Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 29.03.2018

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.02.2017 - I-22 U 104/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,5163
OLG Hamm, 13.02.2017 - I-22 U 104/16 (https://dejure.org/2017,5163)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.02.2017 - I-22 U 104/16 (https://dejure.org/2017,5163)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Februar 2017 - I-22 U 104/16 (https://dejure.org/2017,5163)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,5163) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechte des Käufers eines mit mehreren Mardern befallenen Hausgrundstücks

  • rewis.io
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Aufklärungspflichten hinsichtlich eines weit in der Vergangenheit liegender Marderbefalls in einem Wohngebäude

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haus; Eigentumswohnung; Sachmangel; Marder; Aufklärungspflicht

  • rechtsportal.de

    Rechte des Käufers eines mit mehreren Mardern befallenen Hausgrundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Jahre zurückliegenden Marderbefall muss Verkäufer nicht offenbaren!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Akuter Marderbefall ist ein Sachmangel, ehemaliger Marderbefall muss kein Sachmangel sein

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Hauskauf: Marderbefall als Sachmangel beim Hauskauf

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Der Marder im gekauften Haus

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Marderbefall als Sachmangel

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Marder im Haus: Sachmangel nur bei akutem Befall

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Marder im Dach einer Wohnanlage - Wohnungskäufer hat keinen Anspruch auf Schadenersatz vom Verkäufer, wenn der Marderbefall Jahre zurückliegt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Akuter Marderbefall ist ein Sachmangel, ehemaliger Marderbefall muss kein Sachmangel sein

  • versr.de (Kurzinformation)

    Akuter Marderbefall ist ein Sachmangel, ehemaliger Marderbefall muss kein Sachmangel sein

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Verkäufer muss "Besuche" von Mardern nicht nennen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Akuter Marderbefall als Sachmangel einer Eigentumswohnung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wann muss ein Marderbefall eines Gebäudes bei dem Verkauf der Immobilie offenbart werden und wann nicht (mehr)?

  • datev.de (Kurzinformation)

    Akuter Marderbefall ist ein Sachmangel, ehemaliger Marderbefall muss kein Sachmangel sein

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Hauskauf - Ist Marderbefall ein Sachmangel?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Aufklärungspflicht über weit zurückliegenden Marderbefall

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Jahre zurückliegenden Marderbefall muss Verkäufer nicht offenbaren! (IMR 2017, 201)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 892
  • MDR 2017, 637
  • NZM 2018, 48
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.04.1994 - V ZR 178/92

    Offenbarungspflicht des Hausverkäufers hinsichtlich ohne weiteres erkennbarer

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2017 - 22 U 104/16
    Über Mängel, die einer Besichtigung zugänglich bzw. ohne weiteres erkennbar sind, braucht ein Verkäufer nicht aufzuklären (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, grundlegend BGH vom 08.04.1994, V ZR 178/92, juris).
  • BGH, 07.02.2003 - V ZR 25/02

    Aufklärungspflicht des Verkäufers eines Hauses bei Hausschwammverdacht

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2017 - 22 U 104/16
    Ein Mangelverdacht stellt nur dann einen Mangel der Kaufsache dar, wenn die hinreichende Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines erheblichen Mangels besteht (vgl. BGH vom 07.02.2003, V ZR 25/02, juris).
  • AG Brandenburg, 07.12.2023 - 34 C 67/21

    Drohender Marderbefall kann Fällen von Bäumen ermöglichen!

    Ein drohender Marderbefall stellt aber in der Regel eine Gefahr für das Haus des Klägers/Vermieters im oben genannten Sinne dar ( OLG München , Urteil vom 05.04.2017, Az.: 20 U 3300/16; OLG Hamm , Beschluss vom 13.02.2017, Az.: I-22 U 104/16; OLG Brandenburg , Beschluss vom 15.10.2015, Az.: 9 UF 94/14; LG Hagen/Westfalen , Urteil vom 05.09.2016, Az.: 10 O 252/11; LG Karlsruhe , Beschluss vom 23.12.2015, Az.: 11 T 16/15; AG Bonn , Beschluss vom 22.05.2007, Az.: 28 II 183/06 WEG ), zu deren Abwehr er auch geeignete Maßnahmen treffen darf.
  • OLG Hamm, 28.11.2022 - 22 U 28/22

    Blindgänger; Blindgängerverdachtspunkt; Sachmangel; Arglist

    Denn anders als in den im landgerichtlichen Urteil zitierten "Altlastenfällen" (vgl. etwa BGH, Urteil vom 08. Juli 2016 - V ZR 35/15 -, Rn. 8, juris m.w.N.) oder "Kontaminationsfällen" (etwa BGH, Urteil vom 16. April 1969, VIII ZR 176/66 - Salmonellenbefall; BGH, Urteil vom 07. Februar 2003, V ZR 25/02, juris - Hausschwamm; Senat, Beschluss vom 13. Februar 2017 - I-22 U 104/16 -, Rn. 24, juris - Marderbefall), in denen die Frage streitentscheidend ist, ob und unter welchen Voraussetzungen ein (allein) bestehender Mangelverdacht einen offenbarungspflichtigen Sachmangel darstellen kann, führt der auf dem benachbarten Flurstück F1 gelegene Blindgängerverdachtspunkt im vorliegenden Fall zu einer verkehrserheblichen Einschränkung der Nutzung des streitgegenständlichen Grundstücks, die einen - über den bloßen Mangelverdacht hinausgehenden - Sachmangel begründet.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.03.2018 - 22 U 104/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,66704
OLG Frankfurt, 29.03.2018 - 22 U 104/16 (https://dejure.org/2018,66704)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.03.2018 - 22 U 104/16 (https://dejure.org/2018,66704)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. März 2018 - 22 U 104/16 (https://dejure.org/2018,66704)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,66704) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Voraussetzungen für den Abschluss eines Global-Pauschalvertrags

