Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 13.08.2013

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   VGH Bayern, 13.08.2013 - 22 AS 12.40064   

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VGH Bayern, 13.08.2013 - 22 AS 12.40064 (https://dejure.org/2013,19697)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.08.2013 - 22 AS 12.40064 (https://dejure.org/2013,19697)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. August 2013 - 22 AS 12.40064 (https://dejure.org/2013,19697)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF

    U-Bahn-Bau in Nürnberg darf beginnen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schutz von Grundstückseigentümern hinsichtlich Planfeststellung für den Neubau einer U-Bahn-Strecke; Immissionsrichtwerte für Baulärm an einem Pflegeheim

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 80 Abs. 7 VwGO, § 29 Abs. 6 Satz 2, Abs. 8 PBefG, Art. 74 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BayVwVfG, Art. 75 Abs. 1a BayVwVfG, Art. 76 BayVwVfG, §§ 3 Abs. 1, 22 Abs. 1, 66 Abs. 2 BImSchG, Nr. 3.1.1 AVV-Baulärm
    Fachplanungsrecht: Planfeststellung für einen U-Bahnabschnitt | Berücksichtigung der Belange eines Seniorenzentrums (Alten- und Pflegeheim) bei der Planfeststellung für eine U-Bahn-Linie; Planrechtfertigung; Trassenauswahl; Zumutbarkeit von Baulärm, Erschütterungen und ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 80 Abs. 7 VwGO, § 29 Abs. 6 Satz 2, Abs. 8 PBefG, Art. 74 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BayVwVfG, Art. 75 Abs. 1a BayVwVfG, Art. 76 BayVwVfG, §§ 3 Abs. 1, 22 Abs. 1, 66 Abs. 2 BImSchG, Nr. 3.1.1 AVV-Baulärm
    Fachplanungsrecht: Planfeststellung für einen U-Bahnabschnitt | Berücksichtigung der Belange eines Seniorenzentrums (Alten- und Pflegeheim) bei der Planfeststellung für eine U-Bahn-Linie; Planrechtfertigung; Trassenauswahl; Zumutbarkeit von Baulärm, Erschütterungen und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schutz von Grundstückseigentümern hinsichtlich Planfeststellung für den Neubau einer U-Bahn-Strecke; Immissionsrichtwerte für Baulärm an einem Pflegeheim

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    U-Bahn-Lärmschutzkonzept verbessert: Bau kann beginnen!

Kurzfassungen/Presse (4)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Bayern, 04.05.2011 - 22 AS 10.40045

    Planfeststellung für Neubau einer U-Bahn-Strecke

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2013 - 22 AS 12.40064
    1 Satz 1 des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Mai 2011 - 22 AS 10.40045 - wird mit Wirkung für die Zukunft geändert.

    Die Beigeladene begehrt mit ihrem Antrag nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO die Änderung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Mai 2011 - 22 AS 10.40045 -, mit dem zugunsten der Antragstellerinnen zu 1 und 3 die aufschiebende Wirkung von deren Anfechtungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 19. Juli 2010 für eine von der Beigeladenen geplante U-Bahnlinie angeordnet wurde.

    Den zugleich gestellten Anträgen der Antragstellerinnen zu 1 und 3 auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Anfechtungsklagen gab der Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 4. Mai 2011 - 22 AS 10.40045 - statt; die auf dasselbe Ziel gerichteten Anträge der Antragstellerinnen zu 2 und 4 blieben erfolglos.

    Soweit sich die Antragstellerinnen hierfür auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofs im Beschluss vom 4. Mai 2011 - 22 AS 10.40045 - (Rn. 25) berufen wollen, findet sich dort eine Bestätigung ihrer Rechtsansicht nicht.

    An der Planrechtfertigung des Vorhabens bestehen nach summarischer Prüfung nach wie vor keine Zweifel; insofern kann auf die ausführliche Begründung des Verwaltungsgerichtshofs im Beschluss vom 4. Mai 2011 - 22 AS 10.40045 - (Rn. 43 ff.) Bezug genommen werden.

