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   VGH Bayern, 20.09.2004 - 22 CE 04.2203   

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VGH Bayern, 20.09.2004 - 22 CE 04.2203 (https://dejure.org/2004,9590)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.09.2004 - 22 CE 04.2203 (https://dejure.org/2004,9590)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. September 2004 - 22 CE 04.2203 (https://dejure.org/2004,9590)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer vorläufigen Gaststättenerlaubnis ; Gaststättenrechtliche Erlaubnis zur Verabreichung von Speisen und nichtalkoholischen Getränken ; Vorläufige Gaststättenerlaubnis bei mangelnder bauaufsichtliche Genehmigung für die Nutzung des Gebäudes als Gaststätte ; ...

  • Judicialis

    VwGO § 123 Abs. 1 Satz 2; ; GastG § 2 Abs. 1 Satz 1; ; GastG § 4 Abs. 1 Nr. 1; ; ProstG vom 20.12.2001 Art. 1 § 1; ; ProstG vom 20.12.2001 Art. 2 Nr. 2 b cc

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gaststättenrecht - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, eine Gaststättenerlaubnis für einen "FKK-Club mit gewerblicher Zimmervermietung" [an Prostituierte] vorläufig zu erteilen; kein Anordnungsgrund, wenn Gaststättenbetrieb bauaufsichtlich nicht gestattet ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gaststättenerlaubnis durch einstweilige Anordnung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 01.03.2002 - 22 CE 02.369
    Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2004 - 22 CE 04.2203
    Der Weg der einstweiligen Anordnung ist bei verhältnismäßiger, dem Prüfungsaufwand entsprechender Verfahrensdauer zur Erreichung einer Gaststättenerlaubnis nach § 2 Abs. 1 Satz 1 GastG nicht geeignet (vgl. BayVGH vom 1.3.2002 - Az. 22 CE 02.369 -, m.w.N.).

    Es mag zwar sein, dass die gaststättenrechtliche Unzuverlässigkeit der Antragstellerin nicht damit begründet werden kann, dass sie die Antragsgegnerin über die eigentliche Gewerbetreibende getäuscht hat (vgl. dazu BayVGH vom 1.3.2002 - Az. 22 CE 02.369 -, m.w.N.).

    Die "Strohfrau" gibt nur ihren Namen her und dient dem wahren Gewerbetreibenden als "Aushängeschild" (vgl. BayVGH vom 1.3.2002 -Az. 22 CE 02.369 -, m.w.N.).

    Der Vorwurf der Unsittlichkeit soll mit anderen Worten nur dann entfallen, wenn die Ziele des Prostitutionsgesetzes erreicht werden können (vgl. BayVGH vom 1.3.2002 - Az. 22 CE 02.369 -).

  • BVerwG, 06.11.2002 - 6 C 16.02

    Gaststätte; Erlaubnis; Unzuverlässigkeit; Zuverlässigkeit; Swinger-Club;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2004 - 22 CE 04.2203
    Daher kann allein die Erzielung von Einkünften aus geschlechtsbezogenem Verhalten nicht als sittenwidrig angesehen werden (BVerwG vom 6.11.2002, NVwZ 2003, 603; BayVGH vom 29.4.2002, NVwZ 2002, 1393).

    Die Sittenwidrigkeit entfällt in derartigen Fällen aber nicht generell, sondern nur dann, wenn ein nicht dem Menschenbild des Grundgesetzes widersprechendes und nicht mit Strafe bedrohtes sexuelles Verhalten Erwachsener in einem durch den Gastwirt bereitgestellten abgeschirmten Bereich stattfindet, der eine ungewollte Einsichtnahme des Publikums ausschließt (BVerwG vom 6.11.2002, NVwZ 2003, 603).

