Rechtsprechung
AG Oldenburg/Holstein, 22.04.2008 - 22 C 1021/07 |
Zitiervorschläge
AG Oldenburg/Holstein, Entscheidung vom 22. April 2008 - 22 C 1021/07 (https://dejure.org/2008,82078)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,82078) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- AG Bad Segeberg, 30.11.2012 - 9 C 350/12
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Kosten für die Einholung eines sog. Ergänzungs- …
Da die Begutachtung in der Regel Voraussetzung für die Geltendmachung des Schadensersatzanspruches ist (…vgl. BGH, Urt. v. 29.11.1988 - X ZR 112/87, NJW 1989, 953, 956), hat der Schädiger die Kosten für ein von dem Geschädigten in Auftrag gegebenes Schadensgutachten regelmäßig zu erstatten und zwar selbst dann, wenn der Schädiger selbst einen Gutachter beauftragt hat (vgl. hierzu eingehend AG Oldenburg (Holstein), Urt. v. 22.04.2008 - 22 C 1021/07, juris m.w.Nachw.).