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   OLG Karlsruhe, 03.07.2013 - 22 U 1/13 BSch   

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OLG Karlsruhe, 03.07.2013 - 22 U 1/13 BSch (https://dejure.org/2013,15890)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.07.2013 - 22 U 1/13 BSch (https://dejure.org/2013,15890)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. Juli 2013 - 22 U 1/13 BSch (https://dejure.org/2013,15890)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Darlegung und zum Beweis des Aufopferungsanspruchs eines Verdachtsstörers

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht

  • binnenschifffahrt-online.de PDF (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    Nutzungsverlust bei Weiterfahrverbot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2013, 486
  • VBlBW 2014, 33
  • DVBl 2013, 1206
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 16.12.2008 - VI ZR 48/08

    Anspruch eines bei einer Havarie geschädigten Schiffseigners auf Ersatz des durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2013 - 22 U 1/13
    Weil sich der Schaden im Bereich der Binnenschifffahrt häufig nur schwer schätzen lässt, war jedoch in der Vergangenheit die vereinfachte Schadensschätzung durch Heranziehung der Liegegeldsätze anerkannt (BGH NJW-RR 2009, 715-718 m.w.N.).

    Hiergegen spricht jedoch schon, dass die seinerzeit allseits als angemessen anerkannten Liegegeldsätze des § 32 BinSchG a.F. ebenso wie die Fracht- und Tarifbestimmungen und das Nutzungsverlustabkommen 1982 keine Unterscheidung nach den unterschiedlichen Betriebsformen vorsahen und sich auch die tatsächlichen Einfahrergebnisse und damit die Höhe des Nutzungsverlusts nicht nach der gewählten Betriebsform unterscheiden (vgl. BGH NJW-RR 2009, 715-718 ).

    Für die Berücksichtigung der Geldentwertung ist auf den allgemeinen Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes abzustellen, da ein Index, der die Preisentwicklung des Güterverkehrs mit Binnenschiffen wiedergibt, nicht geführt wird (vgl. BGH NJW-RR 2009, 715-718 ).

  • OLG Köln, 22.01.2008 - 3 U 77/06

    Transportrecht - Haftungsrecht; Bemessung der Nutzungsausfallentschädigung für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2013 - 22 U 1/13
    Die Rechtsprechung der Schifffahrtsgerichte stelle deshalb neuerdings wieder auf die zu indexierenden Liegegeldsätze des § 32 BinSchG a.F. aus 1994 ab (Hinweis auf OLG Köln, Urteil. v. 22.01.2008 - 3 U 77/06 BSchRh - ).

    Dies entsprach auch jahrzehntelangem Schifffahrtsbrauch (vgl. RhSchOG Köln TranspR 2009, 34-36 ).

  • BGH, 11.07.1996 - III ZR 133/95

    Anwendung nicht revisiblen Landesrechts durch das Revisionsgericht; Entschädigung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2013 - 22 U 1/13
    Wird allerdings der Eigentümer einer Sache rechtmäßig als Störer in Anspruch genommen, weil der durch Tatsachen begründete Verdacht besteht, dass von der Sache eine Gefahr ausgeht, so kann er für die dadurch erlittenen Nachteile gleichwohl wie ein Nichtverantwortlicher (Nichtstörer) Entschädigung verlangen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Gefahr in Wirklichkeit nicht bestand, und wenn er die Verdacht begründenden Umstände nicht zu verantworten hat (vgl. BGH NJW 1996, 3151-3152 ).

    Dabei verkennt der Senat nicht, dass der Bundesgerichtshof in jüngeren Entscheidungen von einer grundsätzlichen Beweislast des Anspruchstellers auszugehen scheint (vgl. BGH NJW 1994, 2355-2356 ; NJW 1996, 3151-3152 ).

