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   OLG Hamm, 22.11.2007 - 22 U 102/07   

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https://dejure.org/2007,16550
OLG Hamm, 22.11.2007 - 22 U 102/07 (https://dejure.org/2007,16550)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.11.2007 - 22 U 102/07 (https://dejure.org/2007,16550)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. November 2007 - 22 U 102/07 (https://dejure.org/2007,16550)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer auf Feststellung des Vorliegens eines Anspruchs auf Nutzung eines Hauses während der Schulferien in Nordrhein-Westfalen gerichteten Klage; Vertraglich vereinbarte "Nutzung" eines Hauses als Nutzung in Abwesenheit des Eigentümers; Schlaganfall als zur ...

  • Judicialis

    BGB § 280; ; BGB § 281; ; BGB § 291; ; BGB § 313; ; BGB § 314; ; BGB § 598; ; BGB § 604 Abs. 3; ; BGB § 605; ; BGB § 605 Nr. 1; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 313; BGB § 314; BGB § 605 Nr. 1
    Zur außerordentlichen Kündigung des notariell vereinbarten ausschließlichen Nutzungsrechts eines Hauses während der Sommerferien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 05.02.1996 - 2 U 139/95
    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2007 - 22 U 102/07
    Selbst wenn von einer unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung von Wohnungen oder Grundstücken auszugehen wäre, bei der es sich um einen Leihvertrag im Sinne von § 598 BGB handelt (Palandt-Weidenkaff, BGB, 66. Aufl., § 516, Rz. 5; OLG Hamm NJW-RR 1996, 717 ff; BGH NJW 1987, 2816), kann sich die Beklagte nicht auf § 604 Abs. 3 BGB berufen, wonach der Verleiher die Sache jederzeit zurückfordern kann, wenn die Dauer der Leihe weder bestimmt noch aus dem Zweck zu entnehmen ist.
  • BGH, 07.10.2004 - I ZR 18/02

    Ausserordentliche Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses wegen Einstellung des

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2007 - 22 U 102/07
    Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Seiten die Fortsetzung des Vertrages bis zu dessen vereinbarter Beendigung oder bis zum Ablauf der Frist für eine ordentliche Kündigung nach Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann (BGH NJW 2005, 1360).
  • BGH, 06.05.1993 - I ZR 144/92

    Kein Feststellungsinteresse bei Anspruch auf Vertragsstrafe -

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2007 - 22 U 102/07
    Denn grundsätzlich hat der Kläger kein Interesse an der Feststellung eines Rechtsverhältnisses, wenn ihm eine Klage auf Leistung möglich und zumutbar ist; eine auf Feststellung des Anspruchsgrundes beschränkte Feststellungsklage ist dann unzulässig (BGHZ 5, 314; BGH NJW 1993, S. 2993; Zöller-Greger, ZPO, 26. Aufl., § 256, Rz. 7a).
  • BGH, 01.07.1987 - IVb ZR 70/86

    Begriff der Schenkung oder Ausstattung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2007 - 22 U 102/07
    Selbst wenn von einer unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung von Wohnungen oder Grundstücken auszugehen wäre, bei der es sich um einen Leihvertrag im Sinne von § 598 BGB handelt (Palandt-Weidenkaff, BGB, 66. Aufl., § 516, Rz. 5; OLG Hamm NJW-RR 1996, 717 ff; BGH NJW 1987, 2816), kann sich die Beklagte nicht auf § 604 Abs. 3 BGB berufen, wonach der Verleiher die Sache jederzeit zurückfordern kann, wenn die Dauer der Leihe weder bestimmt noch aus dem Zweck zu entnehmen ist.
  • BGH, 04.04.1952 - III ZA 20/52

    Feststellungsinteresse bei Rentenansprüchen

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2007 - 22 U 102/07
    Denn grundsätzlich hat der Kläger kein Interesse an der Feststellung eines Rechtsverhältnisses, wenn ihm eine Klage auf Leistung möglich und zumutbar ist; eine auf Feststellung des Anspruchsgrundes beschränkte Feststellungsklage ist dann unzulässig (BGHZ 5, 314; BGH NJW 1993, S. 2993; Zöller-Greger, ZPO, 26. Aufl., § 256, Rz. 7a).
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