Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 06.03.2012 - 22 Sa 58/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Leiharbeitsverhältnis - Zulässigkeit der Vereinbarung von Arbeitszeitkonten
- Justiz Baden-Württemberg
Leiharbeitsverhältnis - Zulässigkeit der Vereinbarung von Arbeitszeitkonten
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Vereinbarung von Arbeitszeitkonten im Leiharbeitsverhältnis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AÜG § 11 Abs. 4 S. 2; BGB § 615
Zulässigkeit der Vereinbarung von Arbeitszeitkonten im Leiharbeitsverhältnis - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Annahmeverzugslohn im Leiharbeitsverhältnis
- templin-thiess.de (Kurzinformation)
Dürfen Zeiten des Nichteinsatzes mit dem Arbeitszeitkonto verrechnet werden?
Verfahrensgang
- ArbG Lörrach, 15.06.2011 - 3 Ca 74/11
- LAG Baden-Württemberg, 06.03.2012 - 22 Sa 58/11
- BAG, 16.04.2014 - 5 AZR 483/12
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 16.04.2014 - 5 AZR 483/12
Leiharbeitsverhältnis - Annahmeverzug - Arbeitszeitkonto
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 6. März 2012 - 22 Sa 58/11 - wird zurückgewiesen. - LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2014 - 15 Sa 982/14
Leiharbeit - Arbeitszeitkonto - Nichteinsatzzeiten - keine Verrechnung mit …
Dies hindert die Rechtsprechung nicht, diese Auffassung ungeprüft zu übernehmen (LAG Baden-Württemberg 06.03.2012 - 22 Sa 58/11 - Rn. 56) oder für diese Auffassung gar nicht erst einen Beleg anzuführen (…LAG Hamburg 22.07.2014 - 4 Sa 56/13 - Rn. 45). - LAG Hamburg, 22.07.2014 - 4 Sa 56/13
Gutschrift von abgezogenen Guthabenstunden auf dem Arbeitszeitkonto - …
Entgegen der Auffassung der Klägerin ist die Vereinbarung von Arbeitszeitkonten auch im Leiharbeitsverhältnis zulässig und stellt keine nach § 11 Abs. 4 Satz 2 BGB unzulässige Abbedingung von § 615 BGB dar (vgl. auch LArbG Baden-Württemberg Urteil vom 06. März 2012 - 22 Sa 58/11 - Juris).Damit kann davon ausgegangen werden, dass jedenfalls im Geltungsbereich des MTV DGB-B. die nur graduelle Verlagerung des Beschäftigungsrisikos - wie Sie mit jeder Maßnahme der Arbeitszeitflexibilisierung einhergeht - durch gewichtige Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen gerechtfertigt werden kann (vgl. auch (vgl. auch LArbG Baden-Württemberg Urteil vom 06. März 2012 - 22 Sa 58/11 - Juris).