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   VGH Bayern, 13.08.2021 - 22 CE 21.796   

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VGH Bayern, 13.08.2021 - 22 CE 21.796 (https://dejure.org/2021,36240)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.08.2021 - 22 CE 21.796 (https://dejure.org/2021,36240)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. August 2021 - 22 CE 21.796 (https://dejure.org/2021,36240)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 146 Abs. 1; NiSG § 1, § 3; NiSG § 5 Abs. 2 Nr. 6 Buchst. a; NiSV § 5 Abs. 2
    Entfernung von Tätowierungen oder Permanent-Makeup mit Strahlung

  • rewis.io

    Entfernung von Tätowierungen oder Permanent-Makeup mittels nichtionisierender Strahlung (durch Anwendung von Lasereinrichtungen oder intensiven Lichtquellen), Facharztvorbehalt (nur) in Verordnung, Einschätzungsprärogative des Verordnungsgebers im Bereich der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entfernung von Tätowierungen oder Permanent-Make-up mittels nichtionisierender Strahlung (durch Anwendung von Lasereinrichtungen oder intensiven Lichtquellen); Facharztvorbehalt (nur) in Verordnung; Einschätzungsprärogative des Verordnungsgebers im Bereich der ...

  • rechtsportal.de

    Antrag gegen die Regelung zur gewerblichen Entfernung von Tätowierungen ausschließlich von approbierten Ärztinnen und Ärzten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 15.12.2014 - 22 BV 13.2531

    Kein Selbstbedienungsbetrieb im Sonnenstudio ohne anwesendes Fachpersonal

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2021 - 22 CE 21.796
    1.1 Die Regelung des § 5 Abs. 2 NiSV ist - wie das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt hat - nach der im Verfahren zur Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes vorzunehmenden summarischen Prüfung, welche auch die Verfassungsmäßigkeit der Norm umfasst (vgl. BayVGH, U.v. 15.12.2014 - 22 BV 13.2531 - juris. Rn. 28 unter Verweis auf BVerfG, B.v. 10.4.2012 - 1 BvR 413.12 - juris Rn. 2) wirksam, da sie ordnungsgemäß erlassen wurde und mit höherrangigem Recht im Einklang steht.

    Ergänzend ist festzuhalten, dass entgegen der Ansicht der Antragsteller weder das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. September 2018 (2 BvF 1/15 - juris Rn. 237 ff.) noch das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Dezember 2014 (22 BV 13.2531 - juris) bzw. die darin jeweils geäußerte Rechtsauffassung zu einem anderen Ergebnis führen.

    In diesem Sinne fügt sich auch das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Dezember 2014 (Az. 22 BV 13.2531 - juris Rn. 63) in die beschriebene Systematik ein, das ebenfalls anhand der Zielvorgabe des Gesetzgebers differenziert bzw. argumentiert.

    Da das Bundesverfassungsgericht die Kompetenz zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit untergesetzlicher Rechtssätze den Fachgerichten zuweist (s.o.: BayVGH, U.v. 15.12.2014 - 22 BV 13.2531 - juris. Rn. 28 unter Verweis auf BVerfG, B.v. 10.4.2012 - 1 BvR 413.12 - juris Rn. 2 bzw. BVerfG, B.v. 17.1.2006 - 1 BvR 541/02 - juris Rn. 50) ist konsequenterweise auch der eben zitierte Prüfungsrahmen auf diese fachgerichtliche Überprüfung zu übertragen.

  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2021 - 22 CE 21.796
    Bei der Einschätzung von Gefahren, die der Allgemeinheit drohen, und bei der Beurteilung der Maßnahmen, die der Verhütung und Bewältigung dieser Gefahren dienen sollen, ist der Beurteilungsspielraum des Gesetzgebers erst überschritten, wenn die gesetzgeberischen Erwägungen so fehlsam sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für derartige Maßnahmen abgeben können (vgl. BVerfG, U.v. 16.3.2004 - 1 BvR 1778/01 - juris Rn. 66 m.w.N.; vgl. in diesem Sinne - Einschätzungsprärogative insb.

    Das gilt unter anderem dann, wenn komplexe Gefährdungslagen zu beurteilen sind, über die verlässliche wissenschaftliche Erkenntnisse noch nicht vorliegen (so BVerfG, U.v. 16.3.2004 - 1 BvR 1778/01 - juris Rn. 67 m.w.N.; vgl. zu solchen Evaluations- und ggf. Nachbesserungspflichten des Gesetzgebers auch BayVGH, U.v. 19.3.2019 - 10 BV 18.1917 - juris Rn. 29).

  • VG Düsseldorf, 11.03.2021 - 7 L 2665/20

    Keine Laser-Tattooentfernung durch Heilpraktiker

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2021 - 22 CE 21.796
    Weiter-/Fortbildung erfüllt werden können (vgl. dazu auch VG Düsseldorf, B.v. 11.3.2021 - 7 L 2665/20 - juris Rn. 46 ff.).

    Systematisch wird primär zunächst anhand des Zwecks und nicht der Art der Anwendung differenziert (vgl. dazu bereits die Legaldefinition in § 2 Abs. 2 Nr. 1 NiSV sowie VG Düsseldorf, B.v. 11.3.2021 - 7 L 2665/20 - juris Rn. 34 ff.); im Übrigen wird vorausgesetzt, dass eine Abgrenzung mittels der einschlägigen Fachgesetze (soweit anwendbar bzw. einschlägig) vorzunehmen ist (vgl. bspw. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 NiSG, der von "medizinischer Anwendung" spricht, ohne dies näher zu definieren, oder § 1 Abs. 2 NiSV, der einen Vorrang des Medizinprodukterechts postuliert).

  • BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15

    Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2021 - 22 CE 21.796
    Ergänzend ist festzuhalten, dass entgegen der Ansicht der Antragsteller weder das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. September 2018 (2 BvF 1/15 - juris Rn. 237 ff.) noch das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Dezember 2014 (22 BV 13.2531 - juris) bzw. die darin jeweils geäußerte Rechtsauffassung zu einem anderen Ergebnis führen.

    Das NiSG macht mit dem Ziel des Schutzes und der Vorsorge im Hinblick auf schädliche Wirkungen nichtionisierender Strahlung (§ 1 Abs. 1 NiSG) sektorspezifische (Ziel-)Vorgaben, überlässt dabei die im Einzelnen konkret festzulegenden, stark technisch geprägten Grenzwerte und Anforderungen an die fachliche Qualifikation aber der Bundesregierung (vgl. BVerfG, U.v. 19.9.2018 - 2 BvF 1/15 - juris Rn. 242).

  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2021 - 22 CE 21.796
    bei Regelungen zur Gefahrenabwehr - auch BVerfG, B.v. 19.7.2000 - 1 BvR 539/96 - juris Rn. 77 m.wN.).
  • BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2021 - 22 CE 21.796
    Insoweit ist der seit 1. Januar 2021 geltende Arztvorbehalt auch nicht übermäßig belastend bzw. unzumutbar (vgl. dazu und insbesondere zur Notwendigkeit einer Übergangsregelung ergänzend BVerfG, U.v. 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96 - juris Rn. 188 ff.).
  • VG Ansbach, 26.02.2021 - AN 14 E 21.00061

    Eilantrag auf Gestattung der Laserentfernung von Tätowierungen ohne Durchführung

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2021 - 22 CE 21.796
    Am 11. Januar 2021 erhoben die Antragsteller, vertreten durch ihren Bevollmächtigten, beim Verwaltungsgericht Ansbach eine Feststellungsklage (AN 14 K 21.00062) und stellten einen diese ergänzenden Eilantrag (AN 14 E 21.00061).
  • VGH Bayern, 22.12.2017 - 22 CS 17.1971

    Anforderungen an Beschwerdebegründung

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2021 - 22 CE 21.796
    Soweit der Bevollmächtigte der Antragsteller den Ausführungen des Verwaltungsgerichts entgegenhält, dass es "keine ausreichende und belastbare Tatsachengrundlage" gebe, und etwa nicht näher ermittelt worden sei, welche der von der Bundesregierung genannten Risiken der Laserbehandlung unabhängig von der Person des Anwenders inhärent seien bzw. welche Risiken spezifisch durch das Vorhandensein einer Approbation minimiert würden, so ist dies - unabhängig von der Frage, ob dies noch dem Darlegungsgebot des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO genügt (vgl. dazu BayVGH, B.v. 22.12.2017 - 22 CS 17.1971 - juris Rn. 14) - in der Sache jedenfalls unzutreffend.
  • BVerwG, 29.11.2017 - 6 C 56.16

    Erteilung einer Entgeltanordnung gegenüber einem Mobilfunknetzbetreiber für die

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2021 - 22 CE 21.796
    Soweit sich der Bevollmächtigte schließlich in Bezug auf einen Beurteilungsspielraum und dazu korrespondierende Tatsachenermittlung auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. November 2017 (Az. 6 C 56/16 - juris Rn. 25) bezieht, hat dies für das vorliegende Verfahren allenfalls beschränkte Aussagekraft, da ihm streitgegenständlich eine Anordnung im Einzelfall (Verwaltungsakt) und keine Verordnung zugrunde liegt.
  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 541/02

    Effektiver Rechtsschutz gegen Rechtsverordnungen

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2021 - 22 CE 21.796
    Da das Bundesverfassungsgericht die Kompetenz zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit untergesetzlicher Rechtssätze den Fachgerichten zuweist (s.o.: BayVGH, U.v. 15.12.2014 - 22 BV 13.2531 - juris. Rn. 28 unter Verweis auf BVerfG, B.v. 10.4.2012 - 1 BvR 413.12 - juris Rn. 2 bzw. BVerfG, B.v. 17.1.2006 - 1 BvR 541/02 - juris Rn. 50) ist konsequenterweise auch der eben zitierte Prüfungsrahmen auf diese fachgerichtliche Überprüfung zu übertragen.
  • VGH Bayern, 19.03.2019 - 10 BV 18.1917

    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Haltung einer American Staffordshire

  • BVerfG, 01.04.2014 - 2 BvF 1/12

    Normenkontrollanträge gegen die Rechtsverordnung zur Erprobung von "Gigalinern"

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2022 - 13 B 1465/21

    Weiterbetrieb eines Studios für professionelle Tattooentfernung

    vgl. zur Frage der Rechtmäßigkeit des Arztvorbehalts in § 5 Abs. 2 NiSV auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22. Dezember 2021 - 10 S 2812/21 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 13. August 2021 - 22 CE 21.796 -, juris; VG Düsseldorf, Beschluss vom 11. März 2021 - 7 L 2665/20 -, juris; VG Ansbach, Beschluss vom 26. Februar 2021 - AN 14 E 21.00061 -, juris.

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 13. August 2021 - 22 CE 21.796 -, juris, Rn. 21.

    vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22. Dezember 2021 - 10 S 2812/21 -, juris, Rn. 5; Bay. VGH, Beschluss vom 13. August 2021 - 22 CE 21.796 -, juris, Rn. 18; VG Düsseldorf, Beschluss vom 11. März 2021 - 7 L 2665/20 -, juris, Rn. 46 ff.

    vgl. VGH Bay., Beschluss vom 13. August 2021 - 22 CE 21.796 -, juris, Rn. 27 unter Bezugnahme auf das Vorbringen der Bundesregierung.

    vgl. Bay.VGH, Beschluss vom 13. August 2021 - 22 CE 21.796 -, juris, Rn. 27; VG Düsseldorf, Beschluss vom 11. März 2021 - 7 L 2665/20 -, juris, Rn. 124.

    vgl. dazu ausführlich Bay. VGH, Beschluss vom 13. August 2021 - 22 CE 21.796 -, juris, Rn. 27, sowie Rn. 25 zum Prognosespielraum.

    vgl. hierzu unter Hinweis darauf, dass der Gesetzgeber anders als noch im Referentenentwurf vorgesehen, die Ausführung durch Angestellte (Delegation) gerade nicht ausdrücklich zulässt VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22. Dezember 2021 - 10 S 2812/21 -, juris, Rn. 6; vgl. ferner Bay. VGH, Beschluss vom 13. August 2021 - 22 CE 21.796 -, juris, Rn. 28; VG Düsseldorf, Beschluss vom 11. März 2021 - 7 L 2665/20 -, juris, Rn. 130.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.2021 - 10 S 2812/21

    Verfassungsmäßigkeit des NiSV § 5 Abs 2

    Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass § 5 Abs. 2 der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen - NiSV - in der seit dem 31.12.2020 geltenden Fassung vorsieht, dass die Entfernung von Tätowierungen oder Permanent-Make-up mit Lasereinrichtungen nur von approbierten Ärztinnen und Ärzten mit entsprechender ärztlicher Weiterbildung oder Fortbildung durchgeführt werden darf (wie Bayerischer VGH, Beschluss vom 13.08.2021 - 22 CE 21.796 - juris).

    Ergänzend verweist der Senat zudem auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom 13.08.2021 - 22 CE 21.796 - (juris), der in einer mit dem vorliegenden Fall vergleichbar gelagerten Konstellation § 5 Abs. 2 NiSV ebenfalls für verfassungsgemäß erachtet hat.

  • VGH Hessen, 14.11.2022 - 8 B 806/21

    Beschränkung der gewerblichen Entfernung von Tätowierungen und Permanent-Make-Up

    Dem Zweifel der Antragstellerin an der Bestimmtheit der Verordnungsermächtigung in § 5 Abs. 6a NiSG kann mit einem Erst-Recht-Schluss begegnet werden: Wenn der Gesetzgeber in § 5 Abs. 1 Nr. 2 NiSG schon bei dem Betrieb von Anlagen, die nichtionisierende Strahlung aussenden, im medizinischen Bereich besondere Anforderungen an die erforderliche Fachkunde der berechtigten Person stellt, so gilt dieses Erfordernis erst recht für den nichtmedizinischen Bereich, in dem typischerweise weniger der dort tätigen Personen über die erforderlichen medizinischen Fachkenntnisse verfügen (so auch Bay. VGH, Beschluss vom 13. August 2021 - 22 CE 21.796 -, juris).
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