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   LG Stuttgart, 20.04.2012 - 22 O 29/12   

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https://dejure.org/2012,16797
LG Stuttgart, 20.04.2012 - 22 O 29/12 (https://dejure.org/2012,16797)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 20.04.2012 - 22 O 29/12 (https://dejure.org/2012,16797)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 20. April 2012 - 22 O 29/12 (https://dejure.org/2012,16797)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Krankheitskostenversicherung: Wirksamkeit der Vertragskündigung bei Mitversicherung der volljährigen Tochter

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweispflicht hinsichtlich eines ununterbrochenen Krankenversicherungsschutzes auch der mitversicherten Person für die Wirksamkeit einer Kündigung eines Krankheitskostenversicherungsvertrags

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Krankheitskostenversicherung - Wirksamkeit der Kündigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 205 Abs. 6
    Nachweispflicht hinsichtlich eines ununterbrochenen Krankenversicherungsschutzes auch der mitversicherten Person für die Wirksamkeit einer Kündigung eines Krankheitskostenversicherungsvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Gerichte uneins über Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung der privaten Krankenversicherung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1390
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Hagen, 11.10.2010 - 10 O 128/10

    Wirksamkeit der Kündigung eines Mitversicherungsvertrages für eine private

    Auszug aus LG Stuttgart, 20.04.2012 - 22 O 29/12
    Da die Mitversicherung der versicherten Person deren eigene Versicherungspflicht gem. § 193 Abs. 3 S. 1 VVG erfülle, müsse § 205 Abs. 6 VVG auch für eine Kündigung der Mitversicherung einer nicht vom Versicherungsnehmer gesetzlich vertretenen Person Anwendung finden (vgl. Rogler, jurisPR-VersR 3/2011 Anm. 3 zu: LG Hagen (Westfalen) 10. Zivilkammer, Urteil vom 11.10.2010 - 10 O 128/10).

    Indem er von der Kündigung seiner Mitversicherung in Kenntnis gesetzt wurde, ist es ihm auch möglich, für einen lückenlosen Versicherungsschutz zu sorgen und damit die Anforderungen des Gesetzes zu erfüllen (vgl. LG Hagen Az.: 10 O 128/10 ZfSch 2011, 40; zustimmend Römer/Langheid 3. Auflage 2012, VVG, § 205 Rn 6-9 ).

  • BGH, 18.12.2013 - IV ZR 140/13

    Wirksamkeit der Kündigung eines Krankheitskostenversicherungsvertrages für einen

    a) Rechtsprechung und Schrifttum gehen überwiegend davon aus, dass die Nachweispflicht in diesen Fällen nicht bestehe, da die Versicherungspflicht sich gemäß § 193 Abs. 3 Satz 1 VVG ausdrücklich auf den Versicherungsnehmer selbst sowie auf gesetzlich von diesem vertretene Personen beschränke (LG Stuttgart r+s 2013, 84 zur Kündigung eines Krankheitskostenversicherungsvertrages, in dem die volljährige Tochter des Versicherungsnehmers mitversichert wurde; LG Hagen ZfS 2011, 40 für den Fall der Mitversicherung des geschiedenen Ehegatten; AG Düsseldorf VersR 2013, 572 zur Mitversicherung eines minderjährigen leiblichen Kindes ohne Bestehen einer gesetzlichen Vertretung; Langheid in Römer/Langheid, VVG 3. Aufl. § 205 Rn. 18; Reinhard in Looschelders/Pohlmann, VVG 2. Aufl. § 205 Rn. 22; Rößler, VersR 2013, 1478, 1481 f.).

    Der volljährige Mitversicherte ist insoweit die von § 193 Abs. 3 Satz 1 VVG angesprochene Person mit Wohnsitz im Inland (vgl. LG Stuttgart r+s 2013, 84; LG Hagen ZfS 2011, 40).

  • LG Köln, 10.10.2012 - 23 O 88/12

    Wirksamkeit einer Kündigung der Krankenversicherung des mitversicherten Sohnes

    Der Wortlaut des § 193 Abs. 3 S. 1 VVG beziehe sich ausdrücklich nur auf den Versicherungsnehmer sowie von ihm gesetzlich vertretene Personen (AG Düsseldorf, Urteil vom 21.06.2012 - 48 C 11351/11; LG Stuttgart, Urteil vom 20.4.2012, 22 O 29/12; Landgericht Hagen, Urteil vom 11.10.2010, 10 O 128/10).
  • OLG Köln, 08.03.2013 - 20 U 218/12

    Pflicht zum Nachweis einer Anschlussversicherung für einen nicht volljährigen

    Der volljährige Mitversicherte sei in der Lage, für sich selber eine neue Versicherung abzuschließen, und auch vor dem Hintergrund des Fortsetzungsrechtes aus § 207 Abs. 2 VVG nicht schutzwürdig (LG Stuttgart NJW-RR 2012, 1390; LG Hagen ZfSch 2011, 40; dem folgend: Reinhard in Looschelders/Pohlmann, VVG, 2. Aufl., § 205 Rn 22).
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