Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamm, 17.01.2008 | OLG Düsseldorf, 30.05.2006

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.05.2008 - I-22 U 113/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5099
OLG Düsseldorf, 30.05.2008 - I-22 U 113/07 (https://dejure.org/2008,5099)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.05.2008 - I-22 U 113/07 (https://dejure.org/2008,5099)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Mai 2008 - I-22 U 113/07 (https://dejure.org/2008,5099)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,5099) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Anspruchs aus einer Bürgschaft; Auswirkungen der Unwirksamkeit von Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Wirksamkeit des Bürgschaftsvertrages; Geltendmachung der Einrede der ungerechtfertigten Bereicherung wegen Unwirksamkeit einer ...

  • Judicialis

    BGB § 126 Abs. 1; ; BGB § ... 151; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 281 Abs. 1; ; BGB § 286 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 2; ; BGB § 306 Abs. 1; ; BGB § 306 Abs. 3; ; BGB § 307 Abs. 1; ; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 631; ; BGB § 641; ; BGB § 765; ; BGB § 766 S. 1; ; BGB § 767 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 767 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 768; ; BGB § 770; ; BGB § 770 Abs. 2; ; BGB § 771; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt.; ; ZVB § 17; ; BVB § 9; ; BVB § 9.1; ; BVB § 9.2; ; BVB § 9.3; ; BVB § 9.4; ; ZPO § 138 Abs. 3; ; ZPO § 538 Abs. 2; ; ZPO § 765; ; ZPO § 767; ; HGB § 350 Abs. 1; ; VOB/B § 14 Nr. 4; ; InsO § 103 Abs. 2 S. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu den Rechtswirkungen der Unwirksamkeit eines Verzichts auf die Einrede der Aufrechenbarkeit auf den gesamten Bürgschaftsvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verzicht auf Einrede der Aufrechenbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verzicht auf Einrede der Aufrechenbarkeit: AGB-Sicherungsabrede insgesamt unwirksam? (IBR 2008, 442)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2008, 767
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 24.10.2017 - XI ZR 362/15

    Bürgschaft: Bereicherungseinrede des Bürgen gegen den Gläubiger bei unwirksamer

    bb) Eine Sicherungsabrede, die es dem Auftragnehmer auferlegt, zur Ablösung eines Gewährleistungseinbehalts eine Bürgschaft mit diesem gegenüber dem Bürgen unzulässigen Regelungsinhalt zu stellen, benachteiligt ihrerseits den Auftragnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist damit nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam (vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2008, 767, 768; OLG Jena, Beschluss vom 17. November 2009 - 4 W 485/09, juris Rn. 18; LG Potsdam, Urteil vom 21. Oktober 2011 - 10 O 454/10, juris Rn. 31).
  • BGH, 24.10.2017 - XI ZR 600/16

    Bauvertrag: Wirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Sicherungsabrede über

    bb) Eine Sicherungsabrede, die es dem Auftragnehmer auferlegt, zur Ablösung eines Gewährleistungseinbehalts eine Bürgschaft mit diesem gegenüber dem Bürgen unzulässigen Regelungsinhalt zu stellen, benachteiligt ihrerseits den Auftragnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist damit nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam (vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2008, 767, 768; OLG Jena, Beschluss vom 17. November 2009 - 4 W 485/09, juris Rn. 18; LG Potsdam, Urteil vom 21. Oktober 2011 - 10 O 454/10, juris Rn. 31).
  • BGH, 16.06.2009 - XI ZR 145/08

    Wirksamkeit einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines

    Es bedarf keiner abschließenden Entscheidung, ob es nach diesen Maßstäben bei Unwirksamkeit des formularmäßigen Sicherungseinbehalts einer ergänzende Vertragsauslegung bedarf, obgleich die gesetzliche Vorschrift zur Fälligkeit des gesamten Werklohns bei Abnahme (§ 641 Abs. 1 Satz 1 BGB) diese Lücke schließt (so OLG Hamm, WM 2004, 2250, 2253 ; OLG Düsseldorf, NZBau 2008, 767, 768).
  • BGH, 01.10.2014 - VII ZR 164/12

