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   VGH Bayern, 31.08.2009 - 22 C 09.2071   

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https://dejure.org/2009,9721
VGH Bayern, 31.08.2009 - 22 C 09.2071 (https://dejure.org/2009,9721)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.08.2009 - 22 C 09.2071 (https://dejure.org/2009,9721)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. August 2009 - 22 C 09.2071 (https://dejure.org/2009,9721)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ausnahmeregelung von den Verkehrsverboten für die Umweltzone München für Altautos, die keinen geregelten Katalysator besitzen

  • verkehrslexikon.de

    Keine Ausnahme von der Umweltplakette für Gebrauchtwagenhändler in München

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausnahmeregelung von den Verkehrsverboten für eine städtische Umweltzone für Altautos der Marke 2 CV 6; Gleichbehandlung eines Verkehrsverbots für Kraftfahrzeuge mit Ottomotor ohne geregelten Katalysator mit in der Umweltzone zugelassenen Dieselfahrzeugen mit roter bzw. ...

  • Judicialis

    VwGO § 166; ; BImSchG § 40 Abs. 1; ; BImSchG § 40 Abs. 3; ; 35. BImSchV § 1 Abs. 2; ; 35. BImSchV § 2; ; 35. BImSchV § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    35. BImSchV § 1 Abs. 2; BImSchG § 40 Abs. 1 S. 2
    Ausnahmeregelung von den Verkehrsverboten für eine städtische Umweltzone für Altautos der Marke 2 CV 6; Gleichbehandlung eines Verkehrsverbots für Kraftfahrzeuge mit Ottomotor ohne geregelten Katalysator mit in der Umweltzone zugelassenen Dieselfahrzeugen mit roter bzw. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2010, 143
  • NZV 2010, 327
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.05.2008 - 11 S 35.08

    Rechtschutz gegen die Einrichtung von Umweltzonen

    Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2009 - 22 C 09.2071
    Denn die bereits aufgestellten Verkehrszeichen beinhalten als verbindliche Verwaltungsakte in der Form von Allgemeinverfügungen solange ein Fahrverbot für dort nicht gekennzeichnete Ausnahmefälle, bis sie - etwa auf Klage eines anfechtungsberechtigten Verkehrsteilnehmers - entfernt würden (vgl. Jarass a.a.O. § 40 RdNr. 14; Scheidler in Feldhaus, Bundesimmissionsschutzrecht, Bd. 1, Rdnrn. 49 ff. zu § 40 BImSchG; OLG Stuttgart vom 14.2.2001 NZV 2001, 274 m.w.N.; vgl. auch OVG Berlin-Bbg vom 7.5.2008 Az. 11 S 35.08).
  • OLG Stuttgart, 14.02.2001 - 5 Ss 348/00

    Verkehrsschilder ungültig? Darf man jetzt falsch parken oder rasen?

    Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2009 - 22 C 09.2071
    Denn die bereits aufgestellten Verkehrszeichen beinhalten als verbindliche Verwaltungsakte in der Form von Allgemeinverfügungen solange ein Fahrverbot für dort nicht gekennzeichnete Ausnahmefälle, bis sie - etwa auf Klage eines anfechtungsberechtigten Verkehrsteilnehmers - entfernt würden (vgl. Jarass a.a.O. § 40 RdNr. 14; Scheidler in Feldhaus, Bundesimmissionsschutzrecht, Bd. 1, Rdnrn. 49 ff. zu § 40 BImSchG; OLG Stuttgart vom 14.2.2001 NZV 2001, 274 m.w.N.; vgl. auch OVG Berlin-Bbg vom 7.5.2008 Az. 11 S 35.08).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2009 - 8 B 933/09

    Erteilung im Wege der einstweiligen Anordnung einer Ausnahmegenehmigung zum

    Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2009 - 22 C 09.2071
    Im Übrigen würde die Berücksichtigung von Interessenlagen wie der des Klägers zu einer Ausuferung der Ausnahmen von den Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 Satz 1 BImSchG führen und damit der Zielsetzung der Norm widersprechen, die in einem Luftreinhalteplan nach § 47 Abs. 1 BImSchG vorgesehenen Maßnahmen im Bereich des Straßenverkehrs umzusetzen, damit die dem Gesundheitsschutz dienenden Grenz- bzw. Alarmschwellenwerte des EG-Luftqualitätsrechts durchgesetzt werden können (vgl. Jarass, BImSchG, 7. Auflage 2007, RdNrn. 1, 14 zu § 40; vgl. auch OVG NRW vom 27.7.2009 Az. 8 B 933/09).
  • VG Berlin, 04.01.2016 - 11 K 132.15

    Berliner Allee in Weißensee: Anwohner erzwingt Tempo 30

    Denn damit sollen die Grenzwerte und Alarmschwellen des EU-Luftqualitätsrechts im Bereich des Straßenverkehrs, insbesondere aus der Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa ("Luftqualitätsrichtlinie"), durchgesetzt werden (vgl. VGH München, Beschluss vom 31. August 2009 - 22 C 09.2071 - juris, Rdnr. 6 [zur Richtlinie 96/62/EG des Rates vom 27. September 1996]).
  • VGH Bayern, 10.01.2012 - 22 C 11.2395

    Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone für einen Mercedes 190 D, Baujahr

    Die regelmäßige Anerkennung überwiegender Interessen Einzelner im Sinn von § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV kommt daher in derartigen Fällen nicht in Betracht (BayVGH vom 31.8.2009 Az. 22 C 09.2071; OVG NW vom 21.12.2010 Az. 8 B 754/10 RdNr. 29).

    Zum anderen ist auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 31. August 2009 Az. 22 C 09.2071 zu verweisen.