  • RA Kotz

    Werkvertrag über Abbrucharbeiten

  • ibr-online

    Vorvertragliche Prüfungspflicht ist auf erkennbare Erschwernisse begrenzt!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vorvertragliche Prüfungspflicht ist auf erkennbare Erschwernisse begrenzt! (IBR 2021, 115)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 28.05.2015 - 22 U 141/13

    Ausgleichsanspruch des Werkunternehmers für Mehrkosten bei Pauschalvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2018 - 22 U 104/16
    Eine mit einer entsprechenden Risikoübernahme verbundene Obliegenheit, Dinge zu "ermitteln", die ohne Bauteilöffnungen nicht sichtbar waren, kann der Senat der Klausel bei verständiger Würdigung nicht entnehmen (ähnlich hat der Senat bereits in 22 U 141/13 , Urteil vom 28.05.2015, zitiert nach juris, Rdn. 32, entschieden, dass Mehrkosten auch beim Detail-Pauschalvertrag verlangt werden können, wenn ein bestimmter Planungsstand der Kalkulation zugrunde gelegt worden ist).
  • BGH, 25.02.1988 - VII ZR 310/86

    Schadensersatzanspruch des Auftragnehmers wegen unvollständiger Angaben in den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2018 - 22 U 104/16
    Anders als in den Verfahren VII ZR 129/91 (Urteil vom 09.04.1992, "Wasserhaltung I", zitiert nach juris), VII ZR 47/93 (Urteil vom 11.11.1993, "Wasserhaltung II", zitiert nach juris) und VII ZR 310/86 (Urteil vom 25.02.1988, "frivole Kalkulation", zitiert nach juris) lagen im hier zu entscheidenden Fall detaillierte Planungsunterlagen vor und die Klägerin hatte nicht bei erkennbar lückenhaftem Leistungsverzeichnis mehr oder weniger ins Blaue hinein, wenn nicht sogar spekulativ, kalkuliert (so in VII ZR 310/86, a.a.O., Rdn. 20) und den Erfolg ohne Planungsunterlagen pauschal versprochen (so in VII ZR 129/91, a.a.O., Rdn. 14).
  • BGH, 27.06.1996 - VII ZR 59/95

    Vertragsinhalt - Ausschreibungsgrundsätze

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2018 - 22 U 104/16
    Auch wenn es keinen Erfahrungssatz dahingehend gibt, dass ein Unternehmer nur kalkulierbare Verpflichtungen eingeht und nicht auch einmal riskante Leistungen übernimmt, sind doch Mehraufwendungen, die auf falschen Angaben des Auftraggebers in der Leistungsbeschreibung beruhen, durch den vereinbarten Preis nicht abgegolten (vgl. BGH VII ZR 59/95, Urteil vom 27.06.1996, "Kammerschleuse", zitiert nach juris, Rdn. 13 f, 21).
  • BGH, 30.06.2011 - VII ZR 13/10

    Auslegung eines VOB-Vertrages: Detaillierte Angaben im Leistungsverzeichnis als

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2018 - 22 U 104/16
    Im Verfahren VII ZR 13/10 (Urteil vom 30.06.2011, "Klinikabbruch", zitiert nach juris) wird zwar zunächst betont, dass ein Unternehmer grundsätzlich das Risiko einer unauskömmlichen Kalkulation trägt (Rdn. 23), dass sich jedoch aus den Umständen ergeben kann, dass bestimmte vorgegebene Punkte einer Pauschalpreisvereinbarung zugrunde gelegt wurden.
  • BGH, 09.04.1992 - VII ZR 129/91

    Vergütung bei leistungsändernden Anordnungen des Auftraggebers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2018 - 22 U 104/16
    Anders als in den Verfahren VII ZR 129/91 (Urteil vom 09.04.1992, "Wasserhaltung I", zitiert nach juris), VII ZR 47/93 (Urteil vom 11.11.1993, "Wasserhaltung II", zitiert nach juris) und VII ZR 310/86 (Urteil vom 25.02.1988, "frivole Kalkulation", zitiert nach juris) lagen im hier zu entscheidenden Fall detaillierte Planungsunterlagen vor und die Klägerin hatte nicht bei erkennbar lückenhaftem Leistungsverzeichnis mehr oder weniger ins Blaue hinein, wenn nicht sogar spekulativ, kalkuliert (so in VII ZR 310/86, a.a.O., Rdn. 20) und den Erfolg ohne Planungsunterlagen pauschal versprochen (so in VII ZR 129/91, a.a.O., Rdn. 14).
  • BGH, 11.11.1993 - VII ZR 47/93

    Schadensersatzanspruch wegen unvollständiger Leistungsbeschreibung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2018 - 22 U 104/16
    Anders als in den Verfahren VII ZR 129/91 (Urteil vom 09.04.1992, "Wasserhaltung I", zitiert nach juris), VII ZR 47/93 (Urteil vom 11.11.1993, "Wasserhaltung II", zitiert nach juris) und VII ZR 310/86 (Urteil vom 25.02.1988, "frivole Kalkulation", zitiert nach juris) lagen im hier zu entscheidenden Fall detaillierte Planungsunterlagen vor und die Klägerin hatte nicht bei erkennbar lückenhaftem Leistungsverzeichnis mehr oder weniger ins Blaue hinein, wenn nicht sogar spekulativ, kalkuliert (so in VII ZR 310/86, a.a.O., Rdn. 20) und den Erfolg ohne Planungsunterlagen pauschal versprochen (so in VII ZR 129/91, a.a.O., Rdn. 14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht