Weitere Entscheidung unten: LG Duisburg, 06.12.2016

Rechtsprechung
   LG Mannheim, 02.06.2017 - 22 O 40/16   

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LG Mannheim, 02.06.2017 - 22 O 40/16 (https://dejure.org/2017,28968)
LG Mannheim, Entscheidung vom 02.06.2017 - 22 O 40/16 (https://dejure.org/2017,28968)
LG Mannheim, Entscheidung vom 02. Juni 2017 - 22 O 40/16 (https://dejure.org/2017,28968)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • schutzverband.org PDF (Entscheidungsbesprechung)

    UWG § 5 I 2 Nr. 1 u. Nr. 3; MarkenG § 127 I
    "Schwarzwaldmarie" für Bier aus der Vorbergzone des Schwarzwalds nicht irreführend

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Verfahrensgang

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   LG Duisburg, 06.12.2016 - 22 O 40/16   

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LG Duisburg, 06.12.2016 - 22 O 40/16 (https://dejure.org/2016,54420)
LG Duisburg, Entscheidung vom 06.12.2016 - 22 O 40/16 (https://dejure.org/2016,54420)
LG Duisburg, Entscheidung vom 06. Dezember 2016 - 22 O 40/16 (https://dejure.org/2016,54420)
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Kurzfassungen/Presse

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrige Werbung durch Aldi Süd - Lockangebot für Küchenmaschine die kurz nach Öffnung bereits ausverkauft ist

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 13.03.2014 - 2 U 90/13

    Wettbewerbsrecht: Werbung für Aktionsware; Anforderung an die Angemessenheit

    Auszug aus LG Duisburg, 06.12.2016 - 22 O 40/16
    Bei Unterschreitung dieses Zeitraums ist es zur Widerlegung dieser Vermutung dann Sache des Werbenden, den Nachweis für die eine geringere Vorratshaltung rechtfertigenden Gründe zu führen (Ohly/Sotznitzer/Sotznitzer, UWG, 7. Aufl. 2016, Anhang (zu & 3 Abs. 3), Rn. 17), wobei zu berücksichtigen ist, dass der Verkehr es bei einer einschränkungslos angebotenen Ware regelmäßig erwartet, dass sie in allen Filialen des Unternehmens in ausreichender Menge erworben werden kann (OLG Stuttgart, Urteil vom 13.03.2014, Az. 2U 90/13, BeckRS 2016, 04133, Rn. 53; Ohly/Sotznitzer/Sotznitzer,.

    Eine Annahme, durch die regelmäßige Werbung mehrerer Discounter hätten sich Verbraucher derart an die Gegebenheiten der kurzzeitigen Aktionsverkäufe gewöhnt, dass ihnen ohnehin bekannt sei, dass bei den dort angebotenen Waren mit Vorratsengpässen zu rechnen sei, widerspräche im Übrigen ersichtlich der vom Gesetzgeber statuierten Regelerwartung des Verbrauchers und damit dem Verbraucherleitbild, das Nr. 5 der Anlage zu § 3 Abs. 3 UWG vorgibt, in dem der Verbraucher als diesbezüglich informationsbedürftig angesehen wird (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 13.03.2014, Az.: 2 U 90/13, BeckRS 2016, 04133, Rn. 64).

  • OLG Düsseldorf, 28.05.2014 - 15 U 44/14

    Verfügbarkeit einer Ware durch unwahre Angaben als irreführende geschäftliche

    Auszug aus LG Duisburg, 06.12.2016 - 22 O 40/16
    Schließlich kann der Werbende eine Irreführung ausschließen, indem er in der Werbung die konkrete Warenmenge angibt oder durch andere aufklärende Hinweise einer Fehlvorstellung der Werbeadressaten entgegenwirkt (BGH, GRUR, 2011, 340; OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.2014, Az.: 15 U 44/14, Seite 10 (Bl. 149 GA)).

    Aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 28.05.2014, Az.: 15 U 44/14, (Bl. 140 ff. GA) ergibt sich vorliegend nichts Anderes.

  • OLG Düsseldorf, 23.08.2011 - 20 U 200/10

    Ware muss gewisse Zeit im Laden vorrätig sein II

    Auszug aus LG Duisburg, 06.12.2016 - 22 O 40/16
    wettbewerblichen Umfeld vortragen (vgl. OLG Düsseldorf, Az. 20 U 200/10, Urteil vom 23.08.2011, Seite 7 (Bl. 207 GA)) und gemessen hieran nachvollziehbare Gründe dartun muss, die eine geringere Bevorratung rechtfertigen (Köhler/Bornkamm/Bornkamm, UWG, 34. Auflage, 2016, 8 5 UWG, Rn. 8.13).
  • OLG Hamm, 11.08.2015 - 4 U 69/15

    Verbraucherschutz: Lockangebot beim Internethandel mit Elektrofahrrädern

    Auszug aus LG Duisburg, 06.12.2016 - 22 O 40/16
    Dabei ist nach dieser Vorschrift nicht die unzulängliche Bevorratung der beworbenen Ware, sondern die unzureichende Aufklärung über die Produktverfügbarkeit zu beanstanden (OLG Hamm, GRUR-RR 2015, 533; Köhler/Bornkamm/Bornkamm, UWG, 34. Aufl. 2016, 8 5 UWG, Rn. 8.1 b).
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