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   VGH Bayern, 01.03.2002 - 22 CE 02.369   

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VGH Bayern, 01.03.2002 - 22 CE 02.369 (https://dejure.org/2002,29053)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.03.2002 - 22 CE 02.369 (https://dejure.org/2002,29053)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. März 2002 - 22 CE 02.369 (https://dejure.org/2002,29053)
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Wird zitiert von ... (11)

  • VGH Bayern, 20.09.2004 - 22 CE 04.2203

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, eine Gaststättenerlaubnis für

    Der Weg der einstweiligen Anordnung ist bei verhältnismäßiger, dem Prüfungsaufwand entsprechender Verfahrensdauer zur Erreichung einer Gaststättenerlaubnis nach § 2 Abs. 1 Satz 1 GastG nicht geeignet (vgl. BayVGH vom 1.3.2002 - Az. 22 CE 02.369 -, m.w.N.).

    Es mag zwar sein, dass die gaststättenrechtliche Unzuverlässigkeit der Antragstellerin nicht damit begründet werden kann, dass sie die Antragsgegnerin über die eigentliche Gewerbetreibende getäuscht hat (vgl. dazu BayVGH vom 1.3.2002 - Az. 22 CE 02.369 -, m.w.N.).

    Die "Strohfrau" gibt nur ihren Namen her und dient dem wahren Gewerbetreibenden als "Aushängeschild" (vgl. BayVGH vom 1.3.2002 -Az. 22 CE 02.369 -, m.w.N.).

    Der Vorwurf der Unsittlichkeit soll mit anderen Worten nur dann entfallen, wenn die Ziele des Prostitutionsgesetzes erreicht werden können (vgl. BayVGH vom 1.3.2002 - Az. 22 CE 02.369 -).

  • VGH Bayern, 09.09.2008 - 22 BV 06.3313

    Gaststättenrechtliche Erlaubnis für den Betrieb einer Bordellbar

    Entscheidend dafür, ob der Vorwurf der Unsittlichkeit entfallen kann oder nicht, ist vielmehr, ob durch den konkreten Gaststättenbetrieb die Ziele des Prostitutionsgesetzes (unter Wahrung der schutzwürdigen Belange Dritter) erreicht werden können oder nicht (vgl. BayVGH vom 20.9.2004 a.a.O.; vom 1.3.2002 - Az. 22 CE 02.369).
  • VGH Bayern, 29.04.2002 - 22 B 01.3183

    Erweiterung einer bestehenden Gaststättenerlaubnis zum Zweck der Eröffnung eines

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  • VGH Bayern, 19.05.2015 - 22 CE 15.612

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, eine Erlaubnis für eine

    Zum einen handelt ein Gastwirt, der vor Erteilung der gaststättenrechtlichen Erlaubnis bereits finanzielle oder andere Verpflichtungen für den künftigen Betrieb eingegangen ist, in vollem Umfang auf eigenes Risiko, dessen Realisierung kein hinreichender Grund zum Erlass einer einstweiligen Anordnung ist (vgl. BayVGH, B.v. 1.3.2002 - 22 CE 02.369 - BA S. 6 m.w.N.).
  • VG Regensburg, 27.08.2015 - RN 5 E 15.1234

    Die Erteilung der Erlaubnisse zur Durchführung von Großraum- und Schwerverkehr

    Da die Antragstellerin eine Regelung begehrt, die die Hauptsache vorweggenommen hätte, setzt der Erlass einer einstweiligen Anordnung voraus, dass für einen Erfolg in der Hauptsache ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit besteht (vgl. BayVGH, B.v. 10.02.1998, Az. 22 ZE 97.3535; B.v. 01.03.2002, Az. 22 CE 02.369).
  • VGH Bayern, 12.10.2015 - 11 CE 15.2150

    Transport- und Ausnahmegenehmigung zur Durchführung von drei Groß- und

    Da die Antragstellerin eine Regelung begehre, die die Hauptsache vorweggenommen hätte, setze der Erlass einer einstweiligen Anordnung voraus, dass für einen Erfolg in der Hauptsache ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit bestehe (vgl. BayVGH, B.v. 10.2.1998 - 22 ZE 97.3535; B.v. 1.3.2002 - 22 CE 02.369).
  • VG Würzburg, 08.07.2013 - W 6 E 13.500

    Einstweilige Anordnung; vorläufige Erteilung der Gaststättenerlaubnis; von

    Die Realisierung eines in dieser Lage eingegangenen Risikos ist allgemein kein hinreichender Grund zum Erlass einer einstweiligen Anordnung (BayVGH, B.v. 16.09.2011 - 22 CE 11.2174 - juris; B.v. 20.09.2004 - 22 CE 04.2203 - GewArch 2004, 491; B.v. 01.03.2002 - 22 CE 02.369 - juris).
  • VG Regensburg, 17.08.2015 - RN 5 E 15.1043

    Der Abschluss eines Pachtvertrags vor Erteilung einer gaststättenrechtlichen

    Da die Antragstellerin eine Regelung begehrt, die die Hauptsache für eine bestimmte Zeit vorweggenommen hätte, setzt der Erlass einer einstweiligen Anordnung voraus, dass für einen Erfolg in der Hauptsache ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit besteht (vgl. BayVGH, B.v. 10.02.1998, Az. 22 ZE 97.3535; B.v. 01.03.2002, Az. 22 CE 02.369).
  • VG Schleswig, 19.06.2019 - 12 B 22/19

    Einstweiliger Rechtsschutz im Gaststättenrecht

    Für das Begehren des Antragstellers besteht nicht der notwendige hohe Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache (vgl. Bay.VGH, Beschluss vom 16.09.2011 a.a.O. Rn. 3; Beschluss vom 01.03.2002 - 22 CE 02.369 - juris Rn. 8; Kopp/Schenke a.a.O.).
  • VG Würzburg, 23.01.2012 - W 6 E 12.24

    Einstweilige Gaststättenerlaubnis; wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit;

    Da der Antragsteller eine Regelung begehrt, die die Hauptsache für eine bestimmte Zeit vorweggenommen hätte, setzt der Erlass einer einstweiligen Anordnung voraus, dass für einen Erfolg in der Hauptsache ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit besteht (vgl. BayVGH, B.v. 10.02.1998, Az. 22 ZE 97.3535; B.v. 01.03.2002, Az. 22 CE 02.369).
  • VG München, 30.12.2010 - M 18 E 10.6241

    Kein Anordnungsgrund glaubhaft gemacht

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