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   OLG Düsseldorf, 13.01.2006 - I-22 U 114/05   

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https://dejure.org/2006,5067
OLG Düsseldorf, 13.01.2006 - I-22 U 114/05 (https://dejure.org/2006,5067)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.01.2006 - I-22 U 114/05 (https://dejure.org/2006,5067)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Januar 2006 - I-22 U 114/05 (https://dejure.org/2006,5067)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vornahme einer Berichtigung bei einer Rüge der Nichtaufnahme der von einer Partei vorgetragenen Tatsachen in den Tatbestand

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Werkvertrag - Mangelfolgeschaden und Haftungsübergang auf Auftraggeber

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 635; ; VOB/B § 13 Nr. 3; ; ZPO § 531 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 635; VOB/B § 13 Nr. 3
    Keine Haftung des Bauherren gemäß § 13 Nr. 3 VOB/B bei nur allgemeiner Festlegung des zu verwendenden Baustoffes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anordnung zum Baustoff: Wann wird der AN von Mängelhaftung frei?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Fallstricke bei Bemusterungen vermeiden

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Anordnung zum Baustoff

Besprechungen u.ä. (4)

  • mek-law.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    § 13 Nr. 3 VOB/B; § 242 BGB
    Anordnung zum Baustoff: Wann wird der Auftragnehmer von der Mängelhaftung frei? (RA Dr. Christoph Lichtenberg; IBR 2007, 73)

  • mek-law.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 249, 251, 634 BGB; § 13 Nr. 7 VOB/B
    Erstattungsfähigkeit von Zinsaufwendungen während schadensbedingter Verzögerung? (RA Dr. Christoph Lichtenberg; IBR 2007, 1028)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anordnung zum Baustoff: Wann wird der Auftragnehmer von der Mängelhaftung frei? (IBR 2007, 73)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Erstattungsfähigkeit von Zinsaufwendungen während schadensbedingter Verzögerung? (IBR 2007, 1028)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.05.2005 - VII ZR 45/04

    Voraussetzungen der Übernahme des Risikos einer mangelhaften Leistung durch den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.01.2006 - 22 U 114/05
    Der Streitverkündete zu 3 hat hiermit nicht nachträglich für die Beklagten stillschweigend das Risiko der Tauglichkeit der gelieferten Steine übernommen; eine solche Risikoverteilung hätte eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung zwischen den Parteien erfordert ( vgl. BGH Urteil vom 12.05.05, VII ZR 45/04, Seite 10, 11 ).
  • OLG Karlsruhe, 01.03.2005 - 17 U 114/04

    VOB-Vertrag: Beseitigung der Mängel der Korrosionsbeschichtung und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.01.2006 - 22 U 114/05
    Als sich Anfang November 2001 die Fehlerhaftigkeit der Steine offenbarte, war der Kläger als Werkunternehmer und Fachmann zur Überprüfung und Ergreifung der weiteren erforderlichen Maßnahmen verpflichtet, nicht aber der Streitverkündete zu 3. Dieser war im übrigen im Rahmen der Bauüberwachung im Verhältnis zum Kläger nicht als Erfüllungsgehilfe für die Beklagten tätig, ( vgl. OlG Karlsruhe, BauR 2005, 1485; Werner/Pastor, a.a. O., 10. Aufl., Rn. 1993 ).
  • BGH, 14.03.1996 - VII ZR 34/95

    Zum Umfang von Gewährleistung bei Baustoff-Mängeln)

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.01.2006 - 22 U 114/05
    Nach der Systematik des Werkvertragsrechts haftet der Unternehmer für die Fehlerfreiheit des Baustoffs, dessen Beschaffung zu seinen typischen Aufgaben gehört ( vgl. BGH BauR 1996, 702 ).
  • BGH, 15.03.1990 - VII ZR 311/88

    Entbehrlichkeit der Aufforderung zu fristgerechter Mängelbeseitigung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.01.2006 - 22 U 114/05
    Einer vorherigen Mahnung mit Fristsetzung bedurfte es nicht, weil der Zweck einer Fristsetzung bei Schäden, die über die Mangelhaftigkeit des Bauwerks hinausgehen und einer Nachbesserung nicht zugänglich sind, fehlt; mit der Frist soll dem Unternehmer eine letzte Möglichkeit eingeräumt werden, ein mangelfreies Werk zu erstellen, die Beseitigung der hier in Rede stehenden Mangelfolgeschäden ist demgegenüber durch eine Fristsetzung nicht möglich ( vgl. BGH NJW-RR 1990, 786 ).
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