    Abwägungsmängel im Hinblick auf die Bauphase, die zum Einen erheblich im Sinn des § 29 Abs. 8 Satz 1 PBefG sind und zum Andern nicht durch Planergänzung behoben werden könnten (§ 29 Abs. 8 Satz 2 PBefG) und daher den Fortbestand der vom Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 4. Mai 2011 - 22 AS 10.40045 - angeordneten aufschiebenden Wirkung der Klage (der Antragstellerinnen zu 1 und 3) gebieten würden, bestehen nach summarischer Prüfung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht mehr.

    Der Verwaltungsgerichtshof hat insoweit im Beschluss vom 4. Mai 2011 -22 AS 10.40045 - (Rn. 44) ausgeführt, dass diese Einschätzung nach summarischer Prüfung keinen Bedenken begegne.

    Insofern hat der Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 4. Mai 2011 - 22 AS 10.40045 - (Rn. 45) darauf hingewiesen, dass mit der Verordnung über elektromagnetische Felder -26. BImSchV - vom 16. Dezember 1996 (BGBl I S. 1966) die vorliegend zu stellenden Anforderungen zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen in verfassungsrechtlich zulässiger Weise (vgl. z. B. BVerfG, B. v. 24.1.2007 - 1 BvR 382/05 - NVwZ 2007, 805) konkretisiert werden, und dass die Antragstellerinnen keine hinreichenden Anhaltspunkte für ihre Befürchtung vorgetragen hätten, die nach der 26. BImSchV geltenden Grenzwerte könnten nicht eingehalten werden.

    Wie bereits im Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Mai 2011 - 22 AS 10.40045 - (Rn. 47) dargelegt wurde, könnte derartigen Mängeln wohl durch eine Planergänzung Rechnung getragen werden, ohne dass sie das Vorhaben insgesamt in Frage stellen würden.

  • BVerwG, 10.07.2012 - 7 A 11.11

    Planfeststellungsbeschluss; Planänderung; U-Bahn; Baustelle; Baustellenlärm;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2013 - 22 AS 12.40064
    Dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juli 2012 - 7 A 11/11 - NVwZ 2012, 1393 sei zu entnehmen, dass z. B. im Fall einer Vorbelastung durch Verkehrslärm im Einwirkungsbereich der Baustelle von dem nach Nr. 3.1.1 der AVV-Baulärm geltenden Immissionsrichtwert nach oben abgewichen werden könne bis zu dem durch die Vorbelastung erreichten Wert.

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in dem (erst nach Erlass des Änderungsbeschlusses vom 17. August 2012 bekannt gewordenen) Urteil vom 10. Juli 2012 - 7 A 11/11 - NVwZ 2012, 1393, ausgeführt, dass bei der Bestimmung der fachplanungsrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle im Planfeststellungsverfahren der nach der AVV-Baulärm maßgebliche Immissionsrichtwert nicht unter Rückgriff auf den sogenannten Eingreifwert nach Nr. 4.1 um (bis zu) 5 dB(A) erhöht werden dürfe, weil der Zuschlag in Nr. 4.1 der AVV-Baulärm einem Messabschlag zugunsten des Bauunternehmers gleichkomme.

    Nicht von vornherein auszuschließen ist auch, dass der zumutbare Beurteilungspegel demjenigen Wert von 50 dB(A) entspricht, den vorliegend der Antragsgegner - in Unkenntnis des nur wenige Wochen vor dem Änderungsbeschluss vom 17. August 2012 ergangenen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juli 2012 - 7 A 11/11 - NVwZ 2012, 1393 - aus der Anwendung des Eingreifwerts nach Nr. 4.1 der AVV-Baulärm abgeleitet hat.

