Rechtsprechung
LG Hof, 29.08.2003 - 22 S 28/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JurPC
BGB §§ 14, 355, 312b
Unternehmereigenschaft bei Internet-Auktion - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Widerrufsrecht bei sog. Online-Auktionen; Begriff des Unternehmers in § 14 BGB; Abgrenzung des Unternehmerbegriffs vom Verbraucherbegriff; Beweispflicht bzgl. der Unternehmereigenschaft
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Internetauktion - Widerruf und Unternehmereigenschaft
- afs-rechtsanwaelte.de
Unternehmenseigenschaft bei Verkäufen über eBay
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Unternehmer wider Willen und Wissen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Ab wann ist man ein Unternehmer?
- dr-bahr.com (Pressemitteilung)
Viele eBay-Auktionen begründen nicht immer Unternnehmer-Eigenschaft
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Internetauktion: Anforderungen an Unternehmereigenschaft
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Viele eBay-Auktionen begründen nicht immer Unternnehmer-Eigenschaft
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Internetverkauf: Anzahl der ebay-Aktivitäten läßt keinen Schluss auf Unternehmereigenschaft zu
Verfahrensgang
- AG Hof, 17.03.2003 - 14 C 1425/02
- LG Hof, 29.08.2003 - 22 S 28/03
Papierfundstellen
- MMR 2003, 854
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02
Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler
Auszug aus LG Hof, 29.08.2003 - 22 S 28/03
Grundsätzliche Bedeutung gemäß § 543 Abs. 11 Nr. 1 ZPO hat die Sache nur dann, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann (Beschluss des BGH vom 01. Oktober 2002 in NJW 2003 S. 65 ff). - BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 13/01
Zum Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion
Auszug aus LG Hof, 29.08.2003 - 22 S 28/03
Die Annahme durch den Beklagten liegt in der von ihm eingerichteten Angebotsseite für die Versteigerung seines Notebooks mit der ausdrücklichen Erklärung, er nehme bereits zu diesem Zeitpunkt das höchste, wirksam abgegebene Kaufangebot an (so auch BGH in NJW 2002 S. 363 ff.).
- AG Bensheim, 04.11.2004 - 6 C 763/04
Widerrufsrecht bei Internet-Auktion
Jedoch ist alleine durch die Tatsache, dass jemand eine Vielzahl von Geschäften tätigt, noch nicht dargetan, dass es sich um eine planmäßige Ausrichtung auf eine Vielzahl von Geschäften handelt (siehe auch LG Hof, CR 2003, 854).Wer sich auf ein Widerrufsrecht beruft, hat jedoch die Beweislast, dass der Vertragspartner Unternehmer ist ( LG Hof, CR 2003, 854).
Deshalb scheitert ein Rücktritt an der mangelnden Fristsetzung zur Nacherfüllung (so auch LG Hof, CR 2003, 854).