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   VGH Bayern, 30.07.2013 - 22 B 11.1459   

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VGH Bayern, 30.07.2013 - 22 B 11.1459 (https://dejure.org/2013,27681)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.07.2013 - 22 B 11.1459 (https://dejure.org/2013,27681)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Juli 2013 - 22 B 11.1459 (https://dejure.org/2013,27681)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2014, 248
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 35.87

    Entscheidung durch Gerichtsbescheid; Begriff des "Altöls";

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2013 - 22 B 11.1459
    Dessen ungeachtet hat sie mit Schreiben vom 24. Februar 2006 - mithin während des laufenden, am 16. Dezember 2005 eingeleiteten Genehmigungsverfahrens - gegenüber der Beklagten folgende Erklärung abgegeben: "Kühlgeräte mit FCKW-freier Isolierung (Pentan-geschäumtes PUR, Styropor oder Mineralwolle) werden wir nach der Behandlung in der Stufe I an Großshredder weitergeben." Diese apodiktische eigene Bekundung der Klägerin lässt keinen Raum für die Annahme, sie habe bei Erhalt des Bescheids vom 25. Juli 2013 nach dessen objektivem Erklärungsgehalt, so wie ihn die Klägerin verstehen durfte (vgl. zur Maßgeblichkeit dieser beiden Kriterien für die Auslegung des Regelungsgehalts einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung BVerwG, U.v. 15.12.1989 - 7 C 35.87 - BVerwGE 84, 220/229), davon ausgehen dürfen, die Nummer 3.1.1.2 untersage ihr nur die Verarbeitung solcher Geräte in der Stufe II der Anlage, die positiv als pentangedämmt identifizierbar seien.

    Nur in atypischen Fällen verpflichtet der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu einer Prüfung der Frage, ob ein milderes Mittel ausreicht, um die Einhaltung der sich aus § 5 BImSchG ergebenden Betreiberpflichten zu gewährleisten (BVerwG, U.v. 15.12.1989 - 7 C 35.87 - BVerwGE 84, 220/233).

    Dies gilt namentlich dann, wenn die Behörde begründeten Anlass für die Annahme hat, die Anlage entspreche so, wie sie betrieben wird, materiell den immissionsschutzrechtlichen Anforderungen und sei nur formell illegal, wobei sich diesbezügliche Zweifel zu Lasten des Betreibers auswirken (BVerwG, U.v. 15.12.1989, a.a.O., S. 233).

    Die Behörde braucht nicht erst umfangreiche und zeitraubende Ermittlungen über die materielle Genehmigungsfähigkeit anzustellen; dies gilt vor allem bei Gefahren für das Leben und die Gesundheit von Menschen (BVerwG, U.v. 15.12.1989, a.a.O., S. 233).

    Der Schutz dieser Rechtsgüter vor möglichen Beeinträchtigungen wiegt ungleich schwerer als das Interesse des Betreibers, den u. U. nicht gefährlichen Betrieb einer ungenehmigten Anlage vorerst fortsetzen zu dürfen (BVerwG, U.v. 15.12.1989, a.a.O., S. 233).

  • BVerwG, 15.11.1990 - 3 C 49.87

    Verwaltungsprozeßrecht: Fehlendes Feststellungsinteresse hinsichtlich einer

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2013 - 22 B 11.1459
    Eine Erledigung der Untersagungs- bzw. Stilllegungsverfügung ist hier deshalb zu bejahen, weil ihr Regelungsgehalt mit der endgültigen Aufgabe des Betriebs, auf den sich dieser behördliche Ausspruch bezog, weggefallen ist (vgl. zur Erledigung eines belastenden, betriebsbezogenen Verwaltungsakts in einer solchen Fallgestaltung BVerwG, U.v. 15.11.1990 - 3 C 49.87 - NVwZ 1991, 570).

    Das folgt zwar noch nicht zwingend daraus, dass die Klägerin den Besitz sowohl an der Stufe I als auch an der Stufe II der Anlage verloren hat, da sie nicht gehindert wäre, eine gleichartige Anlage neu zu erwerben; auch der von ihr geltend gemachte Verlust der Kundenbeziehungen lässt allenfalls ihr wirtschaftliches Interesse an einer Wiederaufnahme des Betriebs entfallen, ohne sie unmöglich zu machen (vgl. zur fehlenden Eignung des Wegfalls des Interesses an der Fortführung eines Betriebs, die Erledigung eines betriebsbezogenen belastenden Verwaltungsakts herbeizuführen, BVerwG, U.v. 15.11.1990, a.a.O., S. 571).

    Selbst dann, wenn die künftige Betätigung auf dem Gebiet der Entsorgungswirtschaft, die sich die Klägerin ausweislich des Schreibens ihrer Bevollmächtigten vom 26. Juli 2013 vorbehält, abweichend von der insoweit abgegebenen Erklärung erneut das Recycling von Kühlgeräten zum Gegenstand haben sollte, wäre ein solcher Betrieb schon örtlich ein anderer als der, auf den sich die streitgegenständliche Maßnahme bezog (vgl. zur Erheblichkeit dieses Umstands für den Eintritt der Erledigung eines betriebsbezogenen, belastenden Verwaltungsakts BVerwG, U.v. 15.11.1990 - 3 C 49.87 - NVwZ 1991, 570/571).

  • BVerwG, 16.09.1986 - 1 C 13.85

    Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Minderjährige - Europäisches

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2013 - 22 B 11.1459
    Denn die Gerichte sind nicht befugt, einen Ermessensverwaltungsakt aus Gründen aufrechtzuerhalten, die für die erlassende Behörde nicht oder nicht allein ausschlaggebend waren (BVerwG, U.v.16.9.1986 - 1 C 13.85 - BVerwGE 75, 26/29).
  • BGH, 27.01.1994 - III ZR 158/91

    Haftung der Gemeinde für Überschwemmungen

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2013 - 22 B 11.1459
    Der Eingriff erfolgte hoheitlich und führte den von der Klägerin behaupteten Vermögensnachteil - wie das von Rechts wegen erforderlich ist - "unmittelbar" herbei, da es sich bei Einnahmeverlusten um die Folge einer Betriebsuntersagung bzw. -stilllegung handelt, die bereits in dieser Maßnahme als solche angelegt ist (vgl. zu diesem Bedeutungsgehalt des ungeschriebenen Tatbestandsmerkmals der "Unmittelbarkeit" des enteignenden Eingriffs z.B. BGH, U.v. 27.1.1994 - III ZR 158/91 - BGHZ 125, 19/21).
  • BGH, 07.06.1990 - III ZR 74/88

    Abgrenzung zwischen Berufsausübungsregelung und enteignungsgleichem Eingriff

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2013 - 22 B 11.1459
    Durch die Untersagungs- bzw. Stilllegungsverfügung wurde in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb der Klägerin, der nach der Rechtsprechung der Zivilgerichte "Eigentum" im Sinn von Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG darstellt, in einer Weise eingegriffen, die das ungestörte Funktionieren dieses Organismus unterbunden und die Klägerin gehindert hat, von dem Gewerbebetrieb den bestimmungsgemäßen Gebrauch zu machen (vgl. zu dieser Voraussetzung für die Bejahung eines enteignenden Eingriffs in einen Gewerbebetrieb BGH, U.v. 7.6.1990 - III ZR 74/88 - BGHZ 111, 349/356).
  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2013 - 22 B 11.1459
    Ein mit diesem Ziel geführter Rechtsstreit wäre, erwiese sich die streitgegenständliche Maßnahme als rechtswidrig, nicht offensichtlich aussichtslos, wobei an die Prüfung dieses Ausschlusskriteriums durch die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit ein strenger Maßstab anzulegen ist (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 14.12 - juris Rn. 44).
  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 70.80

    Voraussetzung für die isolierte Aufhebung der einer Genehmigung beigefügten

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2013 - 22 B 11.1459
    Zu dem gleichen Ergebnis führt die Überlegung, dass der in der letztgenannten Nummer enthaltenen Regelung objektiv solches Gewicht zukommt, dass der Genehmigungsbescheid vom 25. Juli 2006 bei ihrem Wegfall sinnvoller- und rechtmäßigerweise nicht bestehen bleiben könnte (vgl. zur Erheblichkeit dieses Gesichtspunkts für die Abgrenzung zwischen "schlichter" Auflage im Sinn von Art. 36 Abs. 2 Nr. 4 BayVwVfG und einer Inhaltsbestimmung bzw. modifizierenden Auflage BVerwG, U.v. 17.2.1984 - 4 C 70.80 - NVwZ 1984, 366).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.06.2019 - 2 M 42/19

    Das Freilager der GTS Grube Teutschenthal muss stillgelegt und beräumt werden.

    Erfasst sind auch diejenigen Fälle, in denen der Anlagenbetreiber Inhaltsbestimmungen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nicht beachtet (vgl. Jarass, BImSchG, 12. Aufl., § 20 RdNr. 43; Hansmann/Röckinghausen, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht Bd. III, § 20 RdNr. 45; BayVGH, Urt. v. 30.07.2013 - 22 B 11.1459 -, juris, RdNr. 52; jew. m.w.N.).

    Kommt der Regelung objektiv solches Gewicht zu, dass der Genehmigungsbescheid bei ihrem Wegfall sinnvoller- und rechtmäßigerweise nicht bestehen bleiben könnte, kann nicht angenommen werden, es habe dem Willen der Behörde entsprochen, dass die Genehmigung auch bei einem Wegfall der Regelung fortbestehen sollte (vgl. BayVGH, Urt. v. 30.07.2013, a.a.O., RdNr. 51).

  • VGH Bayern, 07.07.2020 - 22 CS 20.895

    Stilllegungsanordnung nach BImSchG bei illegalem Abfalllagerplatz

    Sie muss dies umso weniger, je schädlicher die Umwelteinwirkungen sind, die von dem ungenehmigten Betrieb der Anlage ausgehen können (vgl. BVerwG, U.v. 15.12.1989 - 7 C 35.87 - juris Rn. 29 f.; BayVGH, U.v. 30.7.2013 - 22 B 11.1459 - juris Rn. 58; VGH BW, B.v. 19.9.2013 - 10 S 1725.13 - juris Rn. 9).

    Zweifel hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit gehen zulasten des Betreibers (vgl. BVerwG, U.v. 15.12.1989 - 7 C 35.87 - juris Rn. 29 f.; BayVGH, U.v. 30.7.2013 - 22 B 11.1459 - juris Rn. 58; VGH BW, B.v. 19.9.2013 - 10 S 1725.13 - juris Rn. 9).

  • VG Würzburg, 17.05.2021 - W 4 K 20.376

    Stilllegung einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen

    Sie muss dies umso weniger, je schädlicher die Umwelteinwirkungen sind, die von dem ungenehmigten Betrieb der Anlage ausgehen können (vgl. BVerwG, U.v. 15.12.1989 - 7 C 35.87 - juris Rn. 29 f.; BayVGH, U.v. 30.7.2013 - 22 B 11.1459 - juris Rn. 58; VGH BW, B.v. 19.9.2013 - 10 S 1725.13 - juris Rn. 9).

    Zweifel hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit gehen zulasten des Betreibers (vgl. BVerwG, U.v. 15.12.1989 - 7 C 35.87 - juris Rn. 29 f.; BayVGH, U.v. 30.7.2013 - 22 B 11.1459 - juris Rn. 58; VGH BW, B.v. 19.9.2013 - 10 S 1725.13 - juris Rn. 9).

  • VG Halle, 15.04.2019 - 8 B 167/19

    Stilllegung eines Freilagers von Abfällen

    Hierbei kann dahinstehen, ob diesem rechtlichen Ansatz, der sich - soweit ersichtlich - auf keine Stimme in Rechtsprechung und nur auf eine einzige Äußerung im fachlichen Schrifttum (Jarass, BImSchG, 12. Auflage 2017, § 20 Rd. Nr. 47) berufen kann, dem Grunde nach zu folgen ist (vgl. auch BayVGH, Urteil vom 30. Juli 2013 - 22 B 11.1459 -, juris Rd. Nr. 60 zu "unwesentlichen Abweichungen").
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2017 - 4 LB 2/16

    Mindestspieldauer von Online-Casinospielen; Vereinbarkeit des

    Eine echte Auflage liegt demnach vor, wenn deutlich wird, dass die Einhaltung der Nebenbestimmung Bestand und Wirksamkeit der Vergünstigung nicht berühren soll (BVerwG, Urteil vom 30. September 2009, a.a.O.; OVG Weimar, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 1 EO 356/14 -, juris Rn. 41; VGH Kassel, Beschluss vom 10. April 2014 - 9 B 2156/13 -, juris Rn. 53; VGH München, Urteil vom 30. Juli 2013 - 22 B 11.1459 -, juris Rn. 50; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 16. Auflage 2015, § 36 Rn. 9 ff., 74 ff.).
  • VG Düsseldorf, 18.08.2014 - 23 K 5500/12

    Modifizierende Auflage, Anforderungen an Gutachten, verhaltensgerechte

    Die erstrebte unmodifizierte Begünstigung kann der Adressat des Verwaltungsaktes nur im Wege einer Verpflichtungsklage herbeiführen, vgl. BayVGH Urteil vom 30.7.2013 - 22 B 11.1459-; VG Düsseldorf Urteil vom 14.5.2014 - 7 K 4350/12 - beide in juris.
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2017 - 4 LB 4/16

    Mindestspieldauer von Online-Casinospielen; Vereinbarkeit des

    Eine echte Auflage liegt demnach vor, wenn deutlich wird, dass die Einhaltung der Nebenbestimmung Bestand und Wirksamkeit der Vergünstigung nicht berühren soll (BVerwG, Urteil vom 30. September 2009, a.a.O.; OVG Weimar, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 1 EO 356/14 -, juris Rn. 41; VGH Kassel, Beschluss vom 10. April 2014 - 9 B 2156/13 -, juris Rn. 53; VGH München, Urteil vom 30. Juli 2013 - 22 B 11.1459 -, juris Rn. 50; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 16. Auflage 2015, § 36 Rn. 9 ff., 74 ff.).
  • VGH Bayern, 14.09.2015 - 22 CS 15.1509

    Ungenehmigte Erweiterungen einer immissionsschutzrechtlich

    Der Verwaltungsgerichtshof hat diese Aussage im Urteil vom 30. Juli 2013 - 22 B 11.1459 - Rn. 58 m.w.N. - in Übereinstimmung mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1989 (7 C 35.87 - BVerwGE 84, 220/233) verdeutlicht.
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2017 - 4 LB 3/16

    Mindestspieldauer von Online-Casinospielen; Vereinbarkeit des

    Eine echte Auflage liegt demnach vor, wenn deutlich wird, dass die Einhaltung der Nebenbestimmung Bestand und Wirksamkeit der Vergünstigung nicht berühren soll (BVerwG, Urteil vom 30. September 2009, a.a.O.; OVG Weimar, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 1 EO 356/14 -, juris Rn. 41; VGH Kassel, Beschluss vom 10. April 2014 - 9 B 2156/13 -, juris Rn. 53; VGH München, Urteil vom 30. Juli 2013 - 22 B 11.1459 -, juris Rn. 50; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 16. Auflage 2015, § 36 Rn. 9 ff., 74 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2017 - 4 LB 6/16

    Mindestspieldauer von Online-Casinospielen; Vereinbarkeit des

    Eine echte Auflage liegt demnach vor, wenn deutlich wird, dass die Einhaltung der Nebenbestimmung Bestand und Wirksamkeit der Vergünstigung nicht berühren soll (BVerwG, Urteil vom 30. September 2009, a.a.O.; OVG Weimar, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 1 EO 356/14 -, juris Rn. 41; VGH Kassel, Beschluss vom 10. April 2014 - 9 B 2156/13 -, juris Rn. 53; VGH München, Urteil vom 30. Juli 2013 - 22 B 11.1459 -, juris Rn. 50; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 16. Auflage 2015, § 36 Rn. 9 ff., 74 ff.).
  • VGH Bayern, 08.11.2013 - 22 CS 13.1186

    Immissionsschutzrechtliche Anordnung zum Schutz von Boden und Grundwasser

  • VG Augsburg, 28.04.2020 - Au 4 S 20.562

    Betriebsuntersagung gegenüber Bioabfall- und Speiserestevergärungsanlage

  • VG Würzburg, 21.11.2013 - W 5 K 12.377

    Schwarzbau an denkmalgeschütztem Gebäude; Balkon; Ausgestaltung des Geländers;

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