  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40045

    Mittlerer Streckenabschnitt der 2. S-Bahn-Stammstrecke in München - Klagen von

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2013 - 22 AS 12.40064
    Denn nach der Rechtsprechung (BVerwG, U. v. 20.5.1999 - 4 A 12/98 - DVBl 1999, 1514; BayVGH, U. v. 24.1.2011 - 22 A 09.40045 u. a. - DVBl 2011, 377, juris Rn. 44 ff.) ist eine "gesicherte Finanzierung" nicht erforderlich.

    Diese Rechte betreffen zwar den gleichfalls abwägungserheblichen Belang des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs (BayVGH, U. v. 24.1.2011 - 22 A 09.40045 u. a. - Rn. 109).

  • VGH Bayern, 08.08.2008 - 22 CS 08.1326

    Prüfungsmaßstab bei gerichtlicher Anordnung der sofortigen Vollziehung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2013 - 22 AS 12.40064
    Die Entscheidung in der Sache ist aber nach den gleichen Grundsätzen zu treffen, wie sie für das Verfahren nach § 80a Abs. 3, § 80 Abs. 5 VwGO maßgebend sind (BayVGH, B. v. 8.8.2008 - 22 CS 08.1326 - BayVBl 2009, 402, m. w. N.).

    Es kommt somit auf eine erneute Interessenabwägung unter Berücksichtigung der mittlerweile erfolgten Änderungen des angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses vom 19. Juli 2010 und in deren Rahmen insbesondere darauf an, ob die von den Antragstellerinnen zu 1 und 3 erhobenen Klagen, soweit sie auf die Aufhebung des angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses oder auf die Feststellung seiner Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit zielen, nach summarischer Prüfung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben werden und daher eine Fortdauer der aufschiebenden Wirkung der Klagen gegenüber der begünstigten Beigeladenen unbillig erscheinen muss (BayVGH, B. v. 8.8.2008, a. a. O., m. w. N.).

  • BVerwG, 22.07.2010 - 7 VR 4.10

    Einstweiliger Rechtsschutz; Planfeststellungsbeschluss für den Neubau einer

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2013 - 22 AS 12.40064
    Diese würden aber wohl am Ergebnis der Gesamtabwägung nichts ändern, so dass ihnen die rechtliche Erheblichkeit (§ 29 Abs. 8 Satz 1 PBefG) fehlen würde (ständige Rspr., vgl. BVerwG, B. v. 22.7.2010 - 7 VR 4/10, 7 VR 4/10 (7 A 7/10) - DVBl 2010, 1300, juris Rn. 29 unter Hinweis auf BVerwG, U. v. 12.8.2009 - 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308, juris Rn. 119 und U. v. 16.3.2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116/160 ff., juris Rn. 98).
  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2013 - 22 AS 12.40064
    Insofern hat der Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 4. Mai 2011 - 22 AS 10.40045 - (Rn. 45) darauf hingewiesen, dass mit der Verordnung über elektromagnetische Felder -26. BImSchV - vom 16. Dezember 1996 (BGBl I S. 1966) die vorliegend zu stellenden Anforderungen zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen in verfassungsrechtlich zulässiger Weise (vgl. z. B. BVerfG, B. v. 24.1.2007 - 1 BvR 382/05 - NVwZ 2007, 805) konkretisiert werden, und dass die Antragstellerinnen keine hinreichenden Anhaltspunkte für ihre Befürchtung vorgetragen hätten, die nach der 26. BImSchV geltenden Grenzwerte könnten nicht eingehalten werden.
  • BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98

