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   VGH Bayern, 28.11.2011 - 22 CE 11.2353   

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https://dejure.org/2011,2764
VGH Bayern, 28.11.2011 - 22 CE 11.2353 (https://dejure.org/2011,2764)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.11.2011 - 22 CE 11.2353 (https://dejure.org/2011,2764)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. November 2011 - 22 CE 11.2353 (https://dejure.org/2011,2764)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Betriebsbezogene Ausnahmeregelung über die Verkürzung der Sperrzeit für ein Tanzlokal Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; öffentliches Bedürfnis; besondere örtliche Verhältnisse; Gemeinwohlverträglichkeit

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF

    Vorerst keine Sperrzeitverkürzung für Diskothek in Bamberg

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Verkürzung der Sperrzeit für ein Tanzlokal; Notwendigkeit des Vorliegens eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse für die Verkürzung der Sperrzeit; Bedarf der Allgemeinheit oder eines größeren Personenkreises an einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Verkürzung der Sperrzeit für ein Tanzlokal; Notwendigkeit des Vorliegens eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse für die Verkürzung der Sperrzeit; Bedarf der Allgemeinheit oder eines größeren Personenkreises an einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Vorerst keine Sperrzeitverkürzung für Diskothek in Bamberg

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Tanzlokal und die Sperrzeitverordnung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bayerischer VGH verneint Sperrzeitverkürzung für Diskothek - Ausreichender Lärmschutz für Allgemeinheit und Nachbarschaft für Ausnahmeregelung nicht gewährleistet

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 07.05.1996 - 1 C 10.95

    Gewerberecht: Öffentliches Bedürfnis an einer Verkürzung der Sperrzeit bei

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2011 - 22 CE 11.2353
    Hierunter wird in der Regel ein Bedarf der Allgemeinheit oder eines größeren Personenkreises an einer Verkürzung der Sperrzeit, also an einem längeren Offenhalten von Gaststätten über die allgemeine Sperrzeit hinaus, verstanden (Metzner, GastG, 6. Aufl. 2002, RdNr. 25 zu § 18; Michel/Kienzle/Pauly, GastG, 14. Aufl. 2003, RdNrn. 15 und 18 zu § 18; BVerwG vom 7.5.1996 BVerwGE 101, 157).

    Dafür genügt aber ein tatsächlicher Bedarf nicht, dessen Befriedigung nicht im Einklang mit der Rechtsordnung stünde oder anderen öffentlichen Belangen des Gemeinwohls zuwider liefe (BVerwG vom 7.5.1996 a.a.O.).

    Die Interessen der Anwohner an einer ungestörten Nachtruhe sind zu berücksichtigen, wie § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 5 Abs. 1 Nr. 3 GastG zeigen (vgl. BVerwG vom 7.5.1996 a.a.O.).

    Die von Gaststätten hervorgerufenen Lärmimmissionen bzw. das Interesse der Nachbarn von Gaststätten an einer ungestörten Nachtruhe sowie Gesichtspunkte des Schutzes vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und vor sonstigen erheblichen Nachteilen, Gefahren oder Belästigungen u.a. für Bewohner der Nachbargrundstücke sowie für die Allgemeinheit (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 GastG) sind bei der Prüfung einer Sperrzeitfestsetzung zu berücksichtigen (BayVGH vom 17.6.2008, a.a.O.; BVerwG vom 10.5.1995 GewArch 1995, 382; BVerwG vom 7.5.1996 BVerwGE 101, 157; BVerwG vom 9.4.2003 GewArch 2003, 300).

  • VGH Bayern, 30.06.2011 - 22 CS 11.902

    Gaststättenrechtliche Betriebszeitbeschränkung; Unzumutbare

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2011 - 22 CE 11.2353
    Dabei ist zu beachten, dass bei einer Pegeldifferenz von etwa 10 dB(A) von einer Verdoppelung bzw. Halbierung der Lautstärke auszugehen ist (BayVGH vom 4.5.2011 Az. 22 AS 10.40045) und Geräusche zur Nachtzeit in besonderem Maße als störend empfunden werden (vgl. BayVGH vom 30.6.2011 Az. 22 CS 11.902).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.09.2011 - 2 S 1202/10

    Abwassergebühr; Starkverschmutzerzuschlag; Gleichbehandlungsgebot

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2011 - 22 CE 11.2353
    Auch wenn die Antragsgegnerin dieser Aufgabe nicht immer gerecht geworden wäre und Ausnahmen zugelassen haben sollte, ohne dass die Rechtsvoraussetzungen hierfür vorgelegen hätten, würde dies keine Entscheidung zu Gunsten der Antragstellerin rechtfertigen, denn auf eine Gleichbehandlung im Unrecht gibt es keinen Anspruch (BayVGH vom 31.3.2011 Az. 22 BV 10.2367, RdNr. 20 m.w.N.; VGH BW vom 7.9.2011 Az. 2 S 1202/10 RdNrn. 42 ff. m. w. N.).
  • VGH Bayern, 31.03.2011 - 22 BV 10.2367

