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   LAG Baden-Württemberg, 05.07.2011 - 22 Sa 11/11   

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LAG Baden-Württemberg, 05.07.2011 - 22 Sa 11/11 (https://dejure.org/2011,29865)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.07.2011 - 22 Sa 11/11 (https://dejure.org/2011,29865)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Juli 2011 - 22 Sa 11/11 (https://dejure.org/2011,29865)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kündigung in der Probezeit - Arbeitsunfähigkeit aufgrund Arbeitsunfall

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung in der Probezeit nach Arbeitsunfähigkeit aufgrund Arbeitsunfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung in der Probezeit nach Arbeitsunfähigkeit aufgrund Arbeitsunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Probezeitkündigung nach Arbeitsunfall

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Raus durch Arbeitsunfall in der Probezeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 12/03

    Qualifiziertes Zeugnis - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.07.2011 - 22 Sa 11/11
    Legt der Arbeitnehmer dar, dass ausschließlich ein Arbeitszeugnis mit überdurchschnittlicher Beurteilung den Zeugniserteilungsanspruch erfüllt, hat der Arbeitgeber entgegenstehende Tatsachen vorzutragen (vgl. nur BAG, 14.10.2003, 9 AZR 12/03, AP Nr. 28 zu § 630 BGB).

    Der gesetzlich geschuldete Inhalt des Zeugnisses bestimmt sich nach den mit ihm verfolgten Zwecken (BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 261/04 - BAGE 114, 320, zu II 2 a der Gründe; 14. Oktober 2003 - 9 AZR 12/03 - BAGE 108, 86, zu III 2 der Gründe) .

    Dem Arbeitnehmer gibt es zugleich Aufschluss darüber, wie der Arbeitgeber seine Leistungen beurteilt (BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 12/03 - aaO; BAG 8. Februar 1972 - 1 AZR 189/71 - BAGE 24, 112, 115).

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.05.2009 - 3 Sa 74/09

    Kündigung, treuwidrig, Wartezeit, Treu und Glauben, Arbeitsunfall, Darlegungslast

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.07.2011 - 22 Sa 11/11
    Es kommt nicht auf die objektive Sachlage zum Zeitpunkt der Kündigung an, sondern lediglich auf die Gründe, die den unmittelbaren Kündigungsentschluss des Kündigenden bestimmt haben (LAG Schleswig-Holstein, 27.5.2009 - 3 Sa 74/09, LAGE § 242 BGB 2002 Kündigung).

    Hingegen ist eine Kündigung - worauf das Arbeitsgericht zutreffend hinweist - nicht schon deshalb treuwidrig, weil sie im Zusammenhang mit einer Arbeitsunfähigkeit oder einem Arbeitsunfall ausgesprochen wurde (L AG Schleswig-Holstein, 27.5.2009 - 3 SA 74/09, LAGE § 242 BGB 2002 Kündigung Nr. 6).

  • BAG, 24.01.2008 - 6 AZR 519/07

    Wartezeitkündigung - Schriftform - Kündigungsfrist

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.07.2011 - 22 Sa 11/11
    Auch der Arbeitnehmer hat während der Probezeit die Möglichkeit, sich mit kurzer Frist vom Arbeitgeber zu trennen (nach BAG Urteil vom 24.1.2008 - 6 AZR 519/07, NZA 2008, 521-523).

    Eine willkürliche Kündigung liegt danach nur vor, wenn ein irgendwie einleuchtender Grund für die Kündigung nicht erkennbar ist (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts etwa Urteil vom 28.8.2008 - 2 AZR 101/07 oder Urteil vom 24.1.2008 - 6 AZR 519/07, NZA 2008, 521-523).