    Straßenplanung; Planfeststellung; Privatfinanzierung eines Straßenbauvorhabens;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2013 - 22 AS 12.40064
    Denn nach der Rechtsprechung (BVerwG, U. v. 20.5.1999 - 4 A 12/98 - DVBl 1999, 1514; BayVGH, U. v. 24.1.2011 - 22 A 09.40045 u. a. - DVBl 2011, 377, juris Rn. 44 ff.) ist eine "gesicherte Finanzierung" nicht erforderlich.
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2013 - 22 AS 12.40064
    Diese würden aber wohl am Ergebnis der Gesamtabwägung nichts ändern, so dass ihnen die rechtliche Erheblichkeit (§ 29 Abs. 8 Satz 1 PBefG) fehlen würde (ständige Rspr., vgl. BVerwG, B. v. 22.7.2010 - 7 VR 4/10, 7 VR 4/10 (7 A 7/10) - DVBl 2010, 1300, juris Rn. 29 unter Hinweis auf BVerwG, U. v. 12.8.2009 - 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308, juris Rn. 119 und U. v. 16.3.2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116/160 ff., juris Rn. 98).
  • BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2013 - 22 AS 12.40064
    Diese würden aber wohl am Ergebnis der Gesamtabwägung nichts ändern, so dass ihnen die rechtliche Erheblichkeit (§ 29 Abs. 8 Satz 1 PBefG) fehlen würde (ständige Rspr., vgl. BVerwG, B. v. 22.7.2010 - 7 VR 4/10, 7 VR 4/10 (7 A 7/10) - DVBl 2010, 1300, juris Rn. 29 unter Hinweis auf BVerwG, U. v. 12.8.2009 - 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308, juris Rn. 119 und U. v. 16.3.2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116/160 ff., juris Rn. 98).
  • VGH Bayern, 16.04.2014 - 22 A 10.40044

    Der U-Bahn-Bau in Nürnberg

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2013 - 22 AS 12.40064
    Dagegen haben die Antragstellerinnen Klagen zum Verwaltungsgerichtshof (Az. 22 A 10.40044) erhoben, über die noch nicht entschieden ist.
  • BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04

    Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich

  • BVerwG, 17.12.2009 - 7 A 7.09

    Planfeststellung; Eisenbahnstrecke; Eisenbahnüberführung; Straße; Straßenbahn;

  • VGH Bayern, 15.03.1988 - 8 CS 88.00196
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 10.07.2012 - 7 A 11.11

    Planfeststellungsbeschluss; Planänderung; U-Bahn; Baustelle; Baustellenlärm;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2013 - 22 AS 10.40045
    Dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juli 2012 - 7 A 11/11 - NVwZ 2012, 1393 sei zu entnehmen, dass z.B. im Fall einer Vorbelastung durch Verkehrslärm im Einwirkungsbereich der Baustelle von dem nach Nr. 3.1.1 der AVV-Baulärm geltenden Immissionsrichtwert nach oben abgewichen werden könne bis zu dem durch die Vorbelastung erreichten Wert.

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in dem (erst nach Erlass des Änderungsbeschlusses vom 17. August 2012 bekannt gewordenen) Urteil vom 10. Juli 2012 - 7 A 11/11 - NVwZ 2012, 1393, ausgeführt, dass bei der Bestimmung der fachplanungsrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle im Planfeststellungsverfahren der nach der AVV-Baulärm maßgebliche Immissionsrichtwert nicht unter Rückgriff auf den sogenannten Eingreifwert nach Nr. 4.1 um (bis zu) 5 dB(A) erhöht werden dürfe, weil der Zuschlag in Nr. 4.1 der AVV-Baulärm einem Messabschlag zugunsten des Bauunternehmers gleichkomme.

    Nicht von vornherein auszuschließen ist auch, dass der zumutbare Beurteilungspegel demjenigen Wert von 50 dB(A) entspricht, den vorliegend der Antragsgegner - in Unkenntnis des nur wenige Wochen vor dem Änderungsbeschluss vom 17. August 2012 ergangenen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juli 2012 - 7 A 11/11 - NVwZ 2012, 1393 - aus der Anwendung des Eingreifwerts nach Nr. 4.1 der AVV-Baulärm abgeleitet hat.

