieser Übergangsregelung in der Sache entsprechenden Übergangsregelung des § 133 Abs. 2 Satz 2 WissHG NW a.F. zwar entschieden, vgl. OVG NW, Urteil vom 13.4.1988 22 A 1424/85 -, OVGE 40, 57 (58 ff.), daß auch solche, unter der Geltung alten Hochschulrechts erlassene Satzungsbestimmungen fortgelten, die entgegen dem Gebot des Gesetzgebers zu unverzüglicher Anpassung alten Satzungsrechtes an die Vorschriften des WissHG NW nicht angepaßt worden sind.
  • BVerfG, 04.11.2010 - 1 BvR 3389/08

    Anforderungen der Wissenschaftsfreiheit an Gestaltung des Habilitationsverfahrens

    Von einer prinzipiellen "Bindungswirkung" der fachgemäß erstellten Gutachten geht die fachgerichtliche Rechtsprechung insoweit aus, als sie verlangt, dass die zur Entscheidung berufenen Mitglieder des Fachbereichsrats oder der Habilitationskommission nur dann von der fachlichen Bewertung der Gutachter abweichen dürfen, wenn sie ihrem widersprechenden Votum eine schriftlich begründete sachkundige Stellungnahme beifügen (vgl. BVerwGE 95, 237 ; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Januar 1995 - 22 A 969/94 -, WissR 29 , S. 185 ).
  • VG Münster, 20.12.2004 - 10 K 2220/04

    Aushändigung der Habilitationsurkunde für die Fachbereiche Vorklinische und

    Die dagegen eingelegte Berufung der Beklagten wies das OVG NRW durch Urteil vom 16. Januar 1995 (22 A 969/94) zurück und verpflichtete die Beklagte, über die Fortsetzung des Habilitationsverfahrens des Klägers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der zu den Akten gereichten Schriftsätze der Beteiligten, der von der Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge (1 Ordner, 1 Habilitationsschrift) sowie auf die Gerichtsakten 1 K 3759/92 (OVG NRW 22 A 969/94), 1 L 760/93 (OVG NRW 22 B 1651/93), 1 M 15/95 (OVG NRW 22 E 946/95), 1 K 1583/96 (OVG NRW 22 A 1882/99), 10 L 571/00 (OVG NRW 14 B 880/00), 10 K 692/00, 10 K 871/02 (OVG NRW 14 A 544/03) und 10 M 1/04 (OVG NRW 14 E 614/04) Bezug genommen.

    vgl. zur Rechtswidrigkeit dieses Quorums OVG NRW, Urt. vom 16. Januar 1995 - 22 A 969/94 - Entscheidungsabdruck S. 31 ff.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2005 - 14 A 3934/03

    Prüfereigenschaft der zur Entscheidung über die Annahme einer

    Insoweit teilt der erkennende Senat die Auffassung des früher mit Prüfungsrechts befassten 22. Senats des erkennenden Gerichts - vgl. Urteil vom 16. Januar 1995 - 22 A 969/94 -, WissR 29, 185 - der ausgeführt hat, dass Stimmenthaltungen wie nicht abgegebene Stimmen zu beurteilen seien.

    Auch der 22. Senat des erkennenden Gerichts hat in dem bereits angeführten Urteil vom 16. Januar 1995 - 22 A 969/94 - entschieden, dass die Begründung bei von der Gutachtermehrheit abweichender Entscheidung von jedem einzelnen Mitglied des Entscheidungsgremiums zum Zwecke der Überprüfbarkeit individuell zuordenbar schriftlich niedergelegt sein muss.

  • VG Münster, 06.12.2002 - 10 K 871/02

    Rechtsnatur der Ladung eines Bewerbers durch den Dekan zum Habilitationsvortrag

    Die dagegen eingelegte Berufung der Beklagten wies das OVG NRW durch Urteil vom 16. Januar 1995 (22 A 969/94) zurück und verpflichtete die Beklagte, über die Fortsetzung des Habilitationsverfahrens des Klägers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der zu den Akten gereichten Schriftsätze der Beteiligten, der von der Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge (1 Ordner, 1 Habilitationsschrift) sowie auf die Gerichtsakten 1 K 3759/92 (OVG NRW 22 A 969/94), 1 K 1583/96 (OVG NRW 22 A 1882/99) und 10 L 571/00 (OVG NRW 14 B 880/00) Bezug genommen.

  • VG Magdeburg, 29.11.2023 - 7 A 279/22

    Ablehnung einer Dissertation bei formell rechtswidriger Prüfungskommission

    - vgl. Urteil vom 16. Januar 1995 - 22 A 969/94 -, WissR 29, 185 -.
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.03.2018 - 3 LA 50/16
    Das vom Kläger angeführte Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (v. 16.01.1995 - 22 A 969/94 -, juris Rn. 20) stützt die Auffassung des Klägers zur Rechtswidrigkeit der geheimen Abstimmung im vorliegenden Fall ebenfalls nicht.
  • VG Sigmaringen, 30.06.2021 - 8 K 65/19

    Ablehnung seiner schriftlichen Habilitationsleistung; fehlerhaftes

    Vielmehr folgt aus der prinzipiellen Bindungswirkung eingeholter Fachgutachten als Ausfluss des Gebots sachkundiger Bewertung, dass die Begründung bei von (positiven) Fachgutachten abweichender Entscheidung von jedem einzelnen Mitglied des Entscheidungsgremiums zum Zwecke der Überprüfbarkeit individuell zuordenbar schriftlich niedergelegt sein muss (vgl. - ebenso im Anschluss an die vorgenannte Rechtsprechung des BVerwG - OVG NRW, Urteil vom 16.01.1995 - 22 A 969/94 -, juris Rn. 19, und Urteil vom 08.09.2005 - 14 A 3934/03 -, juris Rn. 63) .
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2000 - 9 S 2553/99

    Qualifikation zur Begutachtung einer Habilitation

    Sind einzelne Gutachten rechtlich fehlerhaft oder inhaltlich unzureichend, so sind sie für den Habilitationsausschuss als solche, d.h. als Gutachten, nicht verwertbar (ebenso OVG Nordrh.-Westf., Urt. vom 16.01.1995 - 22 A 969/94 -, WissR 1996, 185 (190)).
  • VG Düsseldorf, 17.09.1999 - 15 K 5989/97

    Gesuch um Zulassung zur Habilitation und Verleihung der Venia legendi zur

    Insbesondere ergibt sich ein solches Gebot nicht aus der Rechtspflicht, über das Vorliegen der nach § 95 Abs. 1 UG für die Feststellung der Lehrbefähigung maßgeblichen Voraussetzungen offen und namentlich abzustimmen, vgl. dazu OVG NW, Urteil vom 16. Januar 1995 - 22 A 969/94 -, S. 13 und S. 30 des Urteilsabdrucks.
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