  • VG München, 10.11.2009 - M 1 K 09.1345

    Ausnahmegenehmigung von Verkehrsverbot durch Luftreinhalte- und Aktionsplan;

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München wies die Beschwerde mit Beschluss vom 31. August 2009 zurück (Az. 22 C 09.2071).

    Durch die Regelung in § 2 35. BImSchV hat der Gesetzgeber Fahrzeuge, die der Schadstoffgruppe 1 unterfallen, ganz bewusst von der Möglichkeit, von einem Verkehrsverbot im Sinne des § 40 Abs. 1 BImSchG nach § 2 Abs. 1 35. BImSchV befreit zu werden, ausgenommen (BayVGH vom 31.8.2009, Az. 22 C 09.2071, juris).

  • VG Aachen, 04.09.2017 - 6 K 1104/16

    Umweltzone; Fahrverbot; Ausnahmegenehmigung; Gewerbebetrieb; Gleichbehandlung;

    vgl. Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2012 - 22 ZB 10.741 -, juris Rn. 6, vom 10. Januar 2012 - 22 C 11.2395 -, juris Rn. 7, und vom 31. August 2009 - 22 C 09.2071 -, juris Rn. 6.

    vgl. Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2012 - 22 ZB 10.741 -, juris Rn. 6, vom 10. Januar 2012 - 22 C 11.2395 -, juris Rn. 9, und vom 31. August 2009 - 22 C 09.2071 -, juris Rn. 7; VG München, Urteile vom 11. Oktober 2011 - M 1 K 11.3265 -, juris Rn. 22, vom 9. Februar 2010 - M 1 K 09.3558 -, juris Rn. 25, und vom 10. November 2009 - M 1 K 09.1345 -, juris Rn. 24; VG Düsseldorf , Urteile vom 4. Juni 2010 - 3 K 2319/10 -, juris Rn. 26 ff., und vom 8. Dezember 2009 - 3 K 285/09 -, juris Rn. 29; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 26. Juni 2009 - 14 L 532/09 -, juris Rn. 24.

  • VG München, 11.10.2011 - M 1 K 11.3265

    Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone München; überwiegendes

    Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 31. August 2009 (Az. 22 C 09.2071) ausgeführt hat, entfiele im Übrigen für den Fall, dass die 35. BImSchV aus den vom Kläger genannten Gründen nichtig wäre, auch die dort in § 1 Abs. 2 geregelte Möglichkeit der Zulassung von Ausnahmen von dem bereits durch Verkehrszeichen umgesetzten Fahrverbot gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 BImSchG.
  • VG Aachen, 04.09.2017 - 6 K 736/16

    Umweltzone; Fahrverbot; Ausnahmegenehmigung; Gehbehinderung

    vgl. Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2012 - 22 ZB 10.741 -, juris Rn. 6, vom 10. Januar 2012 - 22 C 11.2395 -, juris Rn. 9, und vom 31. August 2009 - 22 C 09.2071 -, juris Rn. 7; VG München, Urteile vom 11. Oktober 2011 - M 1 K 11.3265 -, juris Rn. 22, vom 9. Februar 2010 - M 1 K 09.3558 -, juris Rn. 25, und vom 10. November 2009 - M 1 K 09.1345 -, juris Rn. 24; VG Düsseldorf , Urteile vom 4. Juni 2010 - 3 K 2319/10 -, juris Rn. 26 ff., und vom 8. Dezember 2009 - 3 K 285/09 -, juris Rn. 29; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 26. Juni 2009 - 14 L 532/09 -, juris Rn. 24.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2010 - 8 B 754/10

    Anspruch auf eine "Bewohner-Ausnahmegenehmigung" vom Fahrverbot in den

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. Juli 2009 - 8 B 933/09 -, NWVBl. 2010, 36; Bay.VGH, Beschluss vom 31. August 2009 - 22 C 09.2071 -, juris Rn. 5.
  • VG Leipzig, 18.01.2012 - 1 L 278/11

    Die Geschäftsidee von Stadtrundfahrten mit Trabis rechtfertigt nur dann eine

    Im Interesse des angeordneten generellen Fahrverbotes für alle Kraftfahrzeuge mit Otto-Motor ohne geregelten Katalysator und unabhängig von ihrem konkreten Beitrag zur Feinstaubbelastung hat der Verordnungsgeber mögliche Vermögenseinbußen von Eigentümern bzw. Nutzungsberechtigten solcher Autos bei deren Verwertung bewusst in Kauf genommen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 31.8.2009 - 22 C 09.2071 -, juris).
  • VG München, 09.02.2010 - M 1 K 09.3558

    Ausnahmegenehmigung für das Befahren der Umweltzone München

    Nach dieser Bestimmung, die auch den gesetzlich geregelten Ausnahmetatbestand des § 40 Abs. 1 BImSchG ("unaufschiebbare und überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit") mitumfasst (vgl. BayVGH v. 31.8.2009 - 22 C 09.2071 - juris), kann die zuständige Behörde, in unaufschiebbaren Fällen auch die Polizei, den Verkehr mit von Verkehrsverboten im Sinne des § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes betroffenen Fahrzeugen von und zu bestimmten Einrichtungen zulassen, soweit dies im öffentlichen Interesse liegt, insbesondere wenn dies zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern und Dienstleistungen notwendig ist, oder überwiegende und unaufschiebbare Interessen Einzelner dies erfordern, insbesondere wenn Fertigungs- und Produktionsprozesse auf andere Weise nicht aufrechterhalten werden können.
  • VG Düsseldorf, 11.05.2012 - 3 K 2074/10

    Ausnahmegenehmigung Fahrverbot H-Kennzeichen Luftreinhalteplan Umweltzone

    2010, 36; Bay.VGH, Beschluss vom 31. August 2009 - 22 C 09.2071 -, juris Rn. 5.
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