  • OLG Karlsruhe, 01.07.2005 - 22 U 9/05
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2013 - 22 U 1/13
    Das Oberlandesgericht Karlsruhe - Schifffahrtsobergericht - hat insoweit in der Vergangenheit entschieden, dass ein Schiffseigner, jedenfalls wenn es wie vorliegend nur um einen kurzfristigen Nutzungsausfall geht, den Nutzungsverlust seines Schiffes nach der Neuregelung des Liegegeldes nach § 412 Abs. 3 HGB i.V.m. § 4 der BinSchLV (1999) im Wege der abstrakten Schadensberechnung nach den gesetzlichen Liegegeldsätzen berechnen kann (vgl. Senat, Urteil. v. 01.07.2005 - 22 U 9/05 -).
  • BGH, 12.03.1992 - III ZR 128/91

    Entschädigung des Eigentümers bei unberechtigter Inanspruchnahme als

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2013 - 22 U 1/13
    Denn bei der Frage der Entschädigung geht es nicht um die Möglichkeit des Eingriffs zur Verhütung von Gefahren, sondern um einen sachgerechten Ausgleich der erbrachten Opfer (vgl. BGH NJW 1992, 2639-2640 ).
  • BVerwG, 29.04.1968 - VIII C 19.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2013 - 22 U 1/13
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Bekanntgabe nicht notwendig durch die für den Erlass zuständige Behörde erfolgen muss (vgl. BVerwGE 22, 14 ; 29, 321 ).
  • BGH, 14.02.1952 - III ZR 233/51

    Anschein einer polizeilichen Gefahr

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2013 - 22 U 1/13
    Hingegen gilt der Grundsatz, dass der polizeirechtlich Verantwortliche (Störer) keinen Ausgleichsanspruch hat, wenn er durch rechtmäßige Inanspruchnahme einen Schaden erleidet (vgl. BGHZ 5, 144 ).
  • BGH, 23.06.1994 - III ZR 54/93

    Voraussetzungen eines Entschädigungsanspruchs aufgrund Tätigkeit der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2013 - 22 U 1/13
    Dabei verkennt der Senat nicht, dass der Bundesgerichtshof in jüngeren Entscheidungen von einer grundsätzlichen Beweislast des Anspruchstellers auszugehen scheint (vgl. BGH NJW 1994, 2355-2356 ; NJW 1996, 3151-3152 ).
  • BVerwG, 23.07.1965 - VII C 175.64

    Verfahrensrechtliche Ausgestaltung des Rechtsschutzes i.R.d. Anfechtung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2013 - 22 U 1/13
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Bekanntgabe nicht notwendig durch die für den Erlass zuständige Behörde erfolgen muss (vgl. BVerwGE 22, 14 ; 29, 321 ).
  • OVG Thüringen, 26.01.2009 - 4 ZKO 553/08

    Ausbaubeiträge; Angabe und Ermittlung des richtigen Beklagten; Klageschrift;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2013 - 22 U 1/13
    Nicht maßgeblich sind dagegen subjektive Vorstellungen des Erklärenden, die weder in der Erklärung selbst noch in den Begleitumständen zum Ausdruck kommen (vgl. ThOVG NJW 2009, 2553-2554 ).
  • BGH, 25.01.1968 - III ZR 106/66

    Umfang der polizeilichen Untersuchung von Massengütern - Pflicht zur Duldung von

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2006 - 4 B 11.06

    Rücknahme der Ernennung, arglistige Täuschung, psychische Störung,

  • BGH, 29.06.1982 - VI ZR 206/80

    Indiztatsachen - Aufklärungsbedürftigkeit

  • OLG Frankfurt, 12.08.2013 - 1 U 276/12

    Entschädigung bei Flugversäumung wegen eines von dem Reisenden nicht zu

    Bei der Inanspruchnahme eines Nichtverantwortlichen handelt es sich um einen zielgerichteten hoheitlichen Grundrechtseingriff, der dem Betroffenen, weil er für das Bestehen der Gefahrenlage keine Verantwortung trägt, ein Sonderopfer auferlegt (vgl. Schiffahrtsobergericht Karlsruhe, Urteil vom 3 Juli 2013, 22 U 1/13 BSch, juris Rn. 17 mit weiteren Nachweisen).

    Entsprechendes gilt, wenn der Eigentümer einer Sache rechtmäßig als Störer in Anspruch genommen wird, weil ein durch Tatsachen begründeter Verdacht besteht, dass von der Sache eine Gefahr ausgeht: Auch er kann für die dadurch erlittenen Nachteile wie ein Nichtverantwortlicher (Nichtstörer) Entschädigung verlangen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Gefahr in Wirklichkeit nicht bestand, soweit er die Verdacht begründenden Umstände nicht zu verantworten hat (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 11. Juli 1996, NJW 1996, S. 3151, 3152, juris Rn. 16; Schiffahrtsobergericht Karlsruhe, Urteil vom 3 Juli 2013, 22 U 1/13 BSch, juris Rn. 17).