    Formularmäßiger Bauvertrag: Inhaltskontrolle für eine Gewährleistungsbürgschaft

    Der Senat kann offen lassen, ob der nach Nr. 34.3 ZVB formularmäßig ausbedungene Verzicht des Bürgen auf die Einrede der Aufrechenbarkeit für die von der Beklagten zu 1 zu stellenden Gewährleistungsbürgschaften die Unwirksamkeit der Sicherungsabrede zur Folge hat, wenn der Einredeausschluss auch unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen umfasst, wie die Beklagte zu 1 unter Hinweis auf obergerichtliche Entscheidungen geltend macht (vgl. OLG Jena, MDR 2010, 259; OLG Frankfurt, NJW-Spezial 2012, 686; anders dagegen: OLG Hamburg, BauR 2011, 1007 Rn. 5; OLG Düsseldorf, NZBau 2008, 767, 768).
  • OLG Düsseldorf, 13.06.2014 - 22 U 150/13

    AGB-widriger Einredeverzicht berührt Wirksamkeit der Bürgschaftsabrede nicht!

    Ergänzend wird zudem Bezug genommen auf die - der vorstehenden Rechtsprechung des BGH entsprechenden - Urteile des erkennenden Senats vom 30.05.2008 (I-22 U 113/07, NZBau 2008, 767, dort Rn 55) und die Rechtsprechung des OLG Frankfurt (Beschlüsse vom 29.04./05.07.2010, 10 U 75/09; Urteil vom 27.09.2012, 5 U 7/12, NJW-Spezial 2012, 686, dort Rn 20).

    Zudem differenziert auch das OLG Frankfurt (a.a.O., Rn 20) ausdrücklich und zutreffend zwischen Gewährleistungs- und Vertragserfüllungsbürgschaften und bezieht sich dabei ergänzend auf das o.a. Urteil des erkennenden Senats vom 30.05.2008 (NZBau 2008, 767, dort Rn 55/56/60), das - wie oben ausgeführt - der Rechtsprechung des BGH zu Vertragserfüllungsbürgschaften vollständig entspricht.

  • LG Krefeld, 03.07.2013 - 2 O 363/12

    Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit i.R. eines Bürgschaftsvertrags;

    Hiernach ist davon auszugehen, dass die Beteiligten den Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit nicht in die Sicherungsvereinbarung aufgenommen hätten, sie vielmehr eine "einfache" selbstschuldnerische Bürgschaft vereinbart hätten (OLG Düsseldorf, NZBau 2008, 767, 768).
  • OLG Köln, 12.10.2016 - 11 U 3/16

    Wirksamkeit einer Gewährleistungsbürgschaft

    Die Frage, ob der formularmäßig ausbedungene Verzicht des Bürgen auf die Einrede der Aufrechenbarkeit für eine zu stellende Gewährleistungsbürgschaft die Unwirksamkeit der Sicherungsabrede zur Folge hat, wenn der Einredeausschluss auch unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen umfasst, wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung streitig diskutiert ( bejahend OLG Jena, Beschluss vom 17. November 2009 - 4 W 485/09 -, Rn. 16 nach juris, MDR 2010, 259; OLG Frankfurt, Urteil vom 27. September 2012 - 5 U 7/12 -, NJW-Spezial 2012, 686; KG Berlin, Urteil vom 06. August 2013 - 7 U 210/11 -, juris; OLG Dresden, Urteil vom 23. April 2014 - 12 U 97/14, 12 U 0097/14 -, Rn. 21, juris; verneinend OLG Hamburg, Beschluss vom 15. Oktober 2010 - 9 W 65/10 -,BauR 2011, 1007 Rn. 5; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. Mai 2008 - I-22 U 113/07, 22 U 113/07 -, NZBau 2008, 767, 768; OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.09.2012 - 6 U 781/12).
  • OLG Frankfurt, 27.09.2012 - 5 U 7/12

    Kondizierbarkeit einer Gewährleistungsbürgschaft wegen Unwirksamkeit der

    Denn der Auftraggeber kann von dem Auftragnehmer nicht verlangen, dass dieser ihm eine Bürgschaft mit einem unzulässigen Regelungsinhalt verschafft (OLG Jena, a.a.O.,Juris-Rz. 18, OLG Düsseldorf, NZBau 2008, 767, Juris-Rz. 55 für Vertragserfüllungsbürgschaft).
  • LG Köln, 21.12.2010 - 27 O 157/10

    Anspruch auf Zahlung aus einer Gewährleistungsbürgschaft; Unwirksamkeit der

    Die Unwirksamkeit des Verzichts auf die Einrede der Aufrechenbarkeit führt zur Unwirksamkeit der Sicherungsabrede insgesamt (OLG Jena BeckRS 2010, 05381; a.A.: OLG Düsseldorf, IBR 2008, 442; vgl. für den Verzicht auf sämtliche Einreden gemäß § 768 BGB: BGH WM 2009, 1643f.).
  • LG Hamburg, 09.03.2012 - 321 O 87/11

    Ausschluss der Einrede der Aufrechenbarkeit: In AGB wirksam?

    Dieses sieht aber grundsätzlich in § 641 BGB vor, dass ab der Abnahme die volle Vergütung zu entrichten und diese in der Regel zu verzinsen ist (vgl. hierzu auch OLG Düsseldorf, NZBau 2008, 767 ff).
  • LG Potsdam, 21.10.2011 - 10 O 454/10
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.01.2008 - 22 U 113/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9786
OLG Hamm, 17.01.2008 - 22 U 113/07 (https://dejure.org/2008,9786)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.01.2008 - 22 U 113/07 (https://dejure.org/2008,9786)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Januar 2008 - 22 U 113/07 (https://dejure.org/2008,9786)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,9786) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zu umfassender Beratung aus einem Beratungsvertrag; Monatlich zu tragender Eigenaufwand als Kernstück eines Beratungsvertrages; Haftung aus einem Beratervertrag wegen Falschberatung im Bereich nicht vorhersehbarer Veränderungen; Steigende monatliche ...

  • Judicialis

    ZPO § 141; ; EGBGB Art. 229 § 5 Satz 1; ; II. BerechnungVO § 28

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen des Schadensersatzanspruches wegen Verletzung von Pflichten aus einem Beratervertrag beim Kauf einer Immobilie mit Mietpool

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • LG Bielefeld, 29.07.2008 - 5 O 25/05
    Bei dem vorgesehenen Beitritt zu einem Mietpool ist daher das darin liegende Risiko, nicht nur die Lasten der Unvermietbarkeit der eigenen Wohnung, sondern auch die - anteiligen - Lasten der Unvermietbarkeit anderer Wohnungen tragen zu müssen, bei der Berechnung des Eigenaufwandes anzusprechen und z. B. in Form von Abschlägen bei den Einnahmen oder von Zuschlägen bei den monatlichen Belastungen angemessen zu berücksichtigen (vgl. BGH vom 13.10.2006, Az.: V ZR 66/06; BGH vom 10.11.2006, Az.: V ZR 73/06; OLG Hamm vom 17.01.2008, Az.: 22 U 113/07).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.05.2006 - 22 U 113/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,44478
OLG Düsseldorf, 30.05.2006 - 22 U 113/07 (https://dejure.org/2006,44478)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.05.2006 - 22 U 113/07 (https://dejure.org/2006,44478)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Mai 2006 - 22 U 113/07 (https://dejure.org/2006,44478)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,44478) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht