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   VGH Bayern, 19.05.1994 - 22 B 91.3523   

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VGH Bayern, 19.05.1994 - 22 B 91.3523 (https://dejure.org/1994,11509)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.05.1994 - 22 B 91.3523 (https://dejure.org/1994,11509)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Mai 1994 - 22 B 91.3523 (https://dejure.org/1994,11509)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Öl im Erdreich versickert? - Sachverständiger widerlegt den Verdacht: Grundstückseigentümer muss das Gutachten nicht bezahlen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.2022 - 1 S 2283/20

    Kostenbescheid für eine Abschleppmaßnahme; Abwehr einer konkreten Gefahr;

    Die Zulässigkeit einer Würdigung der unterbliebenen Mitwirkung im Anwendungsbereich des Polizeirechts bleibt hiervon indes in Ermangelung einer entgegenstehenden gesetzlichen Regelung und mit Blick auf den spezifischen Zweck der Gefahrenabwehr grundsätzlich unberührt (vgl. BayVGH, Urt. v. 19.05.1994 - 22 B 91.3523 -, juris Rn. 11 allgemein zur Verweigerung einer sachgerechten Mitwirkung; Beschl. v. 16.09.2009 - 10 ZB 09.651 -, juris Rn. 7 zur verweigerten Mitwirkung u.a. an einem Drogenschnelltest).
  • VGH Bayern, 08.07.2016 - 4 B 15.1285

    Erstattung von Kosten eines Feuerwehreinsatzes

    Damit bezeichnet man eine im Zeitpunkt des behördlichen Einschreitens bestehende Sachlage, welche die Behörde aufgrund verständiger Würdigung und hinreichender Sachverhaltsaufklärung als gefährlich ansehen durfte und auch als gefährlich angesehen hat, die sich jedoch im Nachhinein aufgrund neuer Erkenntnisse oder Informationen als ungefährlich erwiesen hat (vgl. BayVGH, U.v.19.5.1994 - 22 B 91.3523 - VGH n. F. 47, 72/73 = BayVBl 1995, 309; U.v. 26.7.1995 - 22 B 93.271 - NVwZ-RR 1996, 645/646).

    Bei Gefahrerforschungseingriffen können dem Betroffenen Kosten allenfalls insoweit auferlegt werden, als er durch mangelnde, ihm unschwer mögliche Mitwirkung bei der Gefahrerforschung ein besonders aufwändiges Vorgehen der Behörde provoziert hat (BayVGH, U.v. 19.5.1994 - 22 B 91.3523 - VGH n. F. 47, 72/73 = BayVBl 1995, 309).

    Dies ist bei Gefahrerforschungsmaßnahmen, wenn sich später das Nichtvorliegen der Gefahr oder die Nichtverantwortlichkeit des Betroffenen herausstellt, regelmäßig der Fall (vgl. BayVGH, U.v. 19.5.1994 - 22 B 91.3523 - VGH n. F. 47, 72/73 = BayVBl 1995, 309).

  • OVG Hamburg, 17.05.2000 - 5 Bf 31/96

    Polizeirechtliche Verantwortlichkeit des Grundstückeigentümer für

    Zwar hat der Bayerische VGH in seinem Urteil vom 19. Mai 1994 (BayVBl. 1995 S. 309, 310) zu Art. 2 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Kostengesetz, wonach zur Zahlung der Kosten einer Amtshandlung derjenige verpflichtet ist, der die Amtshandlung "veranlaßt" hat, ausgeführt: "Veranlasser ist auch derjenige, der eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung schafft oder in dessen Einflußbereich (als Eigentümer und/oder Besitzer) sich die Gefahrenquelle befindet".

    Eine vermittelnde Meinung (Czychowski, a.a.O., Rdnr. 51 zu § 21; Kloepfer, Die Verantwortlichkeit für Altlasten im öffentlichen Recht, NuR 1987 S. 7, 19; BayVGH, Urt. v. 19.5.1994, BayVBl. 1995 S. 309, 310; vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 10.6.1992, NVwZ 1993 S. 1009, 1010) geht dahin, dass zwar bei Verdacht einer Gefahr der Gefahrenerforschungseingriff lediglich zu dulden, nach Feststellung einer tatsächlich vorliegenden Gefahr dagegen vom Verantwortlichen auch zu finanzieren sei.

  • VGH Hessen, 06.12.2000 - 5 UE 4389/99

    Erstattung der Kosten für Feuerwehreinsatz

    Zu der Frage, ob bei der Kostenerstattung für die übrigen Leistungen insofern auch der sogenannte "Anscheinsstörer" als "Interessent" anzusehen und deshalb gebührenpflichtig ist, hat der Senat bisher nicht Stellung genommen (vgl. zu der Frage des Kostenersatzes bei Inanspruchnahme eines Anscheinsstörers im Polizeirecht und den dort vertretenen Differenzierungen: Bayer. VGH, Urteile vom 18.07.1997 - 22 B 97.268 -, BayVBl. 1998, 500, vom 26.07.1995 - 22 B 93.271 -, NVwZ-RR 1996, 645, und vom 19.05.1994 - 22 B 91.3523 -, BayVBl. 1995, 309; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.05.1990 - 5 S 1842/89 -, NVwZ-RR 1991, 24; Sailer in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 2. Aufl., M Rdnr. 28a ff).
  • VGH Bayern, 01.07.1998 - 22 B 98.198

    Zur Trennung zwischen der Maßnahmenebene und der Kostentragungsebene

    Die Heranziehung des Veranlassers widerspricht der Billigkeit nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen (vgl. BayVGH vom 2.6.1995, BayVBI 1995, 760/762, BayVGH vom 19.5.1994, BayVBl 1995, 309/310).
  • VG Neustadt, 09.02.2007 - 5 K 1581/06

    Wohnungsöffnung wegen Klopfgeräuschen: Mieter muss keine Kosten tragen

    Ein Anlass dieses Risiko kostenrechtlich dem einzelnen Bürger anzulasten, besteht insoweit nicht (Bay. VGH, BayVBl. 95, 309).
  • VGH Bayern, 02.06.1995 - 22 B 93.875

    Zur Kostentragung bei Maßnahmen zur Erforschung einer Gefahr

    Die Kostenpflicht nach Art. 2 Abs. 1 Satz 1 und Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 Halbsatz 2 KG richtet sich ausschließlich nach der Verantwortlichkeit für das Vorhandensein einer tatsächlichen Gefahr im sicherheitsrechtlichen Sinn (BayVGH in ständiger Rechtsprechung, z.B. BayVBl 1995, 309/310).
  • VG München, 27.10.2009 - M 2 K 09.2452

    Ölunfall; Amtshandlung; unmittelbare Ausführung; Kostenschuldner; Veranlasser

    c) Veranlasser im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Satz 1 KG ist nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs auch derjenige, der eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung schafft, der für das Vorhandensein einer tatsächlichen Gefahr im sicherheitsrechtlichen Sinn verantwortlich ist, wer für eine derartige Gefahr im Rechtssinn eine Ursache gesetzt hat; Veranlasser ist danach jedenfalls auch, wer durch sein Verhalten (Tun oder Unterlassen) eine solche Gefahr zurechenbar verursacht hat (Entscheidungen v. 20.7.1990, Az. 22 B 89.855, S. 7 UA; v. 19.5.1994, Az. 22 B 91.3523, BayVBl. 1995, 309 f.; v. 15.11.1994, Az. 22 CS 92.2450, S. 13 UA; v. 2.6.1995, Az. 22 B 93.875, BayVBl. 1995, 760 ff.; v. 26.7.1995, Az. 22 B 93.271, BayVBl. 1995, 758 ff.; v. 15.3.1999 a.a.O.; v. 14.8.2003, Az. 22 ZB 03.1661, S. 8 UA; v. 4.8.2009, Az. 15 C 08.3034, juris, RdNr. 12).
  • VG Köln, 25.01.2017 - 1 K 5148/14

    Rechtmäßigkeit einer auf die Verwendung in proliferationsrelevanten Bereichen

    Damit bezeichnet man eine im Zeitpunkt des behördlichen Einschreitens bestehende Sachlage, welche die Behörde aufgrund verständiger Würdigung und hinreichender Sachverhaltsaufklärung als gefährlich ansehen durfte und auch als gefährlich angesehen hat, die sich jedoch im Nachhinein aufgrund neuer Erkenntnisse oder Informationen als ungefährlich erwiesen hat, vgl. BayVGH, Urteil vom 19.05.1994 - 22 B 91.3523 - VGH n.F. 47, 72/73 = BayVBl 1995, 309; Urteil vom 26.07.1995 - 22 B 93.271 - NVwZ-RR 1996, 645/646; BayVGH, Urteil vom 08.07.2016 - 4 B 15.1285 -, Rn. 17, juris.
  • VGH Bayern, 05.12.1996 - 22 B 96.2050

    Voraussetzungen einer Erkundungsanordnung und Abgrenzung zur Amtsermittlung

    Ermittlungen mit dem Ziel festzustellen, ob überhaupt eine Gefahr für das Grundwasser besteht, fallen zunächst in den Verantwortungsbereich der Behörde (BayVGH in ständiger Rechtsprechung, z.B. vom 19.5.1994, BayVBl 1995, 309/310).
  • VG Würzburg, 25.11.2021 - W 5 K 21.29

    Rechtmäßiger Kostenersatzanspruch für das Tätigwerden der gemeindlichen

  • VG München, 11.10.2011 - M 2 K 11.2429

    Sanierung; Kosten der Ersatzvornahme

  • VG Würzburg, 14.10.2021 - W 5 K 20.1867

    Kostenerstattung für einen Feuerwehreinsatz

  • VG Würzburg, 25.11.2021 - W 5 K 21.2

    Zur Kostentragung eines Feuerwehreinsatzes zwecks Ablöschung eines großflächigen

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