  • VGH Bayern, 29.04.2002 - 22 B 01.3183

    Erweiterung einer bestehenden Gaststättenerlaubnis zum Zweck der Eröffnung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2004 - 22 CE 04.2203
    Daher kann allein die Erzielung von Einkünften aus geschlechtsbezogenem Verhalten nicht als sittenwidrig angesehen werden (BVerwG vom 6.11.2002, NVwZ 2003, 603; BayVGH vom 29.4.2002, NVwZ 2002, 1393).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.1988 - 14 S 95/88

    Einstweilige Anordnung auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2004 - 22 CE 04.2203
    Die Antragstellerin könnte die erstrebte vorläufige Erlaubnis derzeit von Rechts wegen nicht ausnützen, weil die für die Nutzung des Gebäudes als Gaststätte erforderliche bauaufsichtliche Genehmigung noch nicht vorliegt (vgl. Michel/Kienzle, GastG, 6. Aufl. 2003, RdNr. 57 zu § 4; VGH BW vom 29.1.1988, GewArch 1988, 388, 389).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.05.2021 - 4 MB 14/21

    Auskunftsverlangen gegen Online-Versandhandel nach Beschwerden über

    § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO hindert den Senat nicht daran, die Beschwerde (teilweise) zurückzuweisen, wenn sich der angegriffene Beschluss zwar möglicherweise nicht aus den Beschlussgründen, aber doch mit anderem Begründungsschwerpunkt als richtig erweist (§ 144 Abs. 4 VwGO analog; vgl. dazu Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 10. September 2020 - 1 MB 15/20 -, Rn. 26, juris; Beschluss vom 12. Mai 2020 - 1 MB 32/19 -, Rn. 10, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 20. September 2004 - 22 CE 04.2203 -, juris Rn. 6 m. w. N.).
  • BVerwG, 23.03.2009 - 8 B 2.09

    Gaststättenerlaubnis; Bordell; Anbahnung; Prostitution; Unsittlichkeit;

    Sie argumentiert nicht mehr mit einer Unsittlichkeit der Prostitution als solcher, sondern stellt auf deren konkreten Öffentlichkeitsbezug oder auf Verstöße gegen Rechtsvorschriften ab (vgl. VGH München, Beschlüsse vom 28. Juli 2004 - 22 CS 03.2276 - [...]; - Sperrgebietsverordnung und vom 20. September 2004 - 22 CE 04.2203 - GewArch 2004, 491 - Menschenhandel; OVG Koblenz, Beschluss vom 5. Juli 2005 - 6 B 10673/05 - GewArch 2005, 387 f. und VG München, Beschluss vom 17. Juni 2004 - M 16 S 04.2829 - jeweils Sperrgebietsverordnung; VG Gießen, Beschluss vom 12. August 2004 - 8 G 2592/04 - GewArch 2004, 432 - Verstöße gegen das Ausländergesetz, § 259 StGB; VG Weimar, Beschluss vom 13. Mai 2002 - 8 E 202/02.We - GewArch 2002, 298 - Sperrgebietsverordnung; allgemein VG Stuttgart, Urteil vom 22. Juli 2005 - 10 K 3330/04 - GewArch 2005, 431 und zuvor bereits das in den Materialien zum Prostitutionsgesetz, BTDrucks 14/5958 a.a.O., zustimmend zitierte Urteil des VG Berlin vom 1. Dezember 2000 - VG 35 A 570.99 - GewArch 2001, 128).
  • VGH Bayern, 09.09.2008 - 22 BV 06.3313

    Gaststättenrechtliche Erlaubnis für den Betrieb einer Bordellbar

    Daher kann allein die Erzielung von Einkünften aus geschlechtsbezogenem Verhalten nicht als sittenwidrig angesehen werden (BVerwG vom 6.11.2002 NVwZ 2003, 603; BayVGH vom 29.4.2002 NVwZ 2002, 1393, vom 20.9.2004 GewArch 2004, 491).

    Entscheidend dafür, ob der Vorwurf der Unsittlichkeit entfallen kann oder nicht, ist vielmehr, ob durch den konkreten Gaststättenbetrieb die Ziele des Prostitutionsgesetzes (unter Wahrung der schutzwürdigen Belange Dritter) erreicht werden können oder nicht (vgl. BayVGH vom 20.9.2004 a.a.O.; vom 1.3.2002 - Az. 22 CE 02.369).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2008 - 12 B 1224/08

    Erteilung einer vorläufigen Erlaubnis zur Kindertagespflege im Wege des

    vgl. zur Gaststättenerlaubnis: BayVGH, Beschluss vom 20. September 2004 - 22 CE 04.2203 -, GewArch 2004, 491, m. w. N.; zur Erteilung einer Pflegeerlaubnis: Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. September 1984 - 8 B 1297/84 -, ZfJ 1985, 144.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2005 - 11 S 1011/05