  • BAG, 16.02.1989 - 2 AZR 347/88

    Kündigung nach Infektion mit HIV-Virus

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.07.2011 - 22 Sa 11/11
    Sittenwidrig wäre sie nur dann, wenn sie auf einem verwerflichen Motiv des Beklagten beruhte, etwa auf Rachsucht oder wenn sie sonst dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden widerspräche (BAG, Urteil vom 14. Dezember 2004 - 9 AZR 23/04 - BAGE 113, 129 = AP Nr. 62 zu § 138 BGB = NZA 2005, 637; BAG, Urteil vom 16. Februar 1989 - 2 AZR 347/88 - BAGE 61, 151 = NZA 1989, 962; ausf. KR/Friedrich, 9. Aufl., KSchG § 13 Rn. 120 ff.).
  • BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 44/00

    Arbeitszeugnis - Schlußsätze

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.07.2011 - 22 Sa 11/11
    Vom Arbeitgeber wird dabei verlangt, dass er den Arbeitnehmer auf der Grundlage von Tatsachen beurteilt und, soweit das möglich ist, ein objektives Bild über den Verlauf des Arbeitsverhältnisses vermittelt (BAG 20. Februar 2001 - 9 AZR 44/00 - BAGE 97, 57, zu B I 2 a der Gründe).
  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 261/04

    Erwähnung der Elternzeit im Arbeitszeugnis

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.07.2011 - 22 Sa 11/11
    Der gesetzlich geschuldete Inhalt des Zeugnisses bestimmt sich nach den mit ihm verfolgten Zwecken (BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 261/04 - BAGE 114, 320, zu II 2 a der Gründe; 14. Oktober 2003 - 9 AZR 12/03 - BAGE 108, 86, zu III 2 der Gründe) .
  • BAG, 23.09.1992 - 5 AZR 573/91

    Zeugnisberichtigung - Gesamtbeurteilung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.07.2011 - 22 Sa 11/11
    Der Arbeitgeber entscheidet deshalb auch darüber, welche positiven oder negativen Leistungen er stärker hervorheben will als andere (BAG 23. September 1992 - 5 AZR 573/91 - EzA BGB § 630 Nr. 16, zu II der Gründe) .
  • BAG, 08.02.1972 - 1 AZR 189/71

    Zeugnis - Bindung gegenüber dem Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.07.2011 - 22 Sa 11/11
    Dem Arbeitnehmer gibt es zugleich Aufschluss darüber, wie der Arbeitgeber seine Leistungen beurteilt (BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 12/03 - aaO; BAG 8. Februar 1972 - 1 AZR 189/71 - BAGE 24, 112, 115).
  • BAG, 14.12.2004 - 9 AZR 23/04

    Maßregelungsverbot für arbeitnehmerähnliche Personen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.07.2011 - 22 Sa 11/11
    Sittenwidrig wäre sie nur dann, wenn sie auf einem verwerflichen Motiv des Beklagten beruhte, etwa auf Rachsucht oder wenn sie sonst dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden widerspräche (BAG, Urteil vom 14. Dezember 2004 - 9 AZR 23/04 - BAGE 113, 129 = AP Nr. 62 zu § 138 BGB = NZA 2005, 637; BAG, Urteil vom 16. Februar 1989 - 2 AZR 347/88 - BAGE 61, 151 = NZA 1989, 962; ausf. KR/Friedrich, 9. Aufl., KSchG § 13 Rn. 120 ff.).
  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 101/07

    Kündigung während der Wartezeit - kein enger zeitlicher und sachlicher

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.07.2011 - 22 Sa 11/11
    Eine willkürliche Kündigung liegt danach nur vor, wenn ein irgendwie einleuchtender Grund für die Kündigung nicht erkennbar ist (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts etwa Urteil vom 28.8.2008 - 2 AZR 101/07 oder Urteil vom 24.1.2008 - 6 AZR 519/07, NZA 2008, 521-523).
  • BAG, 04.07.2001 - 2 AZR 88/00

    Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses in der Probezeit

  • BAG, 29.07.1971 - 2 AZR 250/70

    Arbeitszeugnis - Verpflichtung des Arbeitgebers

  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZN 1371/11

    Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung - Wartezeit

    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 5. Juli 2011 - 22 Sa 11/11 - wird zurückgewiesen.
  • ArbG Solingen, 10.05.2012 - 2 Ca 198/12

    Probezeitkündigung trotz schweren Arbeitsunfalls

    Der dadurch vermittelte Schutz darf allerdings nicht dazu führen, dass außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes dem Arbeitgeber praktisch die dem Kündigungsschutzgesetz vorgegebenen Maßstäbe der Sozialwidrigkeit auferlegt würden (LAG Baden-Württemberg, 05.07.2011, 22 SA 11/11).
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