Rechtsprechung
VGH Hessen, 22.01.2009 - 22 B 94/09.PV |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verkündung einer Rechtsverordnung durch Abdrucken im Verkündungsblatt; Erscheinen des gedruckten Blattes durch Inverkehrbringen des ersten Stückes der jeweiligen Nummer oder durch Bereitstellung im Internet am aufgedruckten Erscheinungstag bei alsbaldigem Beginn mit der ...
- Judicialis
ArbGG § 85 Abs. 2; ; Hess.LBiG § 3 Abs. 3; ; HPVG § 111 Abs. 2; ; VO über das besondere berufsbegleitende Verfahren zum Erwerb; ; ZPO § 935; ; ZPO § 940
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Vollzug einer Verordnung: Lehramt; Lehrbefähigung; Lehrer; Lehrerweiterbildung; Mitbestimmung; Personalvertretung; Rechtsverordnung; Verkündung; Verordnungsermächtigung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Personalrat - Rechtschutz gegen Vollzug einer Verordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- hessen.de (Pressemitteilung)
Verordnung des Kultusministers darf vorerst nicht angewendet werden
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
3. Säule der Hessischen Lehrergewinnung
- dbb.de , S. 26 (Leitsatz)
Unterlassungsanspruch gegen Dienststellenleiter nach HPVG - Einstweiliger Rechtsschutz gegen Vollzug einer Verordnung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Quereinsteiger im hessischen Schuldienst: Verordnung des Kultusministers darf vorerst nicht angewendet werden - Lehrermangel an Hessens Schulen sollte beseitigt werden
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 16.01.2009 - 23 L 23/09
- VG Wiesbaden, 16.01.2009 - 23 L 39/09
- VGH Hessen, 22.01.2009 - 22 B 94/09.PV
Papierfundstellen
- DVBl 2009, 535
- DÖV 2009, 464
- NZA-RR 2009, 342
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- VG Wiesbaden, 26.09.2008 - 23 K 927/08
Dritte Säule der Lehrergewinnung
Auszug aus VGH Hessen, 22.01.2009 - 22 B 94/09
Die Fachkammer stellte sodann mit Beschluss vom 26. September 2008 - 23 K 927/08.WI.PV - fest, "dass der Beteiligte den Antragsteller mit den Regelungen der 3. Säule der Lehrergewinnung bezüglich den Vorgaben über die Richtlinien über die Auswahl bei der Einstellung und die Grundsätze der Stellenausschreibung für die sogenannten Quereinsteiger neuer Regelung in seinem Mitbestimmungsrecht gemäß § 77 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 4 HPVG verletzt" habe. - VG Wiesbaden, 16.01.2009 - 23 L 39/09
Wirksamkeitsvoraussetzungen der hessischen Verordnung über das besondere …
Auszug aus VGH Hessen, 22.01.2009 - 22 B 94/09
Auf die Beschwerde des Beteiligten wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden - Fachkammer für Personalvertretungsrecht - vom 16. Januar 2009 - 23 L 39/09.WI.PV -, berichtigt durch Beschluss des Vorsitzenden dieser Fachkammer vom selben Tage, abgeändert. - BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90
Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift …
Auszug aus VGH Hessen, 22.01.2009 - 22 B 94/09
Nach der auch vom Bundesverfassungsgericht vertretenen Entäußerungstheorie ist die Ausgabe eines Verkündungsblatts und damit die Verkündung einer darin veröffentlichten Norm "mit dem Inverkehrbringen des ersten Stückes der jeweiligen Nummer" bewirkt (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 1992 - 2 BvR 1631, 1728/90 -, BVerfGE 87, 48 [60] m.w.N.).
- VGH Hessen, 09.07.2020 - 22 B 347/20
Mitbestimmung Urlaubsgrundsätze
Hauptanwendungsfall einer einstweiligen Verfügung im Personalvertretungsrecht ist die Gefährdung oder Vereitelung von Beteiligungsrechten des Personalrats durch drohende einseitige Maßnahmen des Dienststellenleiters vor Beginn oder Abschluss des Beteiligungsverfahrens (Hess VGH, Beschluss vom 22. Januar 2009 - 22 B 94/09. PV - juris).Im Rahmen des § 111 Abs. 2 HPVG hält der Verwaltungsgerichtshof auch die Titulierung eines Unterlassungsanspruchs für möglich, um ein andernfalls gefährdetes Beteiligungsrecht zu sichern (Hess VGH, Beschluss vom 22. Januar 2009 - 22 B 94/09. PV - juris.).
- VG Frankfurt/Main, 05.10.2009 - 23 L 2432/09
Mitbestimmung bei Beurteilungsrichtlinien
Nach diesen Vorschriften ist nach Auffassung des HessVGH (B. v. 22.1.2009 - 22 B 94/09 - PersR 2009, 212, 213) im einstweiligen Verfügungsverfahren nicht nur die vorläufige Feststellung gegenwärtig streitiger Rechtsverhältnisse möglich, sondern kann ein entsprechender Antrag einer Personalvertretung bei groben Verstößen des Dienststellenleiters gegen seine Verpflichtungen aus dem HPVG auch dazu führen, dass ihm aufgegeben wird, Handlungen zu unterlassen, die Vornahme von Handlungen zu dulden oder Handlungen vorzunehmen (§ 111 Abs. 2 HPVG).