  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40045

    Mittlerer Streckenabschnitt der 2. S-Bahn-Stammstrecke in München - Klagen von

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2013 - 22 AS 10.40045
    Denn nach der Rechtsprechung (BVerwG, U.v. 20.5.1999 - 4 A 12/98 - DVBl 1999, 1514; BayVGH, U.v. 24.1.2011 - 22 A 09.40045 u.a. - DVBl 2011, 377, juris Rn. 44 ff.) ist eine "gesicherte Finanzierung" nicht erforderlich.

    Diese Rechte betreffen zwar den gleichfalls abwägungserheblichen Belang des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs (BayVGH, U.v. 24.1.2011 - 22 A 09.40045 u.a. - Rn. 109).

  • VGH Bayern, 08.08.2008 - 22 CS 08.1326

    Prüfungsmaßstab bei gerichtlicher Anordnung der sofortigen Vollziehung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2013 - 22 AS 10.40045
    Die Entscheidung in der Sache ist aber nach den gleichen Grundsätzen zu treffen, wie sie für das Verfahren nach § 80a Abs. 3, § 80 Abs. 5 VwGO maßgebend sind (BayVGH, B.v. 8.8.2008 - 22 CS 08.1326 - BayVBl 2009, 402, m.w.N.).

    Es kommt somit auf eine erneute Interessenabwägung unter Berücksichtigung der mittlerweile erfolgten Änderungen des angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses vom 19. Juli 2010 und in deren Rahmen insbesondere darauf an, ob die von den Antragstellerinnen zu 1 und 3 erhobenen Klagen, soweit sie auf die Aufhebung des angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses oder auf die Feststellung seiner Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit zielen, nach summarischer Prüfung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben werden und daher eine Fortdauer der aufschiebenden Wirkung der Klagen gegenüber der begünstigten Beigeladenen unbillig erscheinen muss (BayVGH, B.v. 8.8.2008, a.a.O., m.w.N.).

  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2013 - 22 AS 10.40045
    Insofern hat der Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 4. Mai 2011 - 22 AS 10.40045 - (Rn. 45) darauf hingewiesen, dass mit der Verordnung über elektromagnetische Felder -26. BImSchV - vom 16. Dezember 1996 (BGBl I S. 1966) die vorliegend zu stellenden Anforderungen zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen in verfassungsrechtlich zulässiger Weise (vgl. z.B. BVerfG, B.v. 24.1.2007 - 1 BvR 382/05 - NVwZ 2007, 805) konkretisiert werden, und dass die Antragstellerinnen keine hinreichenden Anhaltspunkte für ihre Befürchtung vorgetragen hätten, die nach der 26. BImSchV geltenden Grenzwerte könnten nicht eingehalten werden.
  • BVerwG, 22.07.2010 - 7 VR 4.10

    Einstweiliger Rechtsschutz; Planfeststellungsbeschluss für den Neubau einer

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2013 - 22 AS 10.40045
    Diese würden aber wohl am Ergebnis der Gesamtabwägung nichts ändern, so dass ihnen die rechtliche Erheblichkeit (§ 29 Abs. 8 Satz 1 PBefG) fehlen würde (ständige Rspr., vgl. BVerwG, B.v. 22.7.2010 - 7 VR 4/10, 7 VR 4/10 (7 A 7/10) - DVBl 2010, 1300, juris Rn. 29 unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 12.8.2009 - 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308, juris Rn. 119 und U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116/160 ff., juris Rn. 98).
  • BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98

    Straßenplanung; Planfeststellung; Privatfinanzierung eines Straßenbauvorhabens;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2013 - 22 AS 10.40045
    Denn nach der Rechtsprechung (BVerwG, U.v. 20.5.1999 - 4 A 12/98 - DVBl 1999, 1514; BayVGH, U.v. 24.1.2011 - 22 A 09.40045 u.a. - DVBl 2011, 377, juris Rn. 44 ff.) ist eine "gesicherte Finanzierung" nicht erforderlich.
  • BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04

    Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2013 - 22 AS 10.40045
    Dadurch erübrigt sich allerdings nicht die Abwägung der widerstreitenden Interessen (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 14.4.2005 -4 VR 1005/04 - BVerwGE 123, 241), und ein regelhafter Vorrang des Vollzugsinteresses gegenüber dem Aufschubinteresse verbietet sich umso eher, je schwerer die dem Einzelnen auferlegte Belastung wiegt und je mehr die Maßnahmen der Verwaltung Unabänderliches bewirken.
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2013 - 22 AS 10.40045
    Diese würden aber wohl am Ergebnis der Gesamtabwägung nichts ändern, so dass ihnen die rechtliche Erheblichkeit (§ 29 Abs. 8 Satz 1 PBefG) fehlen würde (ständige Rspr., vgl. BVerwG, B.v. 22.7.2010 - 7 VR 4/10, 7 VR 4/10 (7 A 7/10) - DVBl 2010, 1300, juris Rn. 29 unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 12.8.2009 - 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308, juris Rn. 119 und U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116/160 ff., juris Rn. 98).
  • BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2013 - 22 AS 10.40045
    Diese würden aber wohl am Ergebnis der Gesamtabwägung nichts ändern, so dass ihnen die rechtliche Erheblichkeit (§ 29 Abs. 8 Satz 1 PBefG) fehlen würde (ständige Rspr., vgl. BVerwG, B.v. 22.7.2010 - 7 VR 4/10, 7 VR 4/10 (7 A 7/10) - DVBl 2010, 1300, juris Rn. 29 unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 12.8.2009 - 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308, juris Rn. 119 und U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116/160 ff., juris Rn. 98).
  • BVerwG, 17.12.2009 - 7 A 7.09

    Planfeststellung; Eisenbahnstrecke; Eisenbahnüberführung; Straße; Straßenbahn;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2013 - 22 AS 10.40045
    Der von den Antragstellerinnen zu 1 und 3 selbst angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zufolge (U.v. 17.12.2009 - 7 A 7/09 - NVwZ 2010, 584; juris Rn. 26 und 27) muss im Fall einer Planänderung für das ursprüngliche Vorhaben in seiner geänderten Gestalt, gemessen an den Zielen des jeweiligen Fachplanungsgesetzes, ein Bedarf bestehen, es muss in diesem Sinn vernünftigerweise geboten, aber nicht unausweichlich sein.
  • VGH Bayern, 15.03.1988 - 8 CS 88.00196
  • VGH Bayern, 16.04.2014 - 22 A 10.40044

    Der U-Bahn-Bau in Nürnberg

  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.2013 - 5 S 1036/13

    Plangenehmigungsverfahren; Ausbau von Bahnknoten; Zuständigkeit des

    Dass solches nur aus dem Grunderwerbsplan und nicht aus dem Grunderwerbsverzeichnis hervorging, dürfte unschädlich gewesen sein, da sich seine Grundstückbetroffenheit unzweifelhaft aus dem planfestgestellten Grunderwerbsplan ergab (vgl. zum Bestimmtheitserfordernis BayVGH, Beschl. v. 13.08.2013 - 22 AS 10.40045 -, - 22 AS 12.40064 -) und der Umstand, dass die vorübergehende Inanspruchnahme auch eines geringen Teils seines Grundstück im Grunderwerbsverzeichnis nicht gesondert aufgeführt war, ein als solches ohne weiteres erkennbares Versehen darstellte.
  • OVG Niedersachsen, 08.08.2018 - 7 MS 54/18

    Befugnis des erstinstanzlichen Gerichts zur Aufhebung eines vorangegangenen

    Es kommt somit auf eine erneute Interessenabwägung unter Berücksichtigung der mittlerweile erfolgten Änderungen an (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 13.08.2013 - 22 AS 10.40045, 22 AS 12.40064 -, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 08.08.2008 - 22 CS 08.1326 -, juris).
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