    Rechtsaufsichtliche Beanstandung einer Rechtsverordnung; Offenhalten von

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2011 - 22 CE 11.2353
    Auch wenn die Antragsgegnerin dieser Aufgabe nicht immer gerecht geworden wäre und Ausnahmen zugelassen haben sollte, ohne dass die Rechtsvoraussetzungen hierfür vorgelegen hätten, würde dies keine Entscheidung zu Gunsten der Antragstellerin rechtfertigen, denn auf eine Gleichbehandlung im Unrecht gibt es keinen Anspruch (BayVGH vom 31.3.2011 Az. 22 BV 10.2367, RdNr. 20 m.w.N.; VGH BW vom 7.9.2011 Az. 2 S 1202/10 RdNrn. 42 ff. m. w. N.).
  • VGH Bayern, 04.05.2011 - 22 AS 10.40045

    Planfeststellung für Neubau einer U-Bahn-Strecke

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2011 - 22 CE 11.2353
    Dabei ist zu beachten, dass bei einer Pegeldifferenz von etwa 10 dB(A) von einer Verdoppelung bzw. Halbierung der Lautstärke auszugehen ist (BayVGH vom 4.5.2011 Az. 22 AS 10.40045) und Geräusche zur Nachtzeit in besonderem Maße als störend empfunden werden (vgl. BayVGH vom 30.6.2011 Az. 22 CS 11.902).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.12.1988 - 7 B 67/88

    Wiederherstellung einer aufschiebenden Wirkung ; Untersagung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2011 - 22 CE 11.2353
    Ruhestörender Lärm zur Nachtzeit ist zudem geeignet, die Gesundheit der betroffenen Nachbarn zu gefährden (vgl. VGH BW vom 8.11.2000 NVwZ-RR 2001, 193; OVG RhPf vom 27.12.1988 NVwZ 1989, 275 f.; OVG Saarl vom 16.5.1991 NVwZ 1992, 72/74).
  • OVG Saarland, 16.05.1991 - 8 R 7/91

    Stundenschlag; Kirchturmuhr; Lärmschutz; Rücksichtnahme; Abwägung; Richtwerte;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2011 - 22 CE 11.2353
    Ruhestörender Lärm zur Nachtzeit ist zudem geeignet, die Gesundheit der betroffenen Nachbarn zu gefährden (vgl. VGH BW vom 8.11.2000 NVwZ-RR 2001, 193; OVG RhPf vom 27.12.1988 NVwZ 1989, 275 f.; OVG Saarl vom 16.5.1991 NVwZ 1992, 72/74).
  • BVerwG, 09.04.2003 - 6 B 12.03

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Zurechnung des

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2011 - 22 CE 11.2353
    Die von Gaststätten hervorgerufenen Lärmimmissionen bzw. das Interesse der Nachbarn von Gaststätten an einer ungestörten Nachtruhe sowie Gesichtspunkte des Schutzes vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und vor sonstigen erheblichen Nachteilen, Gefahren oder Belästigungen u.a. für Bewohner der Nachbargrundstücke sowie für die Allgemeinheit (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 GastG) sind bei der Prüfung einer Sperrzeitfestsetzung zu berücksichtigen (BayVGH vom 17.6.2008, a.a.O.; BVerwG vom 10.5.1995 GewArch 1995, 382; BVerwG vom 7.5.1996 BVerwGE 101, 157; BVerwG vom 9.4.2003 GewArch 2003, 300).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.2000 - 11 S 2682/99

    Versagung einer Arbeitsgenehmigung - Auswirkung auf

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2011 - 22 CE 11.2353
    Ruhestörender Lärm zur Nachtzeit ist zudem geeignet, die Gesundheit der betroffenen Nachbarn zu gefährden (vgl. VGH BW vom 8.11.2000 NVwZ-RR 2001, 193; OVG RhPf vom 27.12.1988 NVwZ 1989, 275 f.; OVG Saarl vom 16.5.1991 NVwZ 1992, 72/74).
  • VGH Hessen, 02.10.1989 - 8 UE 3318/88