  • OLG Düsseldorf, 27.11.2014 - 22 U 113/14

    Ersatzfähigkeit der entgangenen Nutzung eines Binnenschiffs

    Es entspricht der Lebenserfahrung, dass dem Schiffseigner ein Schaden entsteht, wenn er sein Schiff zeitweilig nicht gewerblich nutzen kann (vgl. Schifffahrtsobergericht Karlsruhe , Urteil vom 3. Juli 2013, 22 U 1/13 BSchG, juris).

    Weil sich der Schaden im Bereich der Binnenschifffahrt häufig nur schwer schätzen lässt, ist in der Rechtsprechung sowohl in Fällen von Schiffskollisionen als auch im Fall des rechtswidrigen Entzugs der Nutzungsmöglichkeit im Falle eines hoheitlich angeordneten Weiterfahrverbots eine vereinfachte Schadensschätzung durch Heranziehung der Liegegeldsätze nach § 32 BinSchG a.F. nach wie vor anerkannt (vgl. BGH , Urteil vom 16. Dezember 2008, VI ZR 48/08, NJW-RR 2009, 715 bis 718; OLG Köln , Urteil vom 22. Januar 2008, 3 U 77/06, BeckRS 2008, 09082; Schifffahrtsobergericht Karlsruhe , Urteil vom 3. Juli 2013, 22 U 1/13 BSchG, juris; Jahnke , in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl. 2014, § 249 Rnrn. 448, 453, jeweils m.w.N.).

    Dies entsprach jahrzehntelangem Schifffahrtsbrauch (vgl. OLG Köln , Urteil vom 22. Januar 2008, 3 U 77/06, BeckRS 2008, 09082; Schifffahrtsobergericht Karlsruhe , Urteil vom 3. Juli 2013, 22 U 1/13 BSchG, juris).

    Für die Berücksichtigung der Geldentwertung ist auf den allgemeinen Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes abzustellen, da ein Index, der die Preisentwicklung des Güterverkehrs mit Binnenschiffen wiedergibt, nicht geführt wird (vgl. BGH , Urteil vom 16. Dezember 2008, VI ZR 48/08, NJW-RR 2009, 715 bis 718; OLG Köln , Urteil vom 22. Januar 2008, 3 U 77/06, BeckRS 2008, 09082; Schifffahrtsobergericht Karlsruhe , Urteil vom 3. Juli 2013, 22 U 1/13 BSchG, juris).

  • VG Berlin, 20.11.2019 - 27 K 516.17

    Entzug zweier G20-Akkreditierungen war rechtswidrig

    Auch bei einer Vermittlung der Bekanntgabe durch eine andere Behörde bleibt es aber dabei, dass die Erlassbehörde nach dem objektiven Empfängerhorizont des von der Bekanntgabe Betroffenen zu bestimmen ist (vgl. Schifffahrtsobergericht Karlsruhe, Urteil vom 3. Juli 2013 - 22 U 1/13 BSch - DVBl 2013, 1206, juris Rn. 12 m.w.N.).
  • VG Berlin, 20.11.2019 - 27 K 519.17

    Entzug G20-Akkreditierung

    Auch bei einer Vermittlung der Bekanntgabe durch eine andere Behörde bleibt es aber dabei, dass die Erlassbehörde nach dem objektiven Empfängerhorizont des von der Bekanntgabe Betroffenen zu bestimmen ist (vgl. Schifffahrtsobergericht Karlsruhe, Urteil vom 3. Juli 2013 - 22 U 1/13 BSch - DVBl 2013, 1206, juris Rn. 12 m.w.N.).
  • KG, 27.02.2020 - 8 U 150/19

    Schadensersatz gegen Kreditinstitut wegen Vorwurfs einer sittenwidrigen

    Das Kammergericht habe in einem Parallelverfahren - 22 U 1/13 - die klägerseits benannten Zeugen geladen.
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