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   VGH Bayern, 14.03.2008 - 22 CS 07.2968   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,33484
VGH Bayern, 14.03.2008 - 22 CS 07.2968 (https://dejure.org/2008,33484)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.03.2008 - 22 CS 07.2968 (https://dejure.org/2008,33484)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. März 2008 - 22 CS 07.2968 (https://dejure.org/2008,33484)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vorlage von Arbeitsnachweisen; Auskunftsverweigerungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verpflichtung eines Unternehmens zur Vorlage von Arbeitzeitnachweisen nach § 17 Abs. 4 S. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gegenüber dem Gewerbeaufsichtamt; Möglichkeit der Gleichsetzung einer "Vorlage von Unterlagen" mit "Auskunft durch Vorlage von Unterlagen"; Rechtmäßigkeit ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.2006 - 6 S 517/06

    Zum Auskunftsverweigerungsrecht nach § 17 Abs 6 ArbZG - Sofortvollzug einer

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2008 - 22 CS 07.2968
    Das Verwaltungsgericht weist zu Recht darauf hin, dass sich das Auskunftsverweigerungsrecht nach § 17 Abs. 6 ArbZG - schon von seinem Wortlaut her - nur auf Auskünfte auf einzelne Fragen, die nach § 17 Abs. 4 Satz 1 ArbZG vom Arbeitgeber verlangt werden dürfen, und nicht auf die Vorlage der in § 17 Abs. 4 Satz 2 ArbZG bezeichneten Unterlagen bezieht; eine Vorlage von Unterlagen stellt auch der Sache nach keine "Auskunft durch Vorlage von Unterlagen" dar, welche nach § 17 Abs. 6 ArbZG verweigert werden könnte, da mit ihr nicht Fragen der Aufsichtsbehörde beantwortet, sondern vielmehr lediglich bereits vorhandene Unterlagen zur Verfügung gestellt werden sollen (vgl. VGH BW vom 13.6.2006 VBlBW 2006, 479 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 26.06.2007 - 22 ZB 07.1372

    Verpflichtung "verdächtiger" Unternehmer zur Ankündigung oder Einsendung von

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2008 - 22 CS 07.2968
    Demgemäß ist gegen eine Verpflichtung zur Aushändigung oder Einsendung von Unterlagen auch bei einem "verdächtigen" Unternehmer verfassungsrechtlich nichts einzuwenden; dies gilt insbesondere mit Blick darauf, dass es zu einer wirksamen behördlichen Kontrolle gehört, dass nicht nur solche Unternehmer Unterlagen auszuhändigen oder einzusenden haben, die sich in jeder Hinsicht an die Vorschriften halten, deren Einhaltung Gegenstand der behördlichen Kontrolle ist (vgl. BayVGH vom 26.6.2007 Az. 22 ZB 07.1372 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2012 - 1 S 1281/12

    (einstweiliger Rechtsschutz - keine tierschutzrechtlichen Anordnungen im Vorfeld

    Ein darüber hinausgehendes, uneingeschränktes Recht der Selbstbegünstigung besteht nicht (vgl. nur VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.06.2006 - 6 S 517/06 - VBlBW 2006, 479; BayVGH, Beschl. v. 14.03.2008 - 22 CS 07.2968 - GewArch 2008, 371, je m.w.N., zur Parallelvorschrift des § 17 Abs. 6 ArbZG).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2018 - 13 B 271/18

    Aufforderung zur Vorlage von sämtlichen Frachtunterlagen über erbrachte

    vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 9. August 1983 - 1 C 7.82 - NVwZ 1984, 376 zu § 4 Abs. 3 und 4 FPersG; Sächs. OVG, Beschluss vom 28. November 2012 - 3 A 937/10 - GewArch 2013, 368 zu § 8 Abs. 9 GPSG; BayVGH, Beschluss vom 14. März 2008 - 22 CS 07.2968 - GewArch 2008, 371, und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Juni 2006 - 6 S 517/06 - VBlBW 2006, 479 , jeweils zu § 17 Abs. 4 und 6 ArbZG; noch weitergehender Nds. OVG, Beschluss vom 4. April 2012 - 8 ME 49/12 - DVBl. 2012, 705 zu § 26 Abs. 1 Satz 2 SeeLG.
  • VG Bayreuth, 16.04.2013 - B 1 K 12.753

    Anordnung nach dem Fahrpersonalgesetz; Vorlage von Unterlagen bzw. Übermittlung

    Die Vorlage der nach den gesetzlichen Bestimmungen aufzubewahrenden Unterlagen sowie die bloße Bekanntgabe der Personalien und Zuständigkeitszeiträume ihrer Mitarbeiter kann für die Klägerin oder auch für ihre Mitarbeiter noch keine Verfolgungsgefahr begründen, da ein Schuldvorwurf die Feststellung weiterer Tatsachen voraussetzen würde (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 15.8.2008 - OVG 1 N 22.01 - juris Rn. 22, sowie auch BayVGH, B.v. 14.3.2008 - 22 CS 07.2968 - GewArch 2008, 371).
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