    Verkürzung der Sperrzeit für eine Diskothek

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2011 - 22 CE 11.2353
    Aber allein das wirtschaftliche Interesse eines Betreibers oder die Nachfrage des Publikums stellen für sich genommen noch kein öffentliches Bedürfnis dar, ebenso wenig das Ziel, einen Sperrzeittourismus zu vermeiden (vgl. auch HessVGH vom 2.10.1989 Az. 8 UE 3318/88 RdNrn. 26 ff.).
  • VGH Bayern, 03.05.2013 - 22 CS 13.594

    Sofortige Vollziehbarkeit; Widerruf der Gaststättenerlaubnis; Untersagung der

    Ruhestörender Lärm zur Nachtzeit ist geeignet, die Gesundheit der betroffenen Nachbarn zu gefährden (vgl. VGH BW, U.v. 8.11.2000 - 10 S 2317/99 - NVwZ 2001, 1184; BayVGH, B.v. 28.11.2011 - 22 CE 11.2353).
  • VGH Bayern, 02.10.2012 - 2 ZB 12.1898

    Lärm durch Raucher vor einer Vergnügungsstätte; Gebot der Rücksichtnahme

    Im Übrigen geht der Verwaltungsgerichtshof (vgl. BayVGH vom 28.11.2011 Az. 22 CE 11.2353 - juris) auch von einer Zurechenbarkeit solcher Lärmimmissionen zum Betrieb einer Vergnügungsstätte aus.
  • VGH Bayern, 01.12.2011 - 22 CE 11.2435

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Ausnahme von einer durch

    Die Antragsgegnerin hat bei der Erteilung von Ausnahmen nach § 2 SperrzeitV an die Antragstellerin und insofern bei der Frage, ob ein öffentliches Bedürfnis oder besondere örtliche Verhältnisse vorliegen, die Belange der Nachbarschaft und der Allgemeinheit zu berücksichtigen und zu prüfen, ob die begehrte Ausnahme gemeinwohlverträglich ist (BayVGH vom 10.10.2011 Az. 22 N 11.1429, RdNr. 37, und vom 28.11.2011 Az. 22 CE 11.2353, RdNrn. 15 und 25).

    Eine möglicherweise von der Antragsgegnerin gegenüber anderen Gaststätten geübte zu großzügige, rechtswidrige Ausnahmegenehmigungspraxis würde an diesen Anforderungen nichts ändern und daher ebenfalls nicht zu einem im Weg des § 123 VwGO vorläufig zu sichernden Anspruch der Antragstellerin führen; auf eine Gleichbehandlung im Unrecht gibt es nämlich keinen Anspruch (BayVGH vom 31.3.2011 Az. 22 BV 10.2367, RdNr. 20 m.w.N. und vom 28.11.2011 Az. 22 CE 11.2353, RdNr. 27; VGH BW vom 7.9.2011 Az. 2 S 1202/10 m.w.N.).

  • VG München, 12.02.2014 - M 16 K 13.3002

    Aufhebung der allgemeinen Sperrzeit im Einzelfall

    Zudem muss die Sperrzeitaufhebung im Einklang mit der Rechtsordnung stehen und darf keinen anderen Gemeinwohlbelang beeinträchtigen (BayVGH, B.v. 28.11.2011 - 22 CE 11.2353 - juris Rn. 15).

    Sie setzt in der Regel atypische Gebietsverhältnisse im Sinne einer besonderen Störungsunempfindlichkeit der Umgebung voraus (BayVGH, U.v. 28.11.2011 - 22 CE 11.2353 - juris Rn. 25).

  • VG München, 14.03.2012 - M 16 E 12.979

    Antrag auf vorläufige Bewilligung einer Sperrzeitverkürzung

    Ein öffentliches Bedürfnis kann somit dort nicht bejaht werden, wo die Bedarfsdeckung gemeinwohlunverträglich wäre (vgl. BayVGH v. 28.11.2011 Az. 22 CE 11.2353 m.w.N.).

    Aber allein das wirtschaftliche Interesse eines Betreibers oder die Nachfrage des Publikums stellen für sich genommen noch kein öffentliches Bedürfnis dar (vgl. BayVGH v. 28.11.2011 Az. 22 CE 11.2353).

  • VG München, 16.03.2015 - M 8 K 14.120

    Nachbarklage

    Rauchende Besucher verlassen üblicherweise eine Gaststätte für eine kurze Rauchpause und halten sich dafür in deren direkter Nähe auf (vgl. BayVGH, B. v. 28.11.2011 - 22 CE 11.2353 - juris OS 2; BayVGH, B. v. 02.10.2012 - 2 ZB 12.1898 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 10.01.2012 - 22 C 11.2395

    Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone für einen Mercedes 190 D, Baujahr

    Auf eine Gleichbehandlung im Unrecht gibt es nämlich keinen Anspruch (vgl. zuletzt BayVGH vom 28.11.2011 Az. 22 CE 11.2353).
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