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   LG Münster, 06.05.2020 - 22 O 31/20   

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https://dejure.org/2020,25474
LG Münster, 06.05.2020 - 22 O 31/20 (https://dejure.org/2020,25474)
LG Münster, Entscheidung vom 06.05.2020 - 22 O 31/20 (https://dejure.org/2020,25474)
LG Münster, Entscheidung vom 06. Mai 2020 - 22 O 31/20 (https://dejure.org/2020,25474)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrige Werbung mit Selbstverständlichkeiten durch Hinweis "100 % Original" - Kennzeichnungspflichten der Textilkennzeichnungsverordnung gelten nicht für gebrauchte Kleidungs

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unlautere Werbung mit Selbstverständlichkeiten - "100 % Originalware"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Werbeaussage "100 % Original" wettbewerbswidrig

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Werbung mit 100% Original ist irreführend

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Abweichungen von den gesetzlichen Kennzeichnungsvorgaben für gebrauchte Textilien erlaubt

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Werbung mit Selbstverständlichkeiten - Werbung mit 100 % Original wettbewerbswidrig

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 22.11.2011 - 4 U 98/11

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Mobilfunkzubehör mit der Angabe "volle

    Auszug aus LG Münster, 06.05.2020 - 22 O 31/20
    Da nach der Art des Hinweises in dem Angebot der Antragsgegnerin durch abgegrenzte Darstellung mittels Trennlinien zum übrigen Angebotstext, durch vorangestellte sog. Checkboxen und durch eine größere Schriftart das Versprechen der Originalität als Besonderheit der Leistung der Antragsgegnerin dargestellt wird, widerspricht diese Art der Werbung der Regelung im Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG Nr. 10 (vergleiche Köhler, Kommentar zum Wettbewerbsrecht, Anhang zu § 3 UWG Rn. 10.5 und 10.6; Bornkamm/Feddersen, Kommentar zum Wettbewerbsrecht, § 5 UWG Rn. 1.115; OLG Hamm, Urteil vom 22.11.2011, Az. 4 U 98/11 Rn. 73 und 74 zitiert nach Juris; LG Frankfurt, Urteil vom 08.11.2012, Az. 2/03 O 205/12; LG Frankenthal Urteil vom 12.04.2013, Az. 1 HK 13/12).
  • LG Frankfurt/Main, 08.11.2012 - 3 O 205/12

    Zur Werbung mit Warenechtheit und mit versichertem Versand

    Auszug aus LG Münster, 06.05.2020 - 22 O 31/20
    Da nach der Art des Hinweises in dem Angebot der Antragsgegnerin durch abgegrenzte Darstellung mittels Trennlinien zum übrigen Angebotstext, durch vorangestellte sog. Checkboxen und durch eine größere Schriftart das Versprechen der Originalität als Besonderheit der Leistung der Antragsgegnerin dargestellt wird, widerspricht diese Art der Werbung der Regelung im Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG Nr. 10 (vergleiche Köhler, Kommentar zum Wettbewerbsrecht, Anhang zu § 3 UWG Rn. 10.5 und 10.6; Bornkamm/Feddersen, Kommentar zum Wettbewerbsrecht, § 5 UWG Rn. 1.115; OLG Hamm, Urteil vom 22.11.2011, Az. 4 U 98/11 Rn. 73 und 74 zitiert nach Juris; LG Frankfurt, Urteil vom 08.11.2012, Az. 2/03 O 205/12; LG Frankenthal Urteil vom 12.04.2013, Az. 1 HK 13/12).
  • KG, 25.03.2021 - 5 U 15/20

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen Werbung mit

    (1) Da die Beklagte gebrauchte Kleidungsstücke zum Kauf anbietet, gelten die Kennzeichnungspflichten der Textilkennzeichnungsverordnung für sie gemäß Nr. 13 des Anhangs V der VO (EU) 1007/2011 (TextilKennzVO) grundsätzlich nicht (vgl. LG Münster, Beschluss vom 06. Mai 2020 - 22 O 31/20, Rn. 10, juris).
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