Rechtsprechung
LG Braunschweig, 07.11.2013 - 22 O 1125/13 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,43388) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- diekmann-rechtsanwaelte.de
Eine Preiswerbung einer Apotheke mit Gegenüberstellung eines als einheitlicher Apothekenabgabepreis bezeichneten durchgestrichenen Preises ist nicht irreführend
Kurzfassungen/Presse
- deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressebericht)
Gericht hält AVP-Vergleich für zulässig
Verfahrensgang
- LG Braunschweig, 07.11.2013 - 22 O 1125/13
- OLG Braunschweig, 22.01.2015 - 2 U 110/13
- BGH, 31.03.2016 - I ZR 31/15
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Braunschweig, 22.01.2015 - 2 U 110/13
Arzneimittelwerbung: Irreführung bei Preisgegenüberstellung des beworbenen …
22 O 1125/13, kostenpflichtig zu verurteilen,. - OLG Frankfurt, 20.03.2014 - 6 U 237/12
Irreführende Gegenüberstellung mit Apothekenverkaufspreis
Dies hat das LG Braunschweig in einem vergleichbaren Fall angenommen (Urt. v. 7.11.2013, Az. 22 O 1125/13, Anlage B5, nicht rechtskräftig).