    Zuständigkeit des Regierungspräsidiums bei Erteilung einer

    Wird eine solche Erlaubnis, wie etwa eine Gaststättenerlaubnis, beantragt, ist es vielmehr regelmäßig zumutbar, die Entscheidung in der Hauptsache abzuwarten (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 20.09.2004 - 22 CE 04.2203 -, GewArch 2004, 491; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.07.1988 - 14 S 1959/88 -, GewArch 1988, 389).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2020 - 1 MB 32/19

    Baugenehmigung; denkmalrechtliches Einschreiten; Schlusspunkt

    Die Vorschrift des § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO, wonach das Oberverwaltungsgericht bei Beschwerden gegen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nur die dargelegten Gründe prüft, hindert den Senat nicht daran, die Beschwerde gegen einen derartigen Beschluss zurückzuweisen, wenn sich dieser zwar möglicherweise nicht aus den Beschlussgründen, aber doch mit anderem Begründungsschwerpunkt als richtig erweist (§ 144 Abs. 4 VwGO analog; vgl. dazu Bay. VGH, Beschluss vom 20.09.2004 - 22 CE 04.2203 -, juris Rn. 6 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2020 - 1 MB 15/20

    Berücksichtigung des Denkmalschutzes im Baugenehmigungsverfahren

    Die Vorschrift des § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO, wonach das Oberverwaltungsgericht bei Beschwerden gegen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nur die dargelegten Gründe prüft, hindert den Senat nicht daran, die Beschwerde gegen einen derartigen Beschluss zurückzuweisen, wenn sich dieser zwar möglicherweise nicht aus den Beschlussgründen, aber doch mit anderem Begründungsschwerpunkt als richtig erweist (§ 144 Abs. 4 VwGO analog; vgl. dazu Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 1 MB 32/19 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; Bay. VGH, Beschluss vom 20. September 2004 - 22 CE 04.2203 -, juris Rn. 6 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 19.05.2015 - 22 CE 15.612

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, eine Erlaubnis für eine

    Fehlt für die Nutzung einer Gaststätte aber die erforderliche bauaufsichtliche Genehmigung zur Nutzungserweiterung und muss das bauaufsichtliche Verfahren erst durchgeführt werden, besteht bis zu ihrer Erteilung kein Grund für den Erlass einer einstweiligen Anordnung bezogen auf die gaststättenrechtlichen Erlaubnis (vgl. BayVGH, B.v. 20.9.2004 - 22 CE 04.2203 - BA S. 5 m.w.N.), so dass ihre vorläufige Erteilung im Weg der einstweiligen Anordnung keineswegs dringlich ist.
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2023 - 4 MB 27/23

    Gewerbeuntersagung wegen Nichterfüllung verschiedener öffentlich-rechtliche

    Die Vorschrift des § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO, wonach das Oberverwaltungsgericht bei Beschwerden gegen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nur die dargelegten Gründe prüft, hindert den Senat nicht daran, die Beschwerde gegen einen derartigen Beschluss zurückzuweisen, wenn sich dieser zwar möglicherweise nicht aus den Beschlussgründen, aber doch mit anderem Begründungsschwerpunkt als richtig erweist (§ 144 Abs. 4 VwGO analog; vgl. dazu Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 1 MB 32/19 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; Bay. VGH, Beschluss vom 20. September 2004 - 22 CE 04.2203 -, juris Rn. 6 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2013 - 12 B 1171/13

    Erteilung einer Betriebserlaubnis für eine Einrichtung mit Tagesbetreuung für

    vgl. zur Gaststättenerlaubnis: BayVGH, Beschluss vom 20. September 2004 - 22 CE 04.2203 -, GewArch 2004, 491, m. w. N.; zur Erteilung einer Pflegeerlaubnis: vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 2. September 2008 - 12 B 1224/08 -, juris, und vom 28. September 1984 - 8 B 1297/84 -, ZfJ 1985, 144.
  • VG Würzburg, 08.07.2013 - W 6 E 13.500

    Einstweilige Anordnung; vorläufige Erteilung der Gaststättenerlaubnis; von

  • VGH Bayern, 05.09.2013 - 22 ZB 13.1214

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis; gaststättenrechtliche Unzuverlässigkeit

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