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AG Bad Kreuznach, 23.12.2016 - 22 C 118/16 |
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Verfahrensgang
- AG Bad Kreuznach, 23.12.2016 - 22 C 118/16
- LG Bad Kreuznach, 27.07.2017 - 1 S 3/17
Wird zitiert von ...
- LG Bad Kreuznach, 27.07.2017 - 1 S 3/17
Nutzungsausfallschaden bei zumutbarem Einsatz eines Zweitwagens. hier: BMW Z4 und …
Die Kammer beabsichtigt nach Beratung, die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Bad Kreuznach vom 23.12.2016, Az. 22 C 118/16, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil sie einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
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