Rechtsprechung
LG München I, 25.10.2007 - 22 O 523/07 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
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- BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93
Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren
Auszug aus LG München I, 25.10.2007 - 22 O 523/07
Nimmt ein Anlageinteressent bei einer konkreten Anlageentscheidung die Hilfe eines Kreditinstituts oder eines Beratungsunternehmens in Anspruch und lässt sich dieses auf eine Beratung ein, kommt auch ohne eine entsprechende ausdrückliche Abrede und ohne Vereinbarung eines Entgelts ein Beratungsvertrag zustande (vgl. grundlegend BGH Urteil v. 6.07.1993, BGHZ 123, 126, 128 ).Es liegt auf der Hand, dass der in § 31 WpHG normierte Regelungsgehalt, der eine Ausgestaltung der BGH-Rechtsprechung darstellt (vgl. BGHZ 123, 126, Urteil vom 6.07.1993) unabhängig davon gilt, ob die Bank eine Provision an Beratung in einem Börsenfonds, in ein festverzinsliches Wertpapier oder in einen Medienfonds verdient.
- BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05
Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus …
Auszug aus LG München I, 25.10.2007 - 22 O 523/07
Sie berufen sich insoweit auf das Urteil des BGH XI ZR 56/05 vom 19.12.2006 .Erst durch die Aufklärung wird der Kunde in die Lage versetzt, das Umsatzinteresse der Bank selbst einzuschätzen und zu beurteilen, ob die Bank ihm einen bestimmten Titel nur deswegen empfiehlt, weil sie selbst daran verdient (vgl. BGH XI ZR 56/05 v. 19.12.2006 ).
- BGH, 22.03.2007 - III ZR 218/06
Verpflichtung des Anlagevermittlers zur Offenlegung einer Innenprovision
Auszug aus LG München I, 25.10.2007 - 22 O 523/07
Das Urteil des BGH III ZR 218/06 vom 22.03.2007 steht nicht im Widerspruch zu den o.a. Entscheidungen des 11. Senats. - BGH, 19.12.2000 - XI ZR 349/99
Offenlegung einer Provisionsvereinbarung durch eine Bank
Auszug aus LG München I, 25.10.2007 - 22 O 523/07
Im Verfahren XI ZR 349/99 auf das der BGH auch in seiner Entscheidung vom 19.12.2006 Bezug nimmt, hat er bereits mit Urteil vom 19.12.2000 entschieden, dass eine Bank, die mit dem Vermögensverwalter eines Kunden eine Vereinbarung über die Beteiligung des Verwalters an ihren Provisionen und Depotgebühren geschlossen hat. - BGH, 12.07.2007 - III ZR 83/06
Pflichten des Vermittlers bei der Darstellung der Risiken einer Kapitalanlage bei …
Auszug aus LG München I, 25.10.2007 - 22 O 523/07
Die ihr obliegende Pflicht den Kläger zu 2) über diejenigen Umstände zu unterrichten, die für die Anlageentscheidung von Bedeutung sind, hat die Beklagte zu 4) verletzt Der Umstand, dass der Beteiligungsprospekt die Zahlung der Schuldübernahme an den Fonds darstellt, ist kein Freibrief für die vermittelnde Bank die damit verbundenen Risiken für den Anleger abweichend darzustellen oder ein Bild zu zeichnen, dass die Darstellung im Prospekt entwertet oder für die Entscheidungsbildung des Anlegers mindert (so BGH Urteil vom 12.07.2007, III ZR 83/06 ).
- LG München I, 31.07.2008 - 32 O 4765/08 Dies verkennt die Entscheidung der 22. Zivilkammer vom 25.10.2007 (22 O 523/07).