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LG Duisburg, 15.02.2002 - 22 O 169/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer Werbung mit der Angabe "Anerkannter Sachverständiger Dachdeckerhandwerk "; Voraussetzungen für eine Wettbewerbsabsicht; Interpretation einer irreführenden Angabe im Sinne des § 3 UWG; Prüfung des Fachwissens durch einen multiple-choice-Test ; ...
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 04.12.1975 - VII ZR 218/73
Geschäftsführung ohne Auftrag bei Straßenverschmutzung
Auszug aus LG Duisburg, 15.02.2002 - 22 O 169/01
Die Klägerin handelte mit Fremdgeschäftsführungswillen, da es sich um ein objektiv fremdes Geschäft handelt, bei dem der Fremdgeschäftsführungswillen vermutet wird (BGHZ 65, 354, 357). - BGH, 27.11.1962 - VI ZR 217/61
Haftungsverteilung bei Schäden eines Kraftfahrers durch Ausweichen vor einem …
Auszug aus LG Duisburg, 15.02.2002 - 22 O 169/01
Der Begriff des "Geschäftes" ist weit auszulegen und umfaßt jedes rechtsgeschäftliche und tatsächliche Handeln mit wirtschaftlichen Folgen, das sich nicht auf bloßes Geben beschränkt (BGHZ 38, 270, 275). - BGH, 23.05.1984 - I ZR 140/82
Irreführung durch Werbung mit Anerkennung als Sachverständiger
Auszug aus LG Duisburg, 15.02.2002 - 22 O 169/01
Ein nicht unerheblicher Teil des Verkehrskreises versteht die Angabe dahin, dass der Werbende mit seinem durch eine umfassende Prüfung von einer dritten Stelle nachgewiesenen Fachwissen den Standard seiner Mitbewerber in besonderer Weise übertrifft (BGH Urt. v. 23.05.1984, NJW 1984, 2365). - BGH, 22.09.1983 - I ZR 166/81
shop-in-the-shop
Auszug aus LG Duisburg, 15.02.2002 - 22 O 169/01
Für die Ermittlung des mutmaßlichen Willen ist der Zeitpunkt der Abmahnung maßgeblich (BGH, Urt. v. 22.09.1983, GRUR 1984, 129, 130). - BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68
Fotowettbewerb - Abmahnungskosten, §§ 91 ff ZPO, zur Frage der Erstattungspflicht …
Auszug aus LG Duisburg, 15.02.2002 - 22 O 169/01
Durch den Wettbewerbsverstoß kann ein Störerzustand entstehen, den der Störer in entsprechender Anwendung des § 1004 BGB auf eigene Kosten zu beseitigen hat (BGH, Urt. v. 15.10.1969, GRUR 1970, 189, 190).
- LG Kiel, 28.11.2008 - 14 O 59/08
Irreführende Werbung: Bezeichnung eines Gutachters als "geprüfter" bzw. …
Denn die Kammer geht davon aus, dass zumindest ein nicht unerheblicher Teil des angesprochenen Verkehrskreises die Werbeaussage "geprüfter Sachverständiger" dahingehend versteht, dass der Sachverständige eine besondere, den Standard seiner Mitbewerber deutlich überragende Qualifikation aufweist, die er in einer amtlich festgelegten, einheitlichen Prüfung unter Beweis gestellt hat (vgl. dazu auch BGH NJW 1984, 2365; LG Duisburg WRP 2002, 853 für vergleichbare